Das Hauptziel einer Außenbereichssatzung ist es, Grundstücke im Außenbereich einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zu unterziehen und dabei die Interessen von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gartenbau und Naturschutz zu wahren. Durch die Außenbereichssatzung soll die Bebauung bestimmter Gebiete ermöglicht und geregelt werden, ohne eine unkontrollierte Zersiedelung der Landschaft zu fördern. Die Gemeinden schaffen so die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Nutzung im Außenbereich und können gleichzeitig Umweltbelange und die Nachhaltigkeit von Raumstrukturen berücksichtigen. Der Raumbezug wird durch FB 62.12 (Geoinformationssysteme) hergestellt.
Digitale Orthophotos (DOP) des RVR für das Jahr 2008 - WMS-Dienst für farbige, digitale, georeferenzierte, lagegenaue, entzerrte Luftbilder des Regionalverband Ruhr (Verbandsgebiet)
Digitale Orthophotos (DOP) des RVR für das Jahr 2014 - WMS-Dienst für farbige, digitale, georeferenzierte, lagegenaue, entzerrte Luftbilder des Regionalverband Ruhr (Verbandsgebiet)
Digitale Orthophotos (DOP) des RVR für das Jahr 2017 - WMS-Dienst für farbige, digitale, georeferenzierte, lagegenaue, entzerrte Luftbilder des Regionalverband Ruhr (Verbandsgebiet)
Digitale Orthophotos (DOP) des RVR für das Jahr 2006 - WMS-Dienst für farbige, digitale, georeferenzierte, lagegenaue, entzerrte Luftbilder des Regionalverband Ruhr (Verbandsgebiet)
Digitale Orthophotos (DOP) des RVR für das Jahr 2012 - WMS-Dienst für farbige, digitale, georeferenzierte, lagegenaue, entzerrte Luftbilder des Regionalverband Ruhr (Verbandsgebiet)