Der WMS gibt die Inhalte aller digital aufbereiteten großmaßstäbigen Bodenkarten, meist im Maßstab 1 : 5.000, wieder. Dazu wurden die einzelnen bodenkundlichen Kartierprojekte (Verfahren) in ein weitgehend bruchfreies Gesamtpaket integriert. Weil die großmaßstäbige Bodenkarte nicht flächendeckend erstellt wurde, zeigt der WMS auch weiße, nicht kartierte Bereiche. Für diese Bereiche können bodenkundliche Informationen auf mittlerer Maßstabsebene dem WMS der BK50 entnommen werden. Jede einzelne Fläche wird bei Abruf der Informationen aus einem GIS durch eine Auskunftsseite mit einer Klartextausgabe beschrieben hinsichtlich Bodeneinheit, vereinfachtem Bodentyp, Bodenartengruppe des Oberbodens, Staunässe, Grundwasser (ehemalige und aktuelle Stufe), Schutzwürdigen Böden, Durchwurzelbarkeit, Forstliche Standortmerkmale, Notwendigkeit einer Bodenschutzkalkung, optimaler Flurabstand, Erodierbarkeit des Oberbodens, Kapillaraufstieg von Grundwasser, nutzbare Feldkapazität, Feldkapazität, Luftkapazität, gesättigte Wasserleitfähigkeit, Versickerungseignung, Kationenaustauschkapazität und weiterer Auswertungen. Für die meisten Auswertungen gibt der WMS auch eine kartografisch aufbereitete Darstellung der Sachdaten als Auswertekarte.
Der Datensatz zeigt die Bodenlandschaften und Leitbodengesellschaften von NRW und erläutert diese in Texten. Die Karte basiert auf der überarbeiteten Bodenübersichtskarte 1 : 200 000 (BÜK200), herausgegeben von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe. Für den Niederrhein sowie das Sauer- und Siegerland sind Texte und fachliche Inhalte auszugsweise aus folgenden Veröffentlichungen des Geologischen Dienstes NRW hinterlegt: PAAS, W.; SCHALICH, J. (2005): Böden am Niederrhein - CD-ROM; Geologischer Dienst NRW ROTH, R. (2014): Böden im Sauer- und Siegerland – pdf-Datei; Geologischer Dienst NRW.
Ein Schlag stellt eine von einem Landwirt mit einer Kulturart beantragte Fläche innerhalb eines Feldblockes dar. Es können mehrere Schläge mit gleichen und/oder unterschiedlichen Nutzarten innerhalb eines Feldblockes liegen. Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Haftungsbeschränkung - Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.
Temporal reference of content:
01.01.1998 until 31.12.2017
Der Datensatz OpenAddisWeb enthält die Deponiegrenzen und Ablagerungsflächen der Betriebsabschnitte als Polygon im Shape Format (Geodaten). Die Geodaten enthalten die Entsorgernummer und Betriebsabschnittsnummer. Die Liste der in NRW betriebenen Deponien oder Deponieabschnitte enthält: Die Entsorgernummer, Deponiebezeichnung, Betriebsphase, Deponieklasse, und den Deponiebetreiber Die Liste der eingebauten Abfälle enthält: Die Abfallschlüsselnummer, Jahr des Einbaus, verwertete Menge in t, beseitigte Menge in t Die Liste der zulässigen Abfallschlüssel für den Einbau auf Deponien enthält: Eine Aufstellung von Deponien und zulässigen Abfallschlüsselnummern. Entsorgernummer, Deponiebezeichnung, Gemeinde, Abfallschlüsselnummer, zulässig seit Datum, zulässig für Verwertung, zulässig für Beseitigung
Der Datensatz umfasst die Standorte der seismologischen Stationen, die vom Landeserdbebendienst NRW (Geologischer Dienst NRW) überwacht werden. Ein Netz von 16 Messstationen erfasst die Erdbebenaktivität der Niederrheinischen Bucht und Umgebung.
Das Heft Nr. 16 aus der Serie „scriptumonline - Geowissenschaftliche Arbeitsergebnisse aus Nordrhein-Westfalen“ stellt das transnationale Projekt „Roll-out of Deep Geothermal Energy in North-West Europe“ (DGE-ROLLOUT) vor. Dieses untersuchte eines der vielversprechendsten tiefengeothermischen Reservoire in Nordwesteuropa (NWE), das Rhenoherzynische Becken. Ein wesentliches Ziel des Projektes war die grenzüberschreitende Charakterisierung der unterkarbonischen Kohlenkalk-Gruppe (und im Nachgang der devonischen Massenkalke) in Belgien, Frankreich, Deutschland und den Niederlanden, um die Standortsuche für künftige Geothermiekraftwerke zu erleichtern und um eine CO2-neutrale Wärmenutzung in NWE zu unterstützen. Durch das Zusammentragen und Auswerten des gemeinsamen Datenschatzes und durch die transnationale Erhebung neuer Daten aus Bohrungen und seismischen Kampagnen sollten Tiefe, Mächtigkeit, Struktur und Fazies dieses hydrothermalen Reservoirs charakterisiert und die bisher unbekannten tiefengeothermischen Potenziale der Karbonatgesteine im Rhenoherzynischen Becken ermittelt werden. [2020. 11 S., 3 Abb., ISSN 2510-1331]
Förderkulisse der Agrarumweltmaßnahme Anbau von Zwischenfrüchten gemäß der Richtlinien zur Förderung von Agrarumweltmaßnahmen, Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - AZ. II A 4 -62.71.30 vom 29. Oktober 2015 in der jeweils gültigen Fassung. Gültig ab Herbsteinsaat 2023.
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Beantragte Landschaftselemente gelten als Teil der beihilfefähigen Fläche. Sie unterliegen den CrossCompliance-Regelungen. Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen.
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Ab dem Jahr 2018 besteht in bestimmten Kreisen und kreisfreien Städten des Landesteils Rheinland die Möglichkeit, Zwischenfrüchte, die im Rahmen der Greening-Verpflichtungen als ökologische Vorrangfläche angebaut werden, ab dem 1. Februar umzubrechen. Der vorgezogene Umbruchtermin gilt auch für Zwischenfrüchte, die nach einem Leguminosenanbau im Rahmen des Greening angebaut wurden sowie Untersaaten im Rahmen der Erbringung von ökologischen Vorrangflächen. Eine Vorverlagerung des Umbruchtermins für Zwischenfrüchte, die im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Agrarumweltmaßnahmen gefördert werden, ist nicht möglich. Hier gilt weiter der 16. Februar als frühester Termin, auch falls diese als ökologische Vorrangfläche im Rahmen des Greening ausgewiesen werden.
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