Die Verwaltungskarte NRW 1:250 000 (NRW250VK) ist eine Übersichtskarte im Maßstab 1:250.000. Die Karte stellt die Verwaltungsgliederung in Nordrhein-Westfalen in Regierungsbezirke, Kreise und kreisfreie Städte sowie kreisangehörige Städte und Gemeinden dar. Neben den unterschiedlichen Verwaltungsgrenzen werden die wichtigsten Straßen, die Verwaltungssitze der Gemeinden und das Hauptgewässernetz dargestellt.
Liegenschaftskarte NRW in Gelb: Die Darstellung des Liegenschaftskatasters NRW ist aus dem beim Geodatenzentrum NRW vorliegenden Sekundärdatenbestand abgeleitet worden. Die Aktualität der zugrundeliegenden Daten kann über die GetFeatureInfo des Layers Flurstuecke abgefragt werden. Es werden die wesentlichen Inhalte des Liegenschaftskatasters wie Flurstücke, Gebäude, tatsächliche Nutzung und Topographie einschließlich der zugehörigen Beschriftung und Symbole dargestellt und in Anlehnung an den AdV-Signaturenkatalog präsentiert. Dabei beinhaltet die Gruppierung „Tatsaechliche Nutzung“ den gleichlautenden Objektbereich und enthält die Informationen der Objektartengruppen „Siedlung“, „Verkehr“, „Vegetation“ und „Gewässer“. Dieser Objektbereich definiert die lückenlose, überschneidungsfreie und flächendeckende Beschreibung der Erdoberfläche. Die Gruppierung „Gesetzliche Festlegungen“ beinhaltet den Objektbereich „Gesetzliche Festlegungen, Gebietseinheiten, Kataloge“ und enthält verpflichtend die Objektartengruppe „Öffentlich-rechtliche und sonstige Festlegungen“. Das Liegenschaftskataster ist Nachweis der Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung im Sinne des Par. 11 des Bodenschätzungsgesetzes. Im Liegenschaftskataster hat die Bewertung nach dem Bewertungsgesetz nur nachrichtlichen Charakter. Der Dienst liefert amtliche Koordinaten nur im standardmäßigen Koordinatenreferenzsystem mit dem EPSG-Code 25832 aus. Werden andere vom Dienst unterstützte Koordinatensysteme zur Kartendarstellung gewählt, wird serverseitig eine entsprechende Transformation vorgenommen, die Ungenauigkeiten unterliegt. Für die per Transformation gelieferten nicht amtlichen Koordinaten übernimmt Geobasis NRW keine Gewähr. Stand der verwendeten Daten: 01.01.2026
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Eine Schummerung ist die plastische Wiedergabe der Geländeformen in einem Farb- oder Graustufenbild. Der räumliche Eindruck entsteht durch die Beleuchtung mit einer imaginären Lichtquelle. Die hd-Schummerung ist die Visualisierung eines hochaufgelösten Digitalen Geländemodells (DGM). Ein Pixel im Schummerungsbild entspricht 0,25 m x 0,25 m auf der Erdoberfläche. Objekte wie Gebäude und Vegetation werden nicht dargestellt, da das DGM die natürliche Geländeform der Erdoberfläche beschreibt. Bei der hd-Schummerung befindet sich die imaginäre Lichtquelle im Nordwesten. Eine Erhebung erscheint am Nordwesthang hell und am Südosthang dunkel. Ebenen sind mit mittlerer Helligkeit gefärbt. Dadurch wird ausgedrückt, wie stark die Oberfläche der Lichtquelle zugewandt ist. Mittels der DGM1-Schummerung kann die natürliche Geländeform sehr plastisch dargestellt werden. Nutzungsmöglichkeiten sind beispielsweise die Zusammenführung mit weiteren Geobasis- und/oder Geofachdaten (z. B. Präsentation mit Freizeitinformationen), sowie die Überlagerung mit Digitalen Topographischen Karten oder Digitalen Orthophotos zur Erzeugung eines plastischen Geländeeindrucks. Ebenso können die Daten als Grundlage für die Raumplanung, Geomorphologische Analysen, sowie der Aufdeckung von Geländestrukturen historischer Bauwerke (z. B. Römerstraßen oder Festungswälle) genutzt werden. Die hd-Schummerung liegt nicht flächendeckend für NRW vor. Sie ist für die Teile des Landes verfügbar, für die eine Messpunktdichte des Airborne-Laserscanning von 4 Punkten pro Quadratmeter vorhanden ist (siehe Metadateninformation 'Punkte pro qm')
