Auf einem Schwarzplan werden vorhandene Bebauung in schwarz und Freiflächen in weiß dargestellt. Alle anderen Planelemente wie beispielsweise Straßen, Vegetation oder Gewässer werden ausgeblendet, können aber optional bei Bedarf wieder hinzugefügt werden
Es gilt die Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 (URL: https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0): Die bereitgestellten Daten und Metadaten dürfen für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung insbesondere 1. vervielfältigt, ausgedruckt, präsentiert, verändert, bearbeitet sowie an Dritte übermittelt werden; 2. mit eigenen Daten und Daten Anderer zusammengeführt und zu selbständigen neuen Datensätzen verbunden werden; 3. in interne und externe Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen in öffentlichen und nicht öffentlichen elektronischen Netzwerken eingebunden werden
Nutzungsbedingungen: Der Dienst wird unter der „Datenlizenz Deutschland – Zero - Version 2.0“ zur Verfügung gestellt.
(https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0)
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Der Dienst beinhaltet die Flurstücke innerhalb der Stadtgrenzen, welche im Eigentum der Stadt Gelsenkirchen, des Bundes, des Landes NRW, von ausgewählten Wohnungsbaugesellschaften oder im Eigentum von ausgewählten Trägern sind. Zusätzlich werden die Flächen dargestellt, die im Eigentum der Stadt Gelsenkirchen stehen, jedoch die Stadt als Erbbaurechtsgeber auftritt, und die Flächen, die nicht im Eigentum der Stadt stehen, jedoch die Stadt als Erbbaurechtsnehmer auftritt
Bebauungspläne beziehen sich auf einzelne Bereiche des Stadt- oder Gemeindegebietes und regeln rechtsverbindlich die Bebaubarkeit der Grundstücke. In der hier dargestellten Bebauungsplanübersicht werden die Geltungsbereiche der jeweiligen Bebauungspläne präsentiert. Über die Informationen gelangen Sie auf die Internetseite der jeweiligen Kommune. Dort können die Pläne sowie alle dazugehörigen Unterlagen heruntergeladen werden.
Der Dienst stellt folgende Gitternetze (Blattschnitte, Kacheleinteilungen) dar: Kilometerquadrat im ETRS89/UTM32-Koordinatensystem, Kilometerquadrat im Gauss-Krüger-Koordinatensystem 3. Streifen, Blattschnitt der Deutschen Grundkarte 1:5000 (DGK5), Kachelübersicht der Digitalen Orthophotos (DOP10), Kachelübersicht der Digitalen Topographischen Karte 1:25000 (DTK25) und der Topographischen Karte 1:25000 (TK25, Meßtischblatt).
Es gilt die Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 (URL: https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0): Die bereitgestellten Daten und Metadaten dürfen für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung insbesondere 1. vervielfältigt, ausgedruckt, präsentiert, verändert, bearbeitet sowie an Dritte übermittelt werden; 2. mit eigenen Daten und Daten Anderer zusammengeführt und zu selbständigen neuen Datensätzen verbunden werden; 3. in interne und externe Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen in öffentlichen und nicht öffentlichen elektronischen Netzwerken eingebunden werden
Jagdbezirke sind Bezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf. Sie sind entweder Eigenjagdbezirke oder gemeinschaftliche Jagdbezirke. Die Ausübung der Jagd ist im Bundesjagdgesetz (BJagdG) und im Landesjagdgesetz (LJG) geregelt.
Die kommunalen Nivellementpunkte (auch Höhenfestpunkte bzw. HFP) sind in der Örtlichkeit dauerhaft durch Höhenbolzen vermarkt (üblicherweise an Bauwerken) und verdichten das Höhenfestpunktfeld des Amtlichen Festpunktinformationssystem in Nordrhein-Westfalen (AFIS-NRW). Die Höhen der Nivellementpunkte werden durch geometrische Nivellements hochgenau bestimmt. Der Nachweis der NivP umfasst Höhenkoordinaten sowie Punktbeschreibungen (Einmessungsskizzen). Der Dokumentenlink führt zur Einmessungsskizze des jeweiligen Punktes.