Ortsabhängige Mindestwerte in Metern über Grund, auf die die Schornsteinhöhe gemäß TA Luft 2021 Nummer 5.5.2.3 Absatz 5 zur Berücksichtigung von unebenem Gelände erhöht werden soll. Auf dem 10m x 10m Raster dieses Datensatzes werden ortsabhängige Mindesthöhen in Metern über Grund angegeben, auf die die Schornsteinhöhe gemäß TA Luft Nummer 5.5.2.3 Absatz 5 zur Berücksichtigung von unebenem Gelände erhöht werden soll. Es handelt sich um Orientierungswerte für die Planung und Plausibilitätsprüfung neuer Schornsteine in NRW. TA Luft Nummer 5.5.2.3 Absatz 5: „Liegt der Landschaftshorizont, von der Mündung des Schornsteins aus betrachtet, über der Horizontalen und ist sein Winkel zur Horizontalen in einem mindestens 20 Grad breiten Richtungssektor größer als 15 Grad, soll die Schornsteinhöhe so weit erhöht werden, bis dieser Winkel kleiner oder gleich 15 Grad ist. Die dargestellten Pixelwerte in Metern über Grund ergeben sich aus dieser Bedingung auf Basis des DGM10 von Geobasis NRW. Die hier angegebenen Werte sind vor ihrer Anwendung durch eine Geländebegehung auf Plausibilität zu überprüfen und gegebenenfalls unter Berücksichtigung weiterer Details, welche im DGM10 nicht abgebildet sind, zu korrigieren.
Ein normalisiertes Digitales Oberflächenmodell (nDOM) ist ein Differenzmodell aus einem Digitalen Geländemodell (DGM) und einem Digitalen Oberflächenmodell (DOM) und erlaubt eine Ermittlung der relativen Objekthöhe über der als Ebene abgebildeten Geländeoberfläche. Die Bezirksregierung Köln, Geobasis NRW, stellt das Produkt nDOM50 im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags für Nordrhein-Westfalen flächendeckend zur Verfügung und führt dieses kontinuierlich fort. Zur Ableitung des nDOM50 wird ein Digitales Geländemodell mit einer Gitterweite von 0,5 m aus Laserscanning-Befliegungen sowie ein (ausschließlich aus Sommerbefliegungen abgeleitetes, also „belaubtes“) bildbasiertes Oberflächenmodell mit einer Bodenauflösung von 50 cm (bDOM50) verwendet. Das normalisierte Digitale Oberflächenmodell findet insbesondere Anwendung in der Forst- und Umweltverwaltung, z.B. für eine fernerkundungsbasierte Baumartenklassifikation, oder wird zur Ableitung der Landbedeckung verwendet.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Ein normalisiertes Digitales Oberflächenmodell (nDOM) ist ein Differenzmodell aus einem Digitalen Geländemodell (DGM) und einem Digitalen Oberflächenmodell (DOM) und erlaubt eine Ermittlung der relativen Objekthöhe über der als Ebene abgebildeten Geländeoberfläche. Die Bezirksregierung Köln, Geobasis NRW, stellt das Produkt nDOM50 im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags für Nordrhein-Westfalen flächendeckend zur Verfügung und führt dieses kontinuierlich fort. Zur Ableitung des nDOM50 wird ein Digitales Geländemodell mit einer Gitterweite von 0,5 m aus Laserscanning-Befliegungen sowie ein (ausschließlich aus Sommerbefliegungen abgeleitetes, also „belaubtes“) bildbasiertes Oberflächenmodell mit einer Bodenauflösung von 50 cm (bDOM50) verwendet. Das normalisierte Digitale Oberflächenmodell findet insbesondere Anwendung in der Forst- und Umweltverwaltung, z.B. für eine fernerkundungsbasierte Baumartenklassifikation, oder wird zur Ableitung der Landbedeckung verwendet.