Die nicht eingemessenen Gebäude (ehemals ALK-Folie 86) im Kreis Mettmann, abgeleitet aus der Amtlichen Liegenschaftskarte, aufbereitet für die Präsentation im Geoportal. Die Daten werden wöchentlich aktualisiert.
Abbild der amtlichen Punkte in den Lagenetzen Netz 77/Gauß-Krüger und ETRS89/UTM. Die Daten entstammen der Punktdatei des Kreises Mettmann und sind mit dem Link zu den jeweiligen AP-Karten der Aufnahmepunkte verlinkt. Wöchentliche Aktualisierung.
Dieser Datensatz enthält Informationen zu Gebietsflächen, in denen die seit 2022 gültige Stellplatzsatzung der Stadt Köln gilt. Die Flächen zeigen dabei eine Reduzierung der erforderlichen Stellplätze in % dar aufgrund des vor Ort vorhandenen ÖPNV-Angebotes.
Gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) -- Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) erfasst die geschützten Biotope in der Biotopkartierung und grenzt sie im Einvernehmen mit der Unteren Landschaftsbehörde in Karten eindeutig ab. -- Nach § 30 Abs. 2 BNatSchG sind Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen Beeinträchtigung der Biotope führen können, verboten. -- Im Einzelfall kann die Untere Landschaftsbehörde gemäß § 30 Abs. 3 BNatSchG eine Ausnahme zulassen, wenn die Beeinträchtigungen der Biotope ausgeglichen werden können.