Die Historische Amtliche Basiskarte (Historische ABK) deckt den Kartenmaßstab 1 : 5 000 als topographisches Basiskartenwerk ab. Die Historische ABK stellt die Schnittstelle zwischen der eigentumsorientierten Liegenschaftskarte und den topographischen Landeskartenwerken dar und wird ausschließlich aus den Informationen des Liegenschaftskatasters (ALKIS) abgeleitet. Am Ende eines Jahres werden die Datenbestände der ABK als Zeitschnitte historisiert und bereitgestellt. Die Jahresschnitte sind ab 2016 verfügbar. Ab 2020 ist die Historische ABK in einer farbigen Signaturierung und einer schwarz-weißen Präsentation als Strichkarte verfügbar. Bis 2019 wurde eine vorläufige schwarz-weiße Präsentation abgleitet, welche als Historische ABK* bezeichnet wird. Das „*“ steht für eine Übergangslösung, bis die ABK komplett und flächendeckend in NRW vorlag. Die ABK* gibt den jeweiligen ABK-Erfassungsstand der Katasterbehörden in der Signaturierung der ABK wieder. Die Signaturierung zwischen der Historischen ABK und Historischen ABK* unterscheiden sich geringfügig.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Die Historische Amtliche Basiskarte (Historische ABK) deckt den Kartenmaßstab 1:5000 als topographisches Basiskartenwerk ab. Die Historische ABK stellt die Schnittstelle zwischen der eigentumsorientierten Liegenschaftskarte und den topographischen Landeskartenwerken dar und wird ausschließlich aus den Informationen des Liegenschaftskatasters (ALKIS) abgeleitet. Am Ende eines Jahres werden die Datenbestände der ABK als Zeitschnitte historisiert und bereitgestellt. Die Jahresschnitte sind ab 2016 verfügbar. Ab 2020 ist die Historische ABK in einer farbigen Signaturierung und einer schwarz-weißen Präsentation als Strichkarte verfügbar. Bis 2019 wurde eine vorläufige schwarz-weiße Präsentation abgleitet, welche als Historische ABK* bezeichnet wird. Das „*“ steht für eine Übergangslösung, bis die ABK komplett und flächendeckend in NRW vorlag. Die ABK* gibt den jeweiligen ABKErfassungsstand der Katasterbehörden in der Signaturierung der ABK wieder. Die Signaturierung zwischen der Historischen ABK und Historischen ABK* unterscheiden sich geringfügig.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Die „Böden im Sauer- und Siegerland“ fassen die Ergebnisse aus mehr als 50 Jahren Bodenkartierung des Geologischen Dienstes NRW zusammen. Nach einer Einführung in Naturraum und Klima sowie die Erd- und Landschaftsgeschichte werden Entstehung, Verbreitung, Eigenschaften und Nutzung der Böden und ihrer Substrate eingehend beschrieben. Dies erfolgt in unterschiedlichen Maßstabsebenen und Karten von Bodenregionen über Bodenlandschaften bis hin zu Leitbodengesellschaften mit ihren wichtigsten Bodenformen und Beispielprofilen. Ergänzt werden diese durch Kennwerte zu Humusgehalten, Korngrößen, pH-Werten, Basensättigungen u.v.m., für die die Analysenergebnisse von Tausenden von Bodenprofilen ausgewertet wurden. Hinweise zur Nutzung und Gefährdung der Böden sowie vorhandener Kartenwerke runden die Monografie ab.