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Die Einteilung von Wahlbezirken erfolgt durch den Wahlausschuss der Gemeinde. Sie ist spätestens 51 Monate nach dem Beginn der Wahlperiode des Rates vorzunehmen. In jedem Wahlbezirk wird bei Kommunalwahlen eine Bewerberin oder ein Bewerber direkt in den Stadtrat gewählt. Bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen dienen die Wahlbezirke nur als organisatorische Einheiten innerhalb des Wahlkreises oder des Wahlgebietes. Rechtsgrundlage für die Einteilung von Wahlbezirken ist § 4 des Kommunalwahlgesetzes NRW (KWahlG NRW). Bei der Einteilung sind räumliche Zusammenhänge zu wahren. Auch sollen Wahlbezirke möglichst in gleicher Größe gebildet werden, um eine gleichmäßige Repräsentation der Bürgerinnen und Bürger im Stadtrat zu gewährleisten. Die Zahl der Wahlberechtigten soll aus diesem Grund in jedem Wahlbezirk höchstens 15% nach oben oder unten von dem Durchschnitt im Stadtgebiet abweichen. Wahlbezirke können aus organisatorischen Gründen, soweit erforderlich, in weitere Stimmbezirke unterteilt werden. Dies ist in Erkrath derzeit nicht der Fall.
Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Der Karten-Layer Vogelschutzgebiete kann im Web Map Service Landschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) ausgewählt werden und zeigt die Lage und räumliche Ausdehnung der Vogelschutzgebiete in Nordrhein-Westfalen. Diese Vogelschutzgebiete sind Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (EU), die zum Schutz von Vogelarten gemäß der Vogelschutz-Richtlinie für das Netz NATURA 2000 gemeldet wurden. Im Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie (Richtlinie 79/409/EWG) sind ausgewählte Vogelarten aufgeführt, für die besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen (vgl. Art. 4 (1) VS-Richtlinie). Darüber hinaus sind auch für alle Zugvogelarten und deren Brut-, Mauser-, Überwinterungs- und Rastgebiete bei der Wanderung entsprechende Schutzgebiete auszuweisen.
Die Höhenfestpunkte werden durch Präzisionsnivellements messtechnisch einheitlich und hochgenau bestimmt. Die Höhenangaben werden im amtlichen Höhenbezugssystem DHHN2016 angegeben. Sie repräsentieren die Höhenkomponente des bundesweit einheitlichen Raumbezuges. Die Höhenangaben werden im amtlichen Höhenbezugssystem DHHN2016 angegeben. Die Höhenwerte in Nordrhein-Westfalen unterliegen in großen Landesteilen zeitlichen Veränderungen, die z.B. durch anthropogene Einflüsse des Bergbaus hervorgerufen werden. Daher ist es erforderlich, in diesen Bodenbewegungsgebieten turnusmäßig Wiederholungsmessungen durchzuführen. Für ausgewählte Höhenfestpunkte entstehen somit Zeitreihen, die als sog. Höhenzeitfolge bereitgestellt werden. Vor Gebrauch sind die Hinweise „Wichtige Nutzerinformation zum Gebrauch der Daten aus der Höhenzeitfolgekartei in NRW“ (https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/geobasis/raumbezug/festpunktinformationen/hoehenfestpunkte/nutzerinformation.pdf) dringend zu beachten.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Die Bibliothek stellt eine große Auswahl wissenschaftlicher Literatur zur Geologie Nordrhein-Westfalens bereit. Der Gesamtbestand der Bibliothek des Geologischen Dienstes NRW (GD NRW) beträgt über 170.000 Medieneinheiten, darunter mehr als 14.000 Karten. 1.280 Zeitschriften, Serien und zeitschriftenartige Reihen sind im Bestand der Bibliothek, knapp 700 davon werden laufend bezogen. Alle Titel sind im Onlinekatalog OPAC (Online Public Access Catalogue des Bibliotheksverbunds der Landesbehörden Nordrhein-Westfalen) erfasst. Mit ihren Karten und Schriften zur Geologie von NRW und angrenzenden Gebieten sowie zu den neuesten geowissenschaftlichen Forschungserkenntnissen ist die Bibliothek des GD NRW eine Fundgrube für alle geowissenschaftlich Interessierten. Die Bibliothek kann während der Öffnungszeiten besucht werden. Eine Ausleihe ist nicht möglich, da es sich um einen Präsenzbestand handelt.
