Digitale Orthophotos (DOP) des RVR für das Jahr 2015 - WMS-Dienst für farbige, digitale, georeferenzierte, lagegenaue, entzerrte Luftbilder des Regionalverband Ruhr (Verbandsgebiet)
Digitale Orthophotos (DOP) des RVR für das Jahr 2024 - WMS-Dienst für farbige, digitale, georeferenzierte, lagegenaue, entzerrte Luftbilder des Regionalverband Ruhr (Verbandsgebiet)
Digitale Orthophotos (DOP) des RVR für das Jahr 2011 - WMS-Dienst für farbige, digitale, georeferenzierte, lagegenaue, entzerrte Luftbilder des Regionalverband Ruhr (Verbandsgebiet)
Der Kreis Herford bietet Ihnen die Möglichkeit, sich mit wenigen Mausklicks zu informieren, ob ihr Gebäude für eine Dachbegrünung geeignet ist. Mit der Farbgebung in der Legende kann in der Karte eingesehen werden, ob und wie gut geeignet Ihr Haus für eine Dachbegrünung ist.
Color-Infrarotluftbilder der Stadt Herne, Bodenauflösung 5 cm, Befliegung April 2017. Die Aufnahmen setzen sich aus dem Wellenbereich des nahen Infrarot und den Farbkanälen Rot und Grün zusammen.
In der Gemeindegrenzenkarte - GTh 250 - sind die Namen der Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften sowie die Landes-, Kreis- und Gemeindegrenzen enthalten.Die kreisfreien Städte, die kreisangehörigen Gemeinden und die Verwaltungsgemeinschaften sind farblich hervorgehoben.Der Sitz der Verwaltungsgemeinschaften ist durch eine Unterstreichung gekennzeichnet.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Dieser Dienst dient der farbcodierten Höhendarstellung auf Basis des Digitalen Geländemodells (DGM) und zeigt die Höhenstufen laut INSPIRE - Vorgabe. Er wird in der GDI-MV durch das Landesamt für innere Verwaltung angeboten.
Farblayer der digitalen Topographischen Karten als Web Map Service. Inhaltlich wird auf die Geodatensätze ATKIS DTK10, 25, 50 und 100 mit den Maßstäben 1:10.000, 1:25.000, 1:50.000 und 1:100.000 zugegriffen.
Eine Geländeneigung färbt Bereiche rot ein, die eine bestimmte Mindestneigung aufweisen. Dies kann einen Hinweis auf potentielle Böschungen geben. Die Geländeneigung wird aus dem Digitalen Geländemodell 1 (DGM1) abgeleitet. Ein Pixel in der Geländeneigung entspricht 1 m² auf der Erdoberfläche.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Eine Geländeneigung färbt Bereiche rot ein, die eine bestimmte Mindestneigung aufweisen. Dies kann einen Hinweis auf potentielle Böschungen geben. Die Geländeneigung wird aus dem Digitalen Geländemodell 1 (DGM1) abgeleitet. Ein Pixel in der Geländeneigung entspricht 1 m² auf der Erdoberfläche.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.