Auf Grundlage der Basiseinzugsgebiete der hydrographischen Karte ist ein Geodatenbestand erzeugt worden mit den hydrologischen Einzugsgebieten für sämtliche Unterhaltungspflichtigen der Gewässer 1. Ordnung und Gewässer 2. Ordnung in Bremen und Niedersachsen.Für jedes Basiseinzugsgebiet der hydrographischen Karte ist attributiv festgehalten welcher Unterhaltungsverband (UHV) für das Hauptgewässer zuständig ist. Auf Basis dieses UHV-Attributs wurden die Basiseinzugsgebiete zusammengefasst/aggregiert zu UHV-Einheiten. Anschließend sind sämtliche Gewässer 1. Ordnung in die aggregierte UHV-Geometrien eingepflegt worden, damit mit dem Bestand differenziert werden kann zwischen Einzugsgebiete der Gewässer 2. Ordnung und die Gewässer 1. Ordnung.Die Geometrien geben lediglich die hydrologischen Verhältnisse wieder, dies ist nicht gleich zu setzen mit der Zuständigkeit der Unterhaltungspflichtigen. Die Zuständigkeit für die Gewässer 1. und 2. Ordnung sowie deren Unterhaltung ist festgelegt im Verzeichnis der Gewässer 1. Ordnung (Wasserhaushaltsgesetz des Bundes, WHG) und im Verzeichnis der Gewässer 2. Ordnung (Anlagen im Niedersächsischen Wassergesetz, NWG).
Überflutungsgebiete gemäß Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) 2. Zyklus 2016 - 2021 ohne zu erwartende signifikante Schäden für ein Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit (HQextrem).Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Gebiete mit naturbedingten Risiken“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Teilgebiete der GWK bei der immissionsbasierten Abgrenzung nach § 5 AVV GeA. Die Teilgebiete wurden nach § 5 AVV GeA auf Basis hydrogeologischer und/oder hydraulischer Grenzen abgeleitet.
Der Datensatz Bewirtschaftungsgebiete gemäß FFH-Richtlinie in Nordrhein-Westfalen enthält Regionale Geodaten zu Bewirtschaftungsgebieten im Sinne des INSPIRE Annex III Themas "Bewirtschaftungsgebiete, Schutzgebiete, geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten (AM)". Die Daten zeigen die Abgrenzungen von so genannten Maßnahmenkonzepten, die fachlich Biotopmanagementplänen entsprechen und eine Vielzahl vorgeschlagener Maßnahmen(flächen) ("Geregelte Gebiete") beinhalten, die wiederum als eigener Datensatz veröffentlicht werden. Die Objektmetadaten der Maßnahmenkonzepte enthalten alle Angaben, die für die Kern-Datenbestände für Bewirtschaftungsgebiete (AM) bzw. deren Attribut-Auszeichnung für den Themenbereich Biodiversität vorgesehen sind. Die Daten zeigen die Abgrenzungen der Bewirtschaftungsgebiete (Maßnahmenkonzepte) für Nordrhein-Westfalen. Besonderheiten: Es handelt sich ausschließlich um Flächengeometrien. Die Daten sind frei zugänglich. Die Daten werden als Grundlage für die FFH-Berichtspflicht nach Artikel 17 FFH-RL erhoben und für diese Zwecke digitalisiert. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 5 des Landesnaturschutzgesetzes im Internet bekanntzumachen.
Diese Datenbank verzeichnet alle im Rahmen der hydrogeologischen Landesaufnahme erfassten Quellen und Quellstandorte sowie alle Quellen, die dem Geologischen Dienst NRW gemeldet worden sind. Erfasst sind Angaben über Lage, Art der Quelle, Schüttungsmengen und zum umgebenden Gestein. Die Datenbank enthält Querverweise zu chemischen Untersuchungen im Labor-Informations- und -Management-System (LIMS), zu Messstellennummern des Landesgrundwasserdienstes, zu den Quelllokationen, die in der Hydrogeologischen Karte 1:50.000 [HK50] abgebildet sind und zum Referenzdatenbestand des „Quellenkatasters: Quellen in Nordrhein-Westfalen“.
In diesem Dienst wird der Stand der Umsetzung der Maßnahmenpläne für die WRRL (Europäische Wasserrahmenrichtlinie) im Wupperverbandsgebiet dokumentiert. Unterschieden wird nach der Einstufung der Machbarkeit der jeweiligen Maßnahme im Jahr 2000 sowie nach dem Stand der Umsetzung in den Folgejahren. Ab einem Maßstab von 1:20.000 werden die zu den Maßnahmen gehörigen Piktogramme eingeblendet. Zusätzlich sind die Gebiete der drei Planungseinheiten im Einzugsgebiet der Wupper dargestellt.
Der vorliegende Datensatz wurde im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung der Stadt Moers erstellt und zeigt die voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebiete des Zielszenarios auf Baublockebene. Die Art der Wärmeversorgung in dem jeweiligen Baublock bezieht sich auf die primär vorliegende Technologie und muss somit nicht auf jedes Gebäude in dem Baublock zutreffen. Bei der zeitlichen Einordnung der potenziellen neuen Wärmenetzgebiete für das Jahr 2035 handelt es sich um eine Annahme.
Umweltzone Stadt Bottrop im Luftreinhalteplan Ruhrgebiet (Teilplan Ruhrgebiet Nord) Digitalisierung entspr. der beschriebenen Begrenzungen der Umweltzonen nach Maßnahmenkatalog, Punkt C.1.1.2 Grundlage: Stadtplan Bottrop Amt 68/1, gültig am 01.01.2012
Regionalplan NRW (Einzelkacheln des Kreisgebietes Mettmann und der umliegenden Regionen) Die Daten wurden von open.nrw heruntergeladen (https://open.nrw/dataset/3634f8a0-dc6b-404e-b53e-0fdba33721f2). Die einzelnen Kacheln beinhalten die Rasterdaten der Regionalpläne der Planungsgebiete des Landes NRW sowie den Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) der sechs dadurch verbundenen Städte im Kern-Ruhrgebiets. Die Regionalpläne konkretisieren die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplans NRW für die einzelnen regionalen Teilräume/Planungsgebiete in NRW. Die Regionalpläne legen die anzustrebende räumliche Entwicklung und Ordnung der Region als Ziele und Grundsätze der Raumordnung zeichnerisch und in einem Textteil fest. Die zeichnerischen Festlegungen der Regionalpläne werden auf Basis einer Karte im Maßstab 1:50.000 erstellt. Sie sind dementsprechend nicht an Parzellen orientiert, sondern geben eine eher grobe Festlegung der Flächen wieder. Der RFNP basiert auf den Flächennutzungsplänen im Maßstab 1:10.000, stellt aber die Raumkategorien der Regionalplanung dar. Dabei ist zu beachten, dass die vorliegenden Rasterdaten nur informell und unverbindlich genutzt werden können. Rechtswirksam ist allein die vom jeweiligen Regionalrat beschlossene zeichnerische Festlegung (Plandarstellung des jeweiligen Niederlegungsexemplars im Maßstab 1:50.000). Aus Gründen der besseren Lesbarkeit in der Gesamtschau für das Land Nordrhein-Westfalen wurde die Darstellung der Daten außerdem vereinheitlicht. Sie kann daher von der einzelnen Darstellung im jeweils rechtsgültigen Regionalplan abweichen.