Gem. §16LgNW stellt der Landschaftsplan die örtlichen Erfordernisse zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege dar und setzt Maßnahmen zur Verwirklichung rechtsverbindlich fest. Geltungsbereich von 1992-2015
Lageübersicht der Fluren (Zur groben Orientierung bei der Suche nach Gemarkung, Flur, Flurstück), Geschoßzahlen, Gebäudezustand, hist. Flurstücke und Luftschutzstollen
Lage und Verlauf der Buslinien und SPNV-Linien (Schienengebundener PersonenNahVerkehr) sowie Lage und Namen der Bushaltestellen und Lage der Haltepunkte des SPNV im Bottroper Stadtgebiet. (Grafische Darstellung)