Der Geodätische Postprocessing Positionierungs-Service stellt Daten für die nachträgliche Auswertung von statischen und kinematischen GNSS-Beobachtungen (GPS, GLONASS, GALILEO und BEIDOU) bereit. Genauigkeiten: Lage und Höhe < 1 Zentimeter.
Die Geobasisdaten (analog und digital) sind gesetzlich geschützt. Unbefugte Vervielfältigung oder Verbreitung verstößt gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG) und das schleswig-holsteinische Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG). Als Vervielfältigungen gelten zum Beispiel Nachdruck, Fotokopie, Microverfilmung, Digitalisieren, Scannen sowie Speicherung auf Datenträger.
LEADER ist eine Fördermaßnahme der Europäischen Union zur Entwicklung des ländlichen Raumes. Das Programm dient der Strukturförderung des ländlichen Raums und wird finanziert aus dem „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“ (ELER). Ziel der Förderung ist die Unterstützung einer eigenständigen und nachhaltigen Regionalentwicklung. Der Datensatz stellt die nordrhein-westfälischen LEADER-Regionen der EU-Förderperiode 2007 - 2013 dar.
Points of Interest- Punkte von Interesse beinhalten Standorte von vielfältigen Freizeit- sowie Infrastruktureinrichtungen für die gesamte Metropole Ruhr. Die beschreibenden Inhalte werden regelmäßig aktualisiert und umfassen detaillierte Informationen zu Kontaktadressen und Ausstattungskomponenten.
Diese Daten beinhalten die Bodenrichtwerte sowie die Bodenrichtwertzonen des Jahres 2015. Die Gutachterausschüsse haben jedes Jahr Bodenrichtwerte, bezogen auf den 01. Januar des laufenden Jahres, zu ermitteln. Sie sollen bis zum 31. März veröffentlicht werden. Aus allen verfügbaren Bodenrichtwerten des Kreises Kleve wird anschließend ein landeseinheitlicher Datensatz gebildet. Ein Bodenrichtwert ist ein vorwiegend aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie z. B. Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Zuschnitt. Er ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (so genanntes Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z. B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.