Die amtlichen Hauskoordinaten definieren die genaue Position eines Hauses. Datenquelle ist das Liegenschaftskataster der Länder und somit das amtliche Verzeichnis aller Flurstücke und Gebäude in Deutschland. Anders als durch Interpolation berechnete Daten beruhen die amtlichen Hauskoordinaten auf einer individuellen Vermessung vor Ort. Sie werden durch die Katasterbehörden kontinuierlich aktualisiert, was den Kunden eine langfristige Investitionssicherheit garantiert.Die Hauskoordinaten enthalten: Statistische Landes-, Landkreis- und Gemeindeschlüssel, Straßenschlüssel und -name, Haus-Nr., ETRS89/UTM Koordinaten mit Zonenpräfix 32, Postleitzahl (bisher noch ohne), Postalischer Ortsname, Zusatz zum postalischen Ortsnamen.Nutzungsmöglichkeiten: Hauskoordinaten dokumentieren ihren individuellen Mehrwert z.B. in folgenden Bereichen: Hausgenaue Geocodierung von Adressbestanden, z.B. Kunden-, Filial- oder Wettbewerbsadressen, Verbesserung der Tragerbezirksverwaltung, Reklamationsbearbeitung und Auftragsplanung bei Verlