Das Geoportal zeigt Daten aus dem Themenbereich Freizeit und Tourismus. Die Themenschwerpunkte liegen in den Bereichen Fahrrad, Wandern, Verkehrsinfrastruktur und Freizeitangebote.
Die Kreiswahlbezirke werden anhand der kommunalen Ratswahlbezirke vom Kreistag festgesetzt. Ihre Ausdehnung richtet sich nach der Anzahl der Wahlberechtigten. Die Daten umfassen die aktuellen Wahlbezirksgeometrien aller Wahlbezirke in Rees.
Die Bundestagswahlbezirke werden räumlich anhand der Einwohnerzahl (< 2500 Einwohner je Wahlbezirk) aus den Stimmbezirken innerhalb von Goch festgesetzt. Die Daten umfassen die aktuellen Wahlbezirksgeometrien. Sie werden vor jeder Wahl neu festgelegt bzw. beschlossen.
Die Bundestagswahlbezirke werden räumlich anhand der Einwohnerzahl (< 2500 Einwohner je Wahlbezirk) aus den Stimmbezirken innerhalb von Weeze festgesetzt. Die Daten umfassen die aktuellen Wahlbezirksgeometrien. Sie werden vor jeder Wahl neu festgelegt bzw. beschlossen.
Die Europawahlbezirke werden räumlich anhand der Einwohnerzahl aus den Stimmbezirken innerhalb von Weeze festgelegt. Die Daten umfassen die aktuellen Wahlbezirksgeometrien. Sie werden vor jeder Wahl neu beschlossen bzw. festgelegt.
Die Ratswahlbezirke werden räumlich anhand der durchschnittlichen Anzahl der Wahlberechtigten mit einer Abweichung von +/- 15% vom Durchschnitt innerhalb von Weeze vom Wahlausschuss festgesetzt. Die Daten umfassen die aktuellen Wahlbezirksgeometrien. Sie werden vor jeder Wahl neu festgelegt bzw. beschlossen.
Immobilienrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für bebaute Grundstücke bezogen auf ein „Normobjekt“ (§ 38 Grundstückswertermittlungsverordnung – GrundWertVO NRW). Das Normobjekt ist detailliert mit seinen wertbestimmenden Merkmalen beschrieben. Abweichungen individueller Grundstücksmerkmale einer zu bewertenden Immobilie von der Richtwertnorm (z. B. Baujahr) können sachverständig unter Beachtung der veröffentlichten Umrechnungskoeffizienten berücksichtigt werden. Die Immobilienrichtwerte sind Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke im Sinne des § 20 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und können die Grundlage für die Verkehrswertermittlung im Vergleichswertverfahren bilden. Der berechnete Immobilienpreis entspricht jedoch nicht dem Verkehrswert gem. § 194 BauGB. Dieser kann nur durch ein Verkehrswertgutachten ermittelt werden. Im Kreis Herford wurden die Immobilienrichtwerte in den Teilmärkten Eigentumswohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäuser ermittelt.