Die Historische Amtliche Basiskarte (Historische ABK) deckt den Kartenmaßstab 1 : 5 000 als topographisches Basiskartenwerk ab. Die Historische ABK stellt die Schnittstelle zwischen der eigentumsorientierten Liegenschaftskarte und den topographischen Landeskartenwerken dar und wird ausschließlich aus den Informationen des Liegenschaftskatasters (ALKIS) abgeleitet. Die Zeitschnitte werden mit Stichtag 01.01. eines Jahres historisiert und bereitgestellt. Die Jahresschnitte sind ab 2016 verfügbar. Ab 2020 ist die Historische ABK in einer farbigen Signaturierung und einer schwarz-weißen Präsentation als Strichkarte verfügbar. Bis 2019 wurde eine vorläufige schwarz-weiße Präsentation abgleitet, welche als Historische ABK* bezeichnet wird. Das „*“ steht für eine Übergangslösung, bis die ABK komplett und flächendeckend in NRW vorlag. Die ABK* gibt den jeweiligen ABKErfassungsstand der Katasterbehörden in der Signaturierung der ABK wieder. Die Signaturierung zwischen der Historischen ABK und Historischen ABK* unterscheiden sich geringfügig.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Ein normalisiertes Digitales Oberflächenmodell (nDOM) ist ein Differenzmodell aus einem Digitalen Geländemodell (DGM) und einem Digitalen Oberflächenmodell (DOM) und erlaubt eine Ermittlung der relativen Objekthöhe über der als Ebene abgebildeten Geländeoberfläche. Die Bezirksregierung Köln, Geobasis NRW, stellt das Produkt nDOM50 im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags für Nordrhein-Westfalen flächendeckend zur Verfügung und führt dieses kontinuierlich fort. Zur Ableitung des nDOM50 wird ein Digitales Geländemodell mit einer Gitterweite von 0,5 m aus Laserscanning-Befliegungen sowie ein (ausschließlich aus Sommerbefliegungen abgeleitetes, also „belaubtes“) bildbasiertes Oberflächenmodell mit einer Bodenauflösung von 50 cm (bDOM50) verwendet. Das normalisierte Digitale Oberflächenmodell findet insbesondere Anwendung in der Forst- und Umweltverwaltung, z.B. für eine fernerkundungsbasierte Baumartenklassifikation, oder wird zur Ableitung der Landbedeckung verwendet.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Die Deutsche Grundkarte 1:5000 (DGK5) ist das topographische Basiskartenwerk in Nordrhein-Westfalen. Es werden neben den Eigentumsgrenzen alle wesentlichen Formen und Nutzungen der Erdoberfläche vollständig, lage- und grundrisstreu dargestellt. Die DGK5 stellt das Verbindungsglied zwischen der eigentumsorientierten Liegenschaftskarte (ALKIS) und den mittelmassstäbigen topographischen Landeskartenwerken dar. Die DGK5 wird zurzeit noch im Rasterformat (TIFF, 299 Einzelblätter, 2 km x 2 km Gebietsgröße) geführt und wird zukünftig (voraussichtlich ab 2019) durch die Amtliche Basiskarte 1:5000 (ABK) abgelöst. Rechtsgrundlage: "Die Führung des Liegenschaftskatasters in Nordrhein-Westfalen (Liegenschaftskatastererlass - LiegKatErl.) RdErl. d. Innenministeriums v. 13.1.2009 in Verbindung mit "Die Herstellung und Fortführung der Deutschen Grundkarte 1:5 000 in NRW (GrundKartErl.) RdErl. d. Innenministers – III C 3 – 5012 v. 4.12.1981".
