Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Verwaltungseinheiten aus ATKIS Basis-DLM umgesetzte Daten bereit.:Eine Grenzlinie zwischen Verwaltungseinheiten.
Dieser Web Map Service transportiert Rasterbilder der Digitalen Topographischen Karte 1:50 000 (DTK50) entsprechend dem AdV-Produktstandard für die DTK50 (www.adv-online.de) in der Ausprägung: einzellayer. Der Dienst liefert 26 Einzellayer.
Die Digitale Topographische Karte 1:10 000 (DTK 10) präsentiert die Inhalte des Basis-DLM und Gebäudedaten aus ALKIS entsprechend der Vorgaben und Ableitungsregeln des Signaturenkatalog 1:10 000 (SK10) der AdV (Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen). Der Dienst setzt sich aus 28 Einzelebenen zusammen. Sichtbar im Maßstabsbereich größer 1:100 000
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Verkehrsnetze aus ATKIS Basis-DLM umgesetzte Daten bereit.:Ein besonderer Wasserstraßenabschnitt, der den Transport von Fahrgästen, Fahrzeugen oder Frachten quer über ein Gewässer erleichtern soll und normalerweise als Verbindung zwischen zwei oder mehr Verkehrsknotenpunkten eines an Land liegenden Verkehrsnetzes dient.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Verkehrsnetze aus ATKIS Basis-DLM umgesetzte Daten bereit.:Ein flächenförmiges Geo-Objekt, das die topografischen Grenzen der Betriebseinrichtung eines Bahnhofs abbildet (Gebäude, Rangierbahnhöfe, Anlagen und Ausrüstungen).
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Verkehrsnetze aus ATKIS Basis-DLM umgesetzte Daten bereit.:Ein lineares Geo-Objekt, das die Geometrie und Konnektivität des Wasserstraßenverkehrsnetzes zwischen zwei aufeinander folgenden Wasserstraßenknotenpunkten beschreibt. Es stellt eine lineare Strecke über ein Gewässer dar, das für die Schifffahrt genutzt wird.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Verwaltungseinheiten aus ATKIS Basis-DLM umgesetzte Daten bereit.:Eine Grenzlinie zwischen Verwaltungseinheiten.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Verwaltungseinheiten aus ATKIS Basis-DLM umgesetzte Daten bereit.:Verwaltungseinheit, in der ein Mitgliedstaat Hoheitsbefugnisse fuer die lokale, regionale und nationale Verwaltung hat und/oder ausuebt