Der Kartenlayer Klimaanpassung INKAS (INKAS - INformationsportal KlimaAnpassung in Städten) beschreibt Bebauungs- und Freiflächentypen in NRW. Insgesamt wurden 20 Landbedeckungs- und Landnutzungstypen bestimmt, wovon die ersten neun Bebauungstypen darstellen. In die Klassifizierung der Bebauungs- und Freiflächentypen flossen die Flächennutzung der ATKIS Basis-DLM, der amtlichen Hauskoordinaten, der amtlichen Hausumringe, des 3D-Gebäudemodells im LoD1 sowie des Copernicus Imperviousness Layers als Grundlagendaten ein. Die Gebäudetypen wurden in einem automatisierten Verfahren bestimmt und Gebäudekennzahlen abgeleitet. Der dominierende Gebäudetyp wurde anteilig über die überbaute Fläche im Baublock als Bebauungstyp definiert. Industrie-und Gewerbeflächen wurden in einer gesonderten Form nach der Gebäudehöhe und dem Versiegelungsgrad weiter gegliedert. Die Ergebnisse liegen auf Baublockebene entsprechend der ATKIS Basis-DLM-Daten vor.
Daten des LANUV NRW. Im Fachbeitrag nach § 15a (2) LG NRW werden Landschaftsräume als planungsbezogene Raumeinheiten abgegrenzt und beschrieben. Ihre Abgrenzung bezieht sich auf natürliche Gegebenheiten, wie sie der Naturräumlichen Gliederung zu Grunde liegen, und berücksichtigt darüber hinaus die aktuellen Nutzungsstrukturen – Infrastruktur, bauliche Nutzung, Forst und Landwirtschaft. Inhalte der Landschaftsraumdokumente beziehen sich auf die natürliche Ausstattung (Geologie, Klima, Böden, Gewässer, Relief, potentielle natürliche Vegetation, Realnutzung) und die kulturlandschaftliche Entwicklung der Landschaft. Für die einzelnen Landschaftsräume werden zudem in Orientierung an Anforderungen des Arten- und Biotopschutzes Leitbilder entwickelt und daraus Erhaltungs- und Entwicklungsziele für den Landschaftsraum bzw. Teile der jeweiligen Landschaft abgeleitet. Zu jedem Objekt existiert ein Datenbogen.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) veröffentlicht im Energieatlas NRW (www.energieatlas.nrw.de) die Planungskarte Wind (www.planungwind.nrw.de). Hier werden der aktuelle Ausbaustand der Windenergie in NRW sowie die Ergebnisse der Flächenanalyse Windenergie 2023 veröffentlicht. Zahlreiche Planungskarten zu Siedlung, Artenschutz, Natur und Landschaft, Gewässer, Infrastruktur, Verkehr und Wald grenzen über das Ausschlussverfahren die Flächensuche für den weiteren Ausbau der Windenergie ein. Über die Windhöffigkeiten lässt sich ein Ertragspotenzial für geplante Windenergieanlagen abschätzen. In der hier zum download zur Verfügung gestellten gdb und der mxd sind alle Layer der Planungskarte Wind enthalten, für die eine Freigabe zur Datenweitergabe vorliegt. Die Potenzialflächen der Flächenanalyse Windenergie NRW (LANUK 2023) finden Sie hier: https://open.nrw/dataset/2350e4dd-8455-4498-b8dd-5581a335d539.