Hier erhalten Sie die Flächennutzungspläne von Niederkrüchten, Grefrath, Tönisvorst und Viersen. Der Flächennutzungsplan stellt die angestrebte Nutzung aller Flächen im Gemeindegebiet dar. Er bereitet die künftige Entwicklung des Gemeindegebietes vor, ohne dass er selbst Baurecht schafft. Durch eine Reihe bereits abgeschlossener Änderungsverfahren wird er an aktuelle Entwicklungen angepasst.
Der Anlass für die Herstellung der Preußischen Uraufnahme war die Notwendigkeit, nach der politischen Neugliederung Europas durch den Wiener Kongress (1814 bis 1815) ein einheitliches Kartenwerk für das Staatsgebiet des Königreichs Preußen zu schaffen. Als nach den Befreiungskriegen Preußen den Großteil seines alten Staatsgebiets zurückerhielt und u.a. die Rheinprovinz und die Provinz Westfalen neu hinzukamen, standen dem preußischen Militär zunächst nur die von Napoleon zurückgelassenen Tranchot-Karten zur Verfügung. Deshalb beschloss der preußische Generalstab im Jahr 1818, eine neue umfassende topographische Aufnahme der westlichen Provinzen und des übrigen Staatsgebietes durchzuführen. Unter der Leitung des Generalmajors Freiherr von Müffling wurden junge Offiziere im Leutnantsrang zu den Aufnahme- und Kartierungsarbeiten abkommandiert. Jedes Blatt wurde mit Rang und Namen des aufnehmenden Offiziers abgezeichnet. In der Provinz Westfalen wurde mit den Arbeiten 1836, in der Provinz Rheinland ab 1842 begonnen. Als technische Geräte dienten der Messtisch mit Kompass, Wasserwaage und Diopterlineal. Mit dieser für heutige Verhältnisse einfachen Technik entstanden die Blätter der Uraufnahme in bestechender Genauigkeit. Sie wurden anschließend mit großer zeichnerischer Präzision farbig ausgearbeitet. Auch die Uraufnahme wurde anfangs als militärisches Geheimnis gehütet und lediglich für die Bearbeitung der Generalstabskarte 1:100.000 genutzt. Da aber von ziviler Seite immer dringender eine Freigabe der militärischen Karten gefordert wurde, um z. B. Planungen für den Straßen- und Eisenbahnbau zu erleichtern, entschloss man sich ab 1868, die vorhandenen Blätter zu vervielfältigen und zu veröffentlichen. Ursprünglich hatte die Uraufnahme ein eigenes Nummerierungssystem ohne Blattnamen. Aus Gründen der Vereinfachung wurden zu einem späteren Zeitpunkt die Reproduktionen mit den Blattnummern und Blattnamen der heutigen DTK25 versehen. Beim Blatt 4506 Duisburg handelt es sich um eine Farbrekonstruktion des seit 1945 verschollenen Kartenblattes, wobei die Farbgebung aus den Grauwertstufen einer überlieferten einfarbigen Kopie sowie den angrenzenden Kartenblättern ermittelt wurde. - Stand: 06.06.2012
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Das ALKIS (Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem) stellt mit seinen Flurstücken, Gebäuden, Nutzungsarten, Bodenschätzungen, Grenzpunkten und der Topographie den wesentlichen Anteil der Geobasisdaten dar. ALKIS wird täglich fortgeführt. Die Bereitstelllung erfolgt in unterschiedlichen Produkten, Diensten und Daten . Die Dienste sind tages/wochenaktuell. Shape Daten und die TIF-Dateien sind monatsaktuell.
Das DLM250 beschreibt die topographischen Objekte der Landschaft im Vektorformat. Die Objekte werden einer bestimmten Objektart zugeordnet und durch ihre räumliche Lage, ihren geometrischen Typ, beschreibende Attribute und Beziehungen zu anderen Objekten (Relationen) definiert. Der Datenbestand umfasst Objektarten sowie deren wichtigste Attribute, z. B. Straßen, Wege, Eisenbahnen, Gewässer, Siedlungen, Vegetation, Verwaltungsgrenzen (bis zur Gemeindeebene) und das Relief in Form von Höhenlinien und weiteren Oberflächenformen. Welche Objektarten das DLM250 im Detail beinhaltet und wie die Objekte gebildet werden, ist im ATKIS®-Objektartenkatalog (ATKIS®-OK250) festgelegt.