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Die Umweltindikatoren des LANUK sind Mess- und Kennzahlen, mit denen sowohl die aktuelle Umweltsituation als auch Entwicklungstrends übersichtlich dargestellt und bewertet werden können. Durch Umweltindikatoren werden komplexe Aspekte, wie z. B. die Luftqualität, die Gewässergüte , der Energie- und Rohstoffverbrauch oder die Inanspruchnahme von Freiflächen messbar. Eine Beschreibung des Umweltzustandes durch Umweltindikatoren erhebt nicht den Anspruch, ein vollständiges Bild zu zeichnen. Vielmehr sollen relevante Teilaspekte hervorgehoben werden, deren Zustand und Entwicklung von besonderem Interesse ist. Entsprechend dem Erhebungsturnus wird auf Basis der jeweils verfügbaren Daten der Indikatorensatz im Internet einmal im Jahr aktualisiert. Im Datensatz sind Zeitreihendaten zu den folgenden NRWUmweltindikatoren enthalten: -Treibhausgasemissionen -Erneuerbare Energien bei Primärenergie- und Bruttostromverbrauch -Kraft-Wärme-Kopplung bei Nettostromerzeugung -Primär- und Endenergieverbrauch -Energieproduktivität -Rohstoffverbrauch und Rohstoffproduktivität -Stickstoffoxidemissionen -Stickstoffdioxidkonzentration im städtischen Hintergrund -Ozonkonzentration im städtischen Hintergrund -Feinstaubkonzentration im städtischen Hintergrund -Lärmbelastung -Haushaltsabfälle und Verwertung -Flächenverbrauch -Schwermetalleintrag an ländlichen Stationen -Ökologischer Zustand der oberirdischen Fließgewässer -Nitratkonzentration im Grundwasser -Gefährdete Arten -Naturschutzflächen -Laub-/Nadelbaumanteil -Waldzustand -Stickstoff- und Säureeintrag -Ökologische Landwirtschaft -Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert -Stickstoff-Flächenbilanz (Stickstoff-Überschuss der landwirtschaftlich genutzten Fläche)
Das Liegenschaftskataster wird in elektronischer Form im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) geführt. Der Datensatz enthält ausschließlich folgende Geo-Objekte beschränkt auf die wesentlichen Eigenschaften im Format eines vereinfachten Datenaustauschschemas, das in der „AdV-Produktspezifikation ALKIS-WFS und Ausgabeformate (Geopackage, Shape, CSV)“ (siehe www.adv-online.de) festgelegt ist: Flurstücke [ohne Eigentümer], Gebäude/Bauwerke, Tatsächliche Nutzungen, Verwaltungseinheiten, Katasterbezirke. Es sind keine Angaben zur Bodenschätzung enthalten. Sind multiple Attribute vorhanden (z. B. tatsächliche Nutzungen oder Adressen), werden diese durch definierte Trennzeichen getrennt hintereinander im entsprechenden Attribut aufgeführt. Am Ende eines Jahres werden die Datenbestände der Grundrissdaten als Zeitschnitte historisiert und mit der Aktualität 01.01. des Jahres bereitgestellt. Es werden die Zeitschnitte ab 2016 bereitgestellt.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Gewässerkarte mit Darstellung der Fließgewässer, stehender Gewässer und Quellen im Kreis Warendorf. Wasserwirtschaftliches Gewässernetz mit Gewässernamen und Gewässerverlauf der Gewässer im Kreis Warendorf. Außerdem Darstellung der Wasser- und Bodenverbandsgebiete, Grundwassergleichen und Wasserschutzgebiete.
Nordrhein-Westfalen unternimmt seit vielen Jahren erhebliche Anstrengungen, um Menschen, Umwelt, Wirtschafts- und Kulturgüter vor den Gefahren durch Hochwasser zu schützen. Neben baulichen Maßnahmen kommt dabei der Kartierung von Risiken, der Information der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, der Vorsorgeplanung sowie der hochwassergerechten Entwicklungsplanung eine zentrale Bedeutung zu. Bis zum Jahr 2015 werden in Nordrhein-Westfalen für alle Gebiete, in denen signifikante Hochwasserschäden auftreten können, Hochwasserrisikomanagementpläne erarbeitet. Ziel der neuen Pläne ist es, über bestehende Gefahren zu informieren und Maßnahmen unterschiedlicher Akteure zu erfassen und abzustimmen, um hochwasserbedingte Risiken für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, Infrastrukturen und Eigentum zu verringern und zu bewältigen. Grundlage dafür ist die EG-Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (EG-HWRM-RL), die am 26. November 2007 in Kraft getreten ist. Die Zielsetzung der Richtlinie wurde von der Bundesregierung in die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) übernommen (in Kraft seit 1. März 2010). Zur Umsetzung des WHG sind folgende Schritte vorgesehen: Bis Dezember 2011: Vorläufige Bewertung und Festlegung der Gebiete, in denen Hochwasser eine erhebliche Gefahr für menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe, wirtschaftliche Tätigkeiten oder Sachwerte darstellen können (sogenannte Risikogebiete). Bis Dezember 2013: Erstellung von Hochwassergefahren- und risikokarten für diese Gebiete. Hochwassergefahrenkarten informieren über die mögliche Ausdehnung und Tiefe einer Überflutung. Dabei wird die örtliche Hochwassersituation für ein Extremhochwasser, für ein 100-jährliches Ereignis und auch für ein häufiges Hochwasserereignis darstellt.
