Der Datensatz enthält Objekte der Lärmaktionsplanung im Stadtgebiet der Stadt Dinslaken. Die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist eine durch EU- und Bundesrecht verpflichtende Aufgabe für die von Straßen- und/oder Schienenlärm betroffenen Kommunen. Im Rahmen dieses Prozesses können im Verwaltungsgebiet ruhige Gebiete ausgewiesen werden. Diese Zonen werden untergliedert in ruhige und relativ ruhige Gebiete. In diesen Bereichen gilt der Schwellenwert von 55dB(A).
Der Datensatz beinhaltet den Stand zur Gigabitversorgung im Kreis Kleve (außer Kranenburg). Dargestellt wird der Versorgungsstand der Adressen in der Kategorie - Keine Glasfaser-/Gigabitversorgung
Der Datensatz enthält die Standortplanungen der sogenannten Tower Companies für den Kreis Wesel. Die Daten sind aus den Anschreiben zur kommunalen Abstimmung zusammengestellt. Auch Erweiterungen bestehender Standorte um neue Techniken sind in den Daten enthalten. Im Rahmen der Mobilfunkkoordination erhebt der Kreis Wesel Daten, die im Zusammenhang mit dem Mobilfunkausbau als Information zum laufenden Fortschritt und zur Abstimmung von neuen Ausbauplanungen dient. Die Daten sind nur für den internen Gebrauch in der Verwaltung freigegeben.
Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten innerhalb der Stadtverwaltung Düsseldorf: Nutzungsrechte: Die Geodaten sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung (ausgenommen eine Kopie auf die eigene Festplatte zum Zwecke der Programmausführung) und das Recht der Verbreitung sowie der Bearbeitung in jeglicher Form, verbleiben beim Vermessungs- und Katasteramt der Landeshauptstadt Düsseldorf. Die kommunalen Geodaten sind ausschließlich für die interne Nutzung freigegeben. Sollen diese Geodaten an einen oder mehrere externe Auftragnehmer weitergegeben werden, muss ein Nutzungsvertrag zwischen den externen Auftragsnehmern und ihrem Amt geschlossen werden. Nutzungsbedingungen: Sofern das Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf als Urheber nicht aus dem Dokument oder dem Datensatz selbst zu erkennen ist, muss ein Quellenvermerk mit Namensnennung erfolgen inkl. der Angabe des Jahres des Datenbezuges in Klammern: Datenquelle: Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr)
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