Die unterschiedlichen Aufgabenstellungen der EG-WRRL erfordern eine Betrachtung auf verschiedenen räumlichen Bezugsebenen. Für die Umsetzung in NRW gelten drei verschiedene Arten von Planungsräumen: Flussgebiete, Teileinzugsgebiete und Planungseinheiten. Flussgebiete Nordrhein-Westfalen hat Anteile an den Einzugsgebieten von 4 Flussgebietseinheiten: Rhein, Weser, Ems und Maas. Auf dieser Ebene erfolgt die Abstimmung mit anderen Bundesländern und/oder anderen Mitgliedsstaaten sowie die Berichterstattung an die EU-Kommission. Teileinzugsgebiete Für die Bewirtschaftungsplanung wurde die Landesfläche von Nordrhein-Westfalen in 13 Teileinzugsgebiete aufgeteilt. Planungseinheiten Die Umsetzung der Bewirtschaftungsplanung erfolgt in Nordrhein-Westfalen auf der Ebene der Planungseinheiten. Dies sind zusammenhängende Teilbereiche der Einzugsgebiete. Insgesamt gibt es 84 Planungseinheiten. Ausführliche Informationen über die Planungseinheiten finden Sie in den aktuellen Planungseinheiten-Steckbriefen (https://www.opengeodata.nrw.de/produkte/umwelt_klima/wasser/wrrl/steckbriefe/). Quelle: https://www.flussgebiete.nrw.de/node/162
Der WMS Klimaanpassung INKAS beschreibt Bebauungs- und Freiflächentypen in NRW. Insgesamt wurden 20 Landbedeckungs- und Landnutzungstypen bestimmt, wovon die ersten neun Bebauungstypen darstellen. In die Klassifizierung der Bebauungs- und Freiflächentypen flossen die Flächennutzung der ATKIS Basis-DLM, der amtlichen Hauskoordinaten, der amtlichen Hausumringe, des 3D-Gebäudemodells im LoD1 sowie des Copernicus Imperviousness Layers als Grundlagendaten ein. Die Gebäudetypen wurden in einem automatisierten Verfahren bestimmt und Gebäudekennzahlen abgeleitet. Der dominierende Gebäudetyp wurde anteilig über die überbaute Fläche im Baublock als Bebauungstyp definiert. Industrie-und Gewerbeflächen wurden in einer gesonderten Form nach der Gebäudehöhe und dem Versiegelungsgrad weiter gegliedert. Die Ergebnisse liegen auf Baublockebene entsprechend der ATKIS Basis-DLM-Daten vor.
Der Ausbau der Windenergie ist von entscheidender Bedeutung, um die Energieversorgung nachhaltiger zu gestalten und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren. Das am 28.12.2023 in Kraft getretene Bürgerenergiegesetz NRW (BürgEnG) soll die Akzeptanz von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Gemeinden für diesen Ausbau steigern, indem es die rechtliche Grundlage für eine finanzielle Beteiligung an neu geplanten Windenergieanlagen schafft. Die Online-Transparenzplattform (www.transparenzplattform.nrw.de) informiert über neue Vorhaben im Anwendungsbereich des BürgEnG und die jeweiligen Beteiligungsmodelle. Sie ist Teil des Energieatlas NRW (www.energieatlas.nrw.de), der vom Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) bereitgestellt wird. In der Excel-Tabelle sind alle auf der Transparenzplattform veröffentlichten Daten zu den Vorhaben und den einzelnen Windenergieanlagen enthalten.
Dargestellt wird der aktuelle landwirtschaftliche N-Bilanzüberschuss in kg N/(ha*a) als 4-Jahresmittelwert des Zeitraums 2016-2019 pro Referenzparzelle. Datengrundlage sind die nach Anlage 4 AVV GeA durch den DLWK ermittelten landwirtschaftlichen N-Bilanzüberschüsse pro Gemeinde aus dem Zeitraum 2016-2019 (arithmetischer Mittelwert). Die Umrechnung der N-Bilanzüberschüsse pro Gemeinde auf die landwirtschaftlichen Nutzungsflächen im Modellraster (100 x 100 m) des hydrologischen Stoffeintragsmodelles GROWA+ NRW 2021 erfolgt entsprechend der Schnittstelle RAUMIS / mGROWA-DENUZ-WEKU (s. Anlage 4) durch das LANUK NRW. Die auf diese Weise ermittelten aktuellen N-Salden (2016-2019) pro Referenzparzelle werden pro Feldblock gemäß Feldblockstatistik NRW 2021 ausgegeben. Der Datensatz enthält die Feldblöcke gemäß Feldblockstatistik NRW 2021 als Polygone (Feature in geodatabase „GLDN-Potenzielle Nitrataustraege-nach-Par-8-AVV-GeA_EPSG25832_Geodatabase.gdb“ bzw. shape „GLDN-Potenzielle_Nitrataustraege-nach-Par-8-AVV-GeA_EPSG25832“)