Kurzzeitpflege-Einrichtungen bzw. nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI zugelassene Pflegeheime mit eingestreuten Kurzzeitpflegeplätzen innerhalb des Kreisgebietes Mettmann.
Der Flächennutzungsplan stellt für das gesamte Gemeindegebiet der Stadt Hagen die sich aufgrund der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Bodennutzung in ihren Grundzügen dar. Aus dem Flächennutzungsplan werden die Bebauungspläne entwickelt.