Die dargestellten Flächen zeigen Wohnbaupotenziale im Innenbereich des Kölner Stadtgebiet und gliedern sich in die drei Potenzialtypen Baulücken, Aufstockungs- und Umstrukturierungspotenziale. Die aufgeführten Baupotenziale wurden automatisiert über einen verwaltungsintern entwickelten Algorithmus identifiziert. Dazu wurden verschiedene Kennwerte mit der Umgebungsbebauung verglichen und signifikante Abweichungen identifiziert. Die dargestellten Baupotenziale sind als fachliche Ersteinschätzung bzgl. der Bebaubarkeit für den Wohnungsbau zu verstehen, ohne Rechtsanspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Eine verbindliche Aussage zur Bebaubarkeit des jeweiligen Grundstücks kann ausschließlich über eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag geklärt werden. Die Veröffentlichung der ermittelten Baupotenziale findet seine rechtliche Grundlage in § 200 (3) des Baugesetzbuches. Aus datenschutzrechtlichen Gründen enthält das Baulückenkataster keine Informationen über die jeweiligen Eigentümer*innen. Zum Veröffentlichungsstand Januar 2026 werden nur Baupotenziale im Teilgebiet der Inneren Stadt gezeigt. Der Datensatz wird im Jahr 2026 sukzessive um die fehlenden Teilgebiete der Innenstadt und Äußeren Stadt ergänzt.
Der als Batenbrock-Südwest bezeichnete Planungsraum hat sich im Rahmen einer kleinteiligen Sozial- und Raumanalyse ergeben und setzt sich aus Baublockgruppen der Stadtteile Batenbrock und Stadtmitte zusammen. Die Stadt Bottrop hat für den Projektraum Batenbrock-Südwest einen ganzheitlichen Prozess zur städtebaulichen und sozialen Erneuerung des Quartiers gestartet. Dabei wurde das Quartier 2018 unter dem Motto „Bottrop Batenbrock – Vielfalt verbindet!“ in das Landesprogramm Starke Quartiere – Starke Menschen aufgenommen.
Die Auskunftskarte enthält wichtige, für die räumliche Struktur der Stadt relevante, geplante Maßnahmen der Stadt. Einbezogen sind die in den nächsten 15 Jahren geplanten Maßnahmen der Referate Stadtplanung, Umwelt, Verkehr, Hochbau und Liegenschaften, Wirtschaftsförderung sowie AGG/Gelsenkanal, Gelsendienste und Stadterneuerungsgesellschaft (SEG). Mit der Karte wird das Ziel verfolgt, eine umfassende Information über räumlich relevante Aktivitäten im Stadtgebiet zu bieten, um den gegenseitigen Austausch der Akteure befördern, Maßnahmen besser aufeinander abstimmen und Synergien erzeugen zu können
Der Datensatz enthält eine Übersicht aller Vorhaben, die im Rahmen des „Operationellen Programms Nordrhein-Westfalens für die Förderung von Investitionen in Wachstum und Beschäftigung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (OP EFRE) in der Förderperiode 2014-2020 bewilligt und gefördert wurden. Der Durchführungsbeginn kann durchaus nach dem Ende der Förderperiode (31.12.2020) liegen. Der Datensatz umfasst alle Einzelvorhaben und wird zweimal jährlich aktualisiert – zum 30.06. und zum 31.12. „Vorhaben“ wird als Synonym für Projekt verwendet. Der Datensatz wird daher als „Liste der Vorhaben“ bezeichnet. Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind die Bewilligungen des Beratungsprogramms für Wirtschaft und der Meistergründungsprämie sowie aus der Förderung von Maßnahmen zu Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen nicht einzeln dargestellt.
Die dargestellten Flächen zeigen Wohnbaupotenziale im Innenbereich des Kölner Stadtgebiet und gliedern sich in die drei Potenzialtypen Baulücken, Aufstockungs- und Umstrukturierungspotenziale. Die aufgeführten Baupotenziale wurden automatisiert über einen verwaltungsintern entwickelten Algorithmus identifiziert. Dazu wurden verschiedene Kennwerte mit der Umgebungsbebauung verglichen und signifikante Abweichungen identifiziert. Die dargestellten Baupotenziale sind als fachliche Ersteinschätzung bzgl. der Bebaubarkeit für den Wohnungsbau zu verstehen, ohne Rechtsanspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Eine verbindliche Aussage zur Bebaubarkeit des jeweiligen Grundstücks kann ausschließlich über eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag geklärt werden. Die Veröffentlichung der ermittelten Baupotenziale findet seine rechtliche Grundlage in § 200 (3) des Baugesetzbuches. Aus datenschutzrechtlichen Gründen enthält das Baulückenkataster keine Informationen über die jeweiligen Eigentümer*innen. Zum Veröffentlichungsstand Januar 2026 werden nur Baupotenziale im Teilgebiet der Inneren Stadt gezeigt. Der Datensatz wird im Jahr 2026 sukzessive um die fehlenden Teilgebiete der Innenstadt und Äußeren Stadt ergänzt.
Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept für die Bottroper Innenstadt – Gebietsabgrenzung mit Aufteilung in die geplanten Stadtumbaugebiete „Rathausviertel“, „Hansaviertel“ und „westliche Innenstadt“
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