Zur langfristigen Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung werden Wasserschutzgebiete festgesetzt. Für die in NRW meist unterirdisch gewonnenen Wässer werden Grundwasserschutzgebiete, ansonsten Trinkwassertalsperrenschutzgebiete abgegrenzt. Wasserschutzgebiete sind in Zonen untergliedert. Zuständig für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen entsprechend ihrer räumlichen Zuständigkeit.
Dienst bestehend aus den Rasterlayern zur folgenden Wasserhaushaltsgröße Grundwasserneubildung in mm, jeweils für das ganze Jahr. Die hier dargestellten Rasterlayer zum Wasserhaushalt wurden vom Forschungszentrum Jülich mit Hilfe des Modells "mGROWA" im Rahmen einer Kooperation mit dem LANUV NRW berechnet und für den Klimaatlas NRW aufbereitet. Die jeweiligen Raster-Layer wurden jeweils für die 30-jährigen Mittelwerte der Klimanormalperioden 1961-1990, 1971-2000, 1981-2010 und 1991-2020 für die beobachtete Vergangenheit berechnet. Ergänzend werden die Änderungen der Klimanormalperiode 1991-2020 bezogen auf 1961-1990 dargestellt. Zusätzlich liegen Klimaprojektionen für die Zukunftszeiträume 2031-2060 und 2071-2100 vor, die jeweils nach den Klimaprojektionen RCP2.6, RCP4.5 und RCP8.5 gegliedert sind. Die Stärke des möglichen Klimasignals je Szenario wird unterteilt nach dem 15., 50. und dem 85. Perzentil. Es werden sowohl absolute Mittelwerte als auch sogenannte Delta-Change Raster dargestellt, die die Änderung des Klimasignals gegenüber der Referenzperiode 1971-2000 zeigen. Datenquelle: Forschungszentrum Jülich (Frank Herrmann); Quellen für Klimaprojektionsdaten: Brienen et al. (2020), Krähenmann (2019).
Darstellung von besonders schutzwürdigen Flächen mit weiteren Bewirtschaftungseinschränkungen. Diese sind "Verzicht der Nachsaat", "Verzicht auf Einsatz von Pflanzenschutzmitteln", "Einschränkung der Frühjahrsbearbeitung", "Beschränkung auf zweimalige Mahd". Der aktuelle Datenbestand wird einmal jährlich abgerufen.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0" (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Abrufdatum anzugeben. Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.
WMS-Dienst für BORIS-NRW (Bodenrichtwerte & Bodenrichtwertzonen) mit der Verfügbarkeit ab 2011. Nutzen Sie beim Aufruf immer den Parameter TIME (Beispiel-Syntax TIME=2019-01-01), um die Bodenrichtwerte eines speziellen Jahrgangs anzufragen. Die Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen jährlich, bezogen auf den 01. Januar des laufenden Jahres ermittelt und sollen bis zum 31. März veröffentlicht werden. Aus allen verfügbaren Bodenrichtwerten wird anschließend ein landeseinheitlicher Datensatz gebildet.
Diese Daten stehen unter der „Datenlizenz Deutschland –Zero – Version 2.0“ (dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Der Lizenztext ist unter www.govdata.de/dl-de/zero-2-0 einsehbar.
WMS-Dienst für BORIS-NRW mit Immobilienrichtwerten, Immobilienrichtwertzonen und der Verfügbarkeit ab 2011. Nutzen Sie beim Aufruf immer den Parameter TIME (Beispiel-Syntax TIME=2019-01-01), um die Immobilienrichtwerte eines speziellen Jahrgangs anzufragen. Die Immobilienrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen jährlich, bezogen auf den 01. Januar des laufenden Jahres ermittelt. Aus allen verfügbaren Immobilienrichtwerten wird ein landeseinheitlicher Datensatz gebildet.
Diese Daten stehen unter der „Datenlizenz Deutschland –Zero – Version 2.0“ (dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Der Lizenztext ist unter www.govdata.de/dl-de/zero-2-0 einsehbar.
Der auf Rasterdaten aufbauende WMS bewertet die natürliche Erosionsgefährdung der Böden. Methodisch entspricht die Auswertung der "Natürlichen Erosionsgefährdung" der DIN 19708:2017-07. Für die Ableitung der Erodierbarkeit des Oberbodens (K-Faktor) werden speziell aufbereitete Daten der Bodenschätzung herangezogen. Wo diese nicht vorhanden sind, werden Daten der landwirtschaftlichen Standorterkundung verwendet. Liegen beide Datenbestände nicht vor, wird die BK50 verwendet. Für die Ableitung des Hangneigungsfaktors (S-Faktor) wird das digitale Geländemodell 10 von Geobasis NRW verwendet Für die Ableitung der Regenerosivität (R-Faktor) wird die in der DIN veröffentlichte Regressionsgleichung verwendet. Input-Daten sind monatliche Niederschlagsdaten aus dem Klima-Atlas NRW. Die Daten werden entsprechend der DIN miteinander verknüpft und bewertet.
Der Download „Gebiete nach §13a Düngeverordnung (01/2024)“ enthält die Datensätze „Eutrophierte Gebiete nach § 13a DüV (01/2025) und Betroffene Feldblöcke (Stand 09/2024) innerhalb der eutrophierten Gebiete nach § 13a DüV (01/2025)“, „Mit Nitrat belastete Gebiete nach § 13a DüV (01/2025) und Betroffene Feldblöcke (Stand 09/2024) innerhalb der mit Nitrat belasteten Gebiete nach § 13a DüV (01/2025)“, „Ausweisungsmessnetz zu den eutrophierten Gebieten nach §13a DüV (05/2022)“, „Ergebnisse der Teilschritte bei der Ausweisung eutrophierter Gebiete nach § 13a DüV (05/2022) und gemäß §§ 9 bis 11 AVV GeA“, „Ausweisungsmessnetz zu den mit Nitrat belasteten Gebieten nach § 13a DüV (12/2022) und gemäß § 4 AVV GeA“, „Immissionsbasierte Abgrenzung nach § 5 AVV GeA (12/2022)“, „Grundwasserkörper NRW (2. Auflage)“, „Oberflächenwasserkörper NRW (Auflage 3D)“ und „Feldblöcke in NRW“ und „Immissionsbasierte Abgrenzung nach § 5 AVV GeA: Teilgebiete der GWK“.
Der Datensatz bildet einen landesweiten Katalog der „künstlich veränderten“, also anthropogen beeinflussten Flächen in Nordrhein-Westfalen und dient als Vorlage für die Konstruktion projektbezogener künstlich veränderter Flächen im Rahmen der Integrierten Geologischen Landesaufnahme (IGL). Er ist das Ergebnis einer in 2010 für die gesamte Landesfläche Nordrhein-Westfalens abgeschlossenen Erhebung zur Erfassung, Abgrenzung und Typisierung von Flächen, die eine aus den Daten- und Kartengrundlagen ableitbare (Relief-)Veränderung erfahren haben. Hierbei wurden Flächen mit einheitlichen Methoden auf Basis historischer topographischer Karten im Maßstab 1:25.000 von der preußischen Uraufnahme bis zur Gegenwart, der deutschen Grundkarte 1:5.000, von Luftbildern im Maßstab 1:5.000 und anhand von DGM-Daten ausgewiesen. Für die Verwendung in der IGL werden die Flächen geprüft, auf den Projektstand aktualisiert und kartographisch auf den Maßstab 1:50.000 generalisiert. Verfügbare Kartenthemen: künstlich veränderte Flächen mit einer Größe von über einem Hektar.
Beschreibung: Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) betreibt im Fachinformationssystem Energieatlas NRW das Solarkataster NRW. Dort sind für ganz Nordrhein-Westfalen die Flächen dargestellt, die nach dem Erneuerbare Energien Gesetz mit Stand 2024/05 für eine Ausschreibung nach §37 für Freiflächensolaranlagen grundsätzlich in Frage kommen (www.solarkataster.nrw.de). Die Kulisse gliedert sich – anders als nach dem alten EEG - in Flächen für „normale“ Freiflächensolaranlagen (EEG2024/05 §37 Abs. 1 Nr. 2), wie beispielsweise auf Randstreifen von Autobahn- und Schienenwegen, Halden und Deponien und landwirtschaftlichen Flächen in benachteiligten Gebieten, und „besondere“ Freiflächensolaranlagen (EEG2024/05 §37 Abs. 1 Nr. 3), wie beispielsweise auf einer Überdachung über Parkplätzen oder als Agri-Photovoltaik auf landwirtschaftlichen Acker- und Grünlandflächen außerhalb der benachteiligten Gebiete. Datengrundlagen sind das ATKIS-BASIS-DLM sowie die Kulisse der benachteiligten Gebiete. Die Flächenkulisse wurde mit der Kulisse der „Suchflächen für Freiflächen-PV“ (https://open.nrw/dataset/505ab5dd-2c05-4f8f-a324-22e7f23e4191) verschnitten.