Immobilienrichtwerte sind georeferenzierte, auf einer Kartengrundlage abzubildende durchschnittliche Lagewerte für Immobilien bezogen auf ein für diese Lage typisches "Normobjekt". Sie werden sachverständig aus der Kaufpreissammlung abgeleitet und durch Beschluss des Gutachterausschusses festgesetzt. Die Immobilienrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen jährlich, bezogen auf den 01. Januar des laufenden Jahres, ermittelt und anschließend veröffentlicht. Aus allen verfügbaren Immobilienrichtwerten wird dann ein landeseinheitlicher Datensatz gebildet. Neben der Bereitstellung der aktuellen Immobilienrichtwerte werden auch die Daten der vorangegangenen Jahre ab dem Jahr 2011 angeboten.
Diese Daten stehen unter der „Datenlizenz Deutschland –Zero – Version 2.0“ (dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Der Lizenztext ist unter www.govdata.de/dl-de/zero-2-0 einsehbar.
Nutzungsbedingungen: Die Daten können gemäß der "Datenlizenz Deutschland Namensnennug 2.0" (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Folgender Quellenvermerk ist mindestens anzugeben: Land NRW, Abrufdatum
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since 08.09.1802 , current actuality unknown
Der Datensatz ist die Grundlage für das Onlineportal „Bohrungen in NRW“ und enthält die Lage der in der Datenbank „Aufschlüsse und Bohrungen in Nordrhein-Westfalen“ [DABO] erfassten sowie der über das Portal „Bohranzeige NRW" angezeigten Bohrungen. Aus den Stammdaten der Schichtenverzeichnisse werden Angaben gemacht zu Lage, Nummer, Länge und Zweck der Bohrung sowie zur geologischen Einstufung der tiefsten erbohrten Schicht. Es wird anhand des Attributs „Status“ zwischen vier Kategorien unterschieden: 1 = Schichtdaten freigegeben; 2 = Schichtdaten (noch) nicht freigegeben; 3 = Schichtdaten noch nicht verfügbar; 4 = angezeigt, noch nicht gebohrt. Die Kürzel der Attribute „Zweck“ sowie „Stratigraphie_Endteufe“ beziehen sich auf Codelisten des Austauschformats boreholeML (BML), welche über das Onlineportal der Staatlichen Geologischen Dienste verfügbar gemacht werden.
Dieser Dienst stellt den Datensatz „Bohrungen in NRW“ und damit die Lage der in der Datenbank „Aufschlüsse und Bohrungen in Nordrhein-Westfalen“ [DABO] erfassten sowie der über das Portal „Bohranzeige NRW" angezeigten Bohrungen dar. Aus den Stammdaten der Schichtenverzeichnisse werden Angaben gemacht zu Lage, Nummer, Länge und Zweck der Bohrung sowie zur geologischen Einstufung der tiefsten erbohrten Schicht. Es wird zwischen vier Kategorien unterschieden: Grün = Schichtdaten freigegeben; Rot = Schichtdaten (noch) nicht freigegeben; Orange = Schichtdaten noch nicht verfügbar; Blau = angezeigt, noch nicht gebohrt.
Nutzungsbedingungen: {"id":"dl-by-de/2.0", "name": "Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0", "url": "https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0", "Bohrungen in NRW (WMS) @Geologischer Dienst NRW, Jahr des Abrufs"}
Der Digitalen Zwilling NRW (DZ NRW) ist der 3D-Viewer der Geodateninfrastruktur Nordrhein-Westfalen (GDI-NW). Die Anwendung ermöglicht flächendeckend für NRW grundlegende Basisanalysen im dreidimensionalen Raum. Der DZ NRW baut auf vorhandenen offenen Geobasisdaten auf und steht den Nutzern zentral und kostenfrei zur Verfügung. Der DZ NRW kann die Basis für darauf aufbauende Fachzwillinge sein, so dass Zukunftsszenarien für kommunale Aufgabenfelder sowie Aufgaben der Landesverwaltung unter Berücksichtigung von Geoinformationen dargestellt und analysiert werden können.
Bei der Nutzung ist zwischen der Nutzung der eigentlichen Anwendung des 3D Viewers und der Nutzung der mit Hilfe der Anwendung dargestellten Daten der Dienste zu unterscheiden. Nutzung der Anwendung: Die Nutzung der Anwendung Geoportal.NRW ist kostenfrei. Nutzung von Daten und Diensten: Für alle Daten und Dienste gelten die in den jeweiligen Metadaten beschriebenen Nutzungs- und Lizenzbedingungenbedingungen der Datenbereitsteller.
Der Dienst Vorkaufsrecht (VOKAR) stellt die Gesamtfläche der vom Vorkaufsrecht nach § 66 BNatSchG i.V.m. § 74 Absatz 6 LNatSchG betroffenen Grundstücke dar, und bildet das amtliche Verzeichnis derjenigen Grundstücke in Nordrhein-Westfalen, für die ein Vorkaufsrecht nach § 74 Landesnaturschutzgesetz NRW besteht. Der Datenbestand wird dreimonatlich aktualisiert.