Klimatologische Prozesse und Zusammenhänge können in ihrer räumlichen und funktionalen Ausprägung eine regionale Bedeutsamkeit aufweisen. Die Berücksichtigung besonders bedeutsamer Klimafunktionen (bzw. -funktionsstörungen) kann über den Bereich der kommunalen Planung hinausgehen und eine regionalplanerische Steuerung erforderlich machen. Ein Beispiel hierfür sind Kaltluftleitbahnen, die eine große Bedeutung für die Belüftung von Siedlungsbereichen einer Gemeinde haben, deren Entstehungsgebiete oder Transportstrecken jedoch außerhalb der betroffenen Gemeinde liegen. Ziel der Karte regional bedeutsamer Klimafunktionen ist es, überörtliche Klimafunktionen zu identifizieren und sie gegenüber lokal wirksamen Strukturen abzugrenzen. Dabei ist die große Menge an Detailinformationen aus der Modellierung und den Karten der Klimaanalyse NRW 2026 zu komprimieren, um wesentliche Strukturen für die Ebene der regionalen Planung nutzbar zu machen. Die Karte regional bedeutsamer Klimafunktionen umfasst folgende Inhalte: Gemeinden mit regional bedeutsamer Wärmebelastung in der Nacht Gemeinden mit regional bedeutsamer Wärmebelastung am Tag Kaltluftversorgung von Gemeinden mit regional bedeutsamer Wärmebelastung in der Nacht Regionale Kaltluftsysteme mit den dazugehörigen Einzugsgebieten und Kaltluftentstehungsgebieten Regional bedeutsame Ausgleichsräume am Tag Für die Abgrenzung von Gemeinden mit einer regional bedeutsamen Wärmebelastung in der Nacht muss einerseits eine besonders hohe thermische Belastung im Gemeindegebiet vorliegen, zum anderen wird die Anzahl der hiervon betroffenen Personen der Bevölkerung in der jeweiligen Gemeinde als Kriterium berücksichtigt. Eine besonders hohe thermische Belastung liegt dann vor, wenn Siedlungsflächen einer Gemeinde in der Planungshinweiskarte dem „dringenden Handlungsbedarf“ zugeordnet sind. Eine hohe Betroffenheit der Bevölkerung besteht, wenn besonders viele Menschen in diesen Bereichen mit „dringendem Handlungsbedarf“ wohnen. Als Grenzwert wird hier eine Anzahl von mindestens 25 000 Personen in einer Gemeinde angesetzt. Wie bei der Nachtsituation erfolgt auch die Abgrenzung von Gemeinden mit einer regional bedeutsamen Wärmebelastung am Tag über eine besonders hohe thermische Belastung sowie eine hohe Betroffenheit der Bevölkerung in der jeweiligen Gemeinde. Grundlage für die Bewertung der thermischen Belastung ist die Klimaanalysekarte Tag. Betrachtet werden alle Siedlungsflächen einer Gemeinde, die am „typischen Sommertag“ mindestens eine „starke Wärmebelastung“ zeigen (PET > 35 °C) und zudem am „extremen Sommertag“ eine „extrem starke Wärmebelastung“ (PET > 41 °C) aufweisen. Eine hohe Betroffenheit der Bevölkerung liegt in einer Gemeinde dann vor, wenn mindestens 25 000 Menschen in diesen Bereichen wohnen. Für die Identifizierung regionaler Kaltluftsysteme wurden nächtliche Kaltluftprozesse mit Hilfe von Trajektorien modelliert. Eine Trajektorie ist hier definiert als Bahnkurve eines sich bewegenden „Luftpartikels“ oder „Luftpaketes“. Die Trajektorie verbindet alle von diesem Luftpaket in einem gewissen Zeitraum überströmten Orte. Durch die Berechnung sogenannter Vorwärtstrajektorien lässt sich – ausgehend von ihrem Ursprungsort – das Ziel einzelner Luftpakete bestimmen. Die analysierten Vorwärtstrajektorien geben an, wohin sich ein Luftpaket bewegt. Sie zeichnen den Weg der sich im Laufe der Nacht dynamisch verändernden Horizontalströmung in 20 m über Grund nach. Im Ergebnis wurden linienhafte Zugbahnen der Trajektorien mit einer spezifischen Länge identifiziert. Anschließend wurden die Trajektorien zu regionalen Kaltluftsystemen zusammengefasst. Die regionalen Kaltluftsysteme, die auf Gemeinden mit regional bedeutsamer Wärmebelastung in der Nacht ausgerichtet sind, werden in der Karte in Blautönen dargestellt. Alle anderen Kaltluftsysteme, die nicht mit einer regional bedeutsamen Wärmebelastung verknüpft sind, werden in grau dargestellt. Die Karte enthält des Weiteren Informationen über die Kaltluftversorgung