Temporal reference of content:
31.12.1835 until 31.12.1841
Originalpositionsblätter 1 : 25 000 der topographischen Aufnahme der pfälzischen Gebiete des ehem. Königreiches Bayern 1836 - 1841 (HKPB) Die 89 Originalpositionsblätter der pfälzischen Gebiete des ehemaligen Königreichs Bayern wurden durch Offiziere des königlich-bayerischen Generalstabs in den Jahren 1836 bis 1841 aufgenommen. Sie dienten zur Herstellung des Topografischen Atlasses von Bayern im Maßstab 1 : 50 000 und waren nicht zur Veröffentlichung bestimmt. Grundlage für die topografischen Aufnahmen bildeten Verkleinerungen in den Maßstab 1 : 25 000 von jeweils 4 x 4 Katasterkarten im Maßstab 1 : 5 000, die zu einem sogenannten Positionsblatt im Format 37,4 cm x 37,4 cm zusammengefügt wurden. Die Kartenblätter sind im Format 51 cm x 54 cm reproduziert. Für den Karteninhalt wurden unterschiedliche Farben verwendet. Die Grundriss- und Geländedarstellung erfolgte in schwarz. Die Höhenzahlen sind in rot eingetragen
Digitale Orthophotos (DOP) sind hochauflösende, verzerrungsfreie Luftbilder, die einen einheitlichen Bildmaßstab und einen exakten Bezug zum Landeskoordinatensystem besitzen. Sie dokumentieren den Landschaftszustand zu einem bestimmten Zeitpunkt und enthalten vollständig alle aus der „Vogelperspektive“ sichtbaren Landschaftsinformationen, ohne dass diese bereits selektiert oder strukturiert worden sind. Luftbilder bzw. DOP eignen sich hervorragend, die historische Entwicklung von Landschaften und Siedlungsräumen nachzuvollziehen. Dieser WMS-Dienst dient der Darstellung von historischen Orthophotos in Graustufen aus dem Jahrgang 1953 mit einer Bodenauflösung von 0,8 m. Er wird durch das Land Mecklenburg-Vorpommern, Landesamt für innere Verwaltung betrieben.
Dieser Dienst dient der Darstellung von Höhenlinien, Höhenstufen und Schummerung auf der Basis des Digitales Geländemodells (DGM). Er wird durch das Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg Vorpommern betrieben. Digitale Geländemodelle beschreiben die Geländeoberfläche als die Grenzfläche zwischen dem festen Erdkörper und dem Wasser einerseits und der Luft anderer-seits. Neben regelmäßig verteilten Höhenpunkten (DGM-Gitter) können DGM Struk-turelemente in Form von Geländelinien und besonderen Geländepunkten enthalten. DGM stellen im Gegensatz zu Digitalen Oberflächenmodellen keine Objekte auf der Erdoberfläche dar (z. B. Bäume oder Häuser). Höhenbezugssystem: DHHN2016 (Normalhöhennull (NHN), Amsterdamer Pegel)
Temporal reference of content:
16.10.1935 until 16.10.2025
Der Datensatz umfasst die Lage von seismischen Profillinien (2D-Seismik) sowie flächenhaften seismischen Untersuchungen (3D-Seismik) in NRW, soweit sie bekannt sind und dem Geologischen Dienst Nordrhein-Westfalen (GD NRW) gemeldet wurden. Ein Großteil der Darstellung entstammt dem bundesdeutschen Tiefengeologiekataster, welches beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen (LBEG) angesiedelt ist. Die von dort gemeldeten Linien wurden in den Jahren 2004/2005 übernommen und durch eigene Recherchen ergänzt. Die Attribute wurden mit Informationen zu im GD NRW vorliegenden Archivstücken beziehungsweise analogen sowie digitalen oder vektorisierten seismischen Profildaten im SEG-Y-Format befüllt.
Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge – außerhalb von Autobahnen – nur auf bestimmten Straßen im Kreis Viersen zulässig (siehe § 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB). Als Fahrweg sind die zum Positivnetz zählenden Straßen oder, wenn der Be- oder Entladeort nicht auf Strecken des Positivnetzes zu erreichen ist, der kürzeste geeignete Fahrweg zu nutzen. Die Klassifizierung erfolgt nach vorliegender Straßenklassifizierung. Das sind im einzelnen Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen. Rechtlich bindend ist die Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach § 35 a Abs. 3 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) im Bereich des Kreises Viersen, die Darstellung dient zur Visualisierung. Die Strecken werden jährlich aktualisiert.
Flächenhafte Darstellung der Sozialräume bzw. Sozialbezirke. Der Begriff „Sozialraum“ ist ein Synonym für eine räumlich begrenzte Einheit, die aus planerischer Sicht betrachtet wird, ohne dass es ein allgemeingültiges Verständnis darüber gibt. Er stellt eine Verbindung zwischen dem physikalischen Raum (Stadtgebiet) und den Menschen, die darin leben, her. Je nach fachlichem Blickwinkel kommt der sozialen oder räumlichen Perspektive eine größere Bedeutung zu. Den räumlichen Bezugsrahmen in Hamm bildet eine Gliederung des Stadtgebietes in 9 Sozialräume und 27 Wohnbereiche. Basis zur Entwicklung der Sozialräume waren die Baublockgruppen (kleine räumliche Einheiten unterhalb der Wohnbereiche) und die Stadtbezirke. Ein Ziel war es, die häufig verwendeten Begriffe „Hammer Norden“ und „Hammer Westen“ abzubilden
Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge – außerhalb von Autobahnen – nur auf bestimmten Straßen im Kreis Viersen zulässig (siehe § 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB). Als Fahrweg sind die zum Positivnetz zählenden Straßen oder, wenn der Be- oder Entladeort nicht auf Strecken des Positivnetzes zu erreichen ist, der kürzeste geeignete Fahrweg zu nutzen. Die Klassifizierung erfolgt nach vorliegender Straßenklassifizierung. Das sind im einzelnen Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen. Rechtlich bindend ist die Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach § 35 a Abs. 3 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) im Bereich des Kreises Viersen, die Darstellung dient zur Visualisierung. Die Strecken werden jährlich aktualisiert.
Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge – außerhalb von Autobahnen – nur auf bestimmten Straßen im Kreis Viersen zulässig (siehe § 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB). Als Fahrweg sind die zum Positivnetz zählenden Straßen oder, wenn der Be- oder Entladeort nicht auf Strecken des Positivnetzes zu erreichen ist, der kürzeste geeignete Fahrweg zu nutzen. Die Klassifizierung erfolgt nach vorliegender Straßenklassifizierung. Das sind im einzelnen Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen. Rechtlich bindend ist die Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach § 35 a Abs. 3 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) im Bereich des Kreises Viersen, die Darstellung dient zur Visualisierung. Die Strecken werden jährlich aktualisiert.
Grundwassergleichen-Karten geben die großräumige Lage der Grundwasseroberfläche zu einem bestimmten Zeitpunkt wieder. Dargestellt werden die Linien gleichen Grundwasserstandes, bzw. bei gespannten Grundwasserleitern die Linien gleicher Grundwasserdruckhöhe. Das Kartenwerk deckt im Wesentlichen den Flachlandanteil Nordrhein-Westfalens ab, in denen im oberflächennahen Bereich überwiegend Lockergestein ansteht. Es werden Darstellungen für einen tiefen, einen mittleren und einen hohen Grundwasserstand vorgehalten. Aufgrund des Maßstabes können nicht alle lokalen Ausprägungen wie z.B. Absenkungstrichter von Wasserwerken oder Einflüsse von Oberflächengewässern wiedergegeben werden. Verfügbar sind: Grundwassergleichen im Blattschnitt der Topografischen Karte 1:50.000 (TK 50) Stand: Oktober 1963 (mittlerer Grundwasserstand) Grundwassergleichen im Blattschnitt der Topografischen Karte 1:50.000 (TK 50) Stand: Oktober 1973 (tiefer Grundwasserstand) (Grundwassergleichen im Blattschnitt der Topografischen Karte 1:50.000 (TK 50) Stand: Oktober 1988 (hoher Grundwasserstand))