Dieser Dienst enthält alle topographischen Kartenwerke des Landes Nordrhein-Westfalen sowie in den kleineren Maßstäben topographische Kartenwerke des Bundes. Angefangen von einer Übersichtskarte für NRW über die DTK500 bis zur DTK250 und P10 NRW des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie und den topographischen Karten DTK100, DTK50, DTK25 von Geobasis NRW, bis hin zur ABK und ALKIS der Kommunen sind alle Standardkartenwerke in einem Layer vereint. Durch die voreingestellten Maßstabsbereiche wird gewährleistet, dass in jedem Maßstab die ideale Karte präsentiert wird. Dieser Dienst wurde nach dem GDI-DE- und AdV-Profil für WMS-Dienste aufgebaut und ist mit den Diensten der Nachbarländer kombinierbar. Nutzungsmöglichkeiten: Der WMS-Dienst verbindet alle topographischen Kartenwerke von Nordrhein-Westfalen in einem Dienst. Somit ist der Dienst der ideale Hintergrund für Fachanwendungen aus allen Bereichen, wenn es darum geht über einen großen Maßstabsbereich immer die passende topographische Karte als Hintergrundinformation zu hinterlegen. Gerade die Graustufenvariante bietet sich für diese Aufgabenstellung hervoragend an, da sich farbliche Fachdaten gut von den Graustufen Hintergrundinformationen unterscheiden lassen. Der Maßstabsbereich 1:50.000 wird schwarz-weiß dargestellt.
Der Anlass für die Herstellung der Preußischen Uraufnahme war die Notwendigkeit, nach der politischen Neugliederung Europas durch den Wiener Kongress (1814 bis 1815) ein einheitliches Kartenwerk für das Staatsgebiet des Königreichs Preußen zu schaffen. Als nach den Befreiungskriegen Preußen den Großteil seines alten Staatsgebiets zurückerhielt und u.a. die Rheinprovinz und die Provinz Westfalen neu hinzukamen, standen dem preußischen Militär zunächst nur die von Napoleon zurückgelassenen Tranchot-Karten zur Verfügung. Deshalb beschloss der preußische Generalstab im Jahr 1818, eine neue umfassende topographische Aufnahme der westlichen Provinzen und des übrigen Staatsgebietes durchzuführen. Unter der Leitung des Generalmajors Freiherr von Müffling wurden junge Offiziere im Leutnantsrang zu den Aufnahme- und Kartierungsarbeiten abkommandiert. Jedes Blatt wurde mit Rang und Namen des aufnehmenden Offiziers abgezeichnet. In der Provinz Westfalen wurde mit den Arbeiten 1836, in der Provinz Rheinland ab 1842 begonnen. Als technische Geräte dienten der Messtisch mit Kompass, Wasserwaage und Diopterlineal. Mit dieser für heutige Verhältnisse einfachen Technik entstanden die Blätter der Uraufnahme in bestechender Genauigkeit. Sie wurden anschließend mit großer zeichnerischer Präzision farbig ausgearbeitet. Auch die Uraufnahme wurde anfangs als militärisches Geheimnis gehütet und lediglich für die Bearbeitung der Generalstabskarte 1:100.000 genutzt. Da aber von ziviler Seite immer dringender eine Freigabe der militärischen Karten gefordert wurde, um z. B. Planungen für den Straßen- und Eisenbahnbau zu erleichtern, entschloss man sich ab 1868, die vorhandenen Blätter zu vervielfältigen und zu veröffentlichen. Ursprünglich hatte die Uraufnahme ein eigenes Nummerierungssystem ohne Blattnamen. Aus Gründen der Vereinfachung wurden zu einem späteren Zeitpunkt die Reproduktionen mit den Blattnummern und Blattnamen der heutigen DTK25 versehen. Beim Blatt 4506 Duisburg handelt es sich um eine Farbrekonstruktion des seit 1945 verschollenen Kartenblattes, wobei die Farbgebung aus den Grauwertstufen einer überlieferten einfarbigen Kopie sowie den angrenzenden Kartenblättern ermittelt wurde. - Stand: 06.06.2012
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.