der Bevölkerung in den Gemeinden mit einer regional bedeutsamen nächtlichen Wärmebelastung. Dies ermöglicht weitere Rückschlüsse auf das Ausmaß der thermischen Belastung in der Nacht. Dargestellt sind Gemeinden, bei denen weniger als 40 % der Bevölkerung mit Kaltluft versorgt werden. Zudem sind größere zusammenhängende Grünflächen im Freiraum dargestellt, die vergleichsweise günstige thermische Bedingungen am Tag aufweisen. Diese Bereiche können während besonders starker Hitzebelastungen für die Bevölkerung als Ausgleichsräume fungieren. Die regional bedeutsamen Ausgleichsräume am Tag sind mindestens 2 km2 groß, liegen maximal 10 km entfernt von Gemeinden mit regional bedeutsamer Wärmebelastung am Tag und weisen in der Klimaanalysekarte Tag sowohl für den „typischen Sommertag“ als auch den „extremen Sommertag“ höchstens eine „moderate Wärmebelastung“ (PET < 35 °C) auf.
Die Planungshinweiskarte für Nordrhein-Westfalen stellt eine Neuerung im Rahmen der Klimaanalyse 2026 dar. Gemäß der VDI Richtlinie 3787, Blatt 1 handelt es sich bei der Planungshinweiskarte um eine „informelle Hinweiskarte, die eine integrierende Bewertung der in der Klimaanalysekarte dargestellten Sachverhalte im Hinblick auf planungsrelevante Belange enthält“ (VDI 2015). Kerngegenstand der Planungshinweiskarte ist also die klimaökologische Bewertung von Flächen im Hinblick auf die menschliche Gesundheit bzw. auf gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse. Grundlage für die Planungshinweiskarte sind die Ergebnisse der landesweiten Klimamodellierung bzw. der Klimaanalysekarten für die Nachtsituation. Analog zur Klimaanalysekarte Nacht wird in der Planungshinweiskarte eine Unterscheidung in Wirk- und Ausgleichsraum vorgenommen. In der vorliegenden Planungshinweiskarte wird der Wirkraum in sechs Kategorien, sogenannte „Handlungsprioritäten“, unterteilt. Hinsichtlich der Anzahl der Bewertungsklassen wird dabei leicht von der VDI-Richtlinie abgewichen. Die Kategorisierung basiert auf der kombinierten Bewertung der nächtlichen Überwärmung für die beiden Szenarien „typischer Sommertag“ und „extremer Sommertag“. Dazu wird zunächst auf die Gesamtdaten des Wirkraums für beide Szenarien eine z-Transformation zur statistischen Normalisierung angewandt. Anschließend werden die normalisierten Werte in fünf Bewertungsklassen von sehr günstig bis sehr ungünstig eingeteilt. Die Bewertung wird getrennt für die Szenarien „typischer Sommertag“ und „extremer Sommertag“ angewandt. Mithilfe einer Matrix werden die so gebildeten Klassen in die kombinierte Bewertung der Szenarien und Ableitung der Handlungsprioritäten im Wirkraum überführt. Zusätzlich zur Kategorisierung werden auch textliche Planungshinweise gegeben. Diese sind als Empfehlungen für die entsprechenden Gebiete zu verstehen. Sie stammen im Wesentlichen aus der VDI-Richtlinie 3787, Blatt 1 (VDI 2015), wurden jedoch leicht durch Kürzungen und Umformulierungen angepasst. Sie erscheinen bei Klick in die Karte in einem Pop-Up-Fenster. Während in den Klimaanalysekarten Nacht die dem Ausgleichsraum zugehörigen Grün- und Freiflächen vornehmlich auf Grundlage ihres siedlungsunabhängigen, auf das Prozessgeschehen fokussierten Kaltluftliefervermögens gekennzeichnet werden, steht in der Planungshinweiskarte deren stadtklimatische Bedeutung und Bewertung sowie die Ableitung der Empfindlichkeit gegenüber Nutzungsänderungen im Mittelpunkt. In der Planungshinweiskarte wird der Ausgleichsraum in vier Bewertungsklassen unterteilt, die sich in erster Linie auf die Nähe zu Kaltluftleitbahnen und -systemen bezieht. Auch für die Flächen des Ausgleichsraums werden textliche Planungshinweise aufgeführt, die ebenfalls bei Klick in die Karte in einem Pop-Up-Fenster erscheinen. Die Planungshinweise zu den Bewertungskategorien des Ausgleichsraumes stammen ebenso wie beim Wirkraum aus der VDI-Richtlinie 3787, Blatt 1 (VDI 2015). Auch hier wurden die in der VDI hinterlegten Planungshinweise durch Kürzungen und Umformulierungen leicht verändert.
Die Digitale Topographische Karte 1:50 000 (DTK50) ist eine topographische Karte im Maßstab 1:50 000. Inhalt der DTK50 sind: Straßen, Wege, Bahnen, Gewässer, Vegetationsflächen, Grenzen, Einzelgebäude (nur in Industriegebieten), Höhenlinien, Schriften usw. Die Karteninhalte sind wegen des kleineren Maßstabes nicht mehr vollständig dargestellt. Die Graphik der DTK50 richtet sich nach dem Signaturenkatalog SK50 der AdV. Die DTK50 eignet sich als Grundlage fachlicher Planungen für Gebiete mit größerer Ausdehnung wie z.B. für Landkreise. Weitere Informationen zur DTK50 unter: https://www.ldbv.bayern.de/produkte/topo/digi.html . Der DTK50 WMS unterstützt die OGC WMS Versionen 1.1.1 und 1.3.0. Der abrufbare Kartenausschnitt pro WMS-Request ist auf eine Ausdehnung von maximal 6.000x6.000 Pixel begrenzt.
Nutzungsbedingungen: Der Datensatz/Dienst steht unter der folgender Lizenz: Creative Commons Namensnennung 4.0 (CC BY 4.0). Die Namensnennung hat in folgender Weise zu erfolgen: "Datenquelle: Bayerische Vermessungsverwaltung – www.geodaten.bayern.de".
Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht. Bodendenkmäler sind bewegliche oder unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden oder in Gewässern befinden oder befanden. Als Bodendenkmäler gelten auch Zeugnisse tierischen und pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit, ferner Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, die durch nicht mehr selbstständig erkennbare Bodendenkmäler hervorgerufen worden sind, sowie vermutete Bodendenkmäler, für deren Vorhandensein konkrete, wissenschaftlich begründete Anhaltspunkte vorliegen, sofern sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen oder anzunehmen ist, dass sie diese erfüllen.
Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht. Bodendenkmäler sind bewegliche oder unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden oder in Gewässern befinden oder befanden. Als Bodendenkmäler gelten auch Zeugnisse tierischen und pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit, ferner Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, die durch nicht mehr selbstständig erkennbare Bodendenkmäler hervorgerufen worden sind, sowie vermutete Bodendenkmäler, für deren Vorhandensein konkrete, wissenschaftlich begründete Anhaltspunkte vorliegen, sofern sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen oder anzunehmen ist, dass sie diese erfüllen.
Der GeoAtlas Gelsenkirchen präsentiert Ihnen ausgewählte Geodatensätze in einer interaktiven Kartenanwendung zur stadtinternen Nutzung. Enthalten sind die Verwaltungsgrenzen, die Flurstücke, Eigentumsverhältnisse, die Bodenrichtwerte, die Bebauungsplanübersicht, der Landschaftsplan, Gebäudeinformationen, das ÖPNV-Netz, die Denkmäler, die Grünflächen im aktuellen Arbeitsstand, Schulstandorte, Altlasten, die Starkregengefahren sowie die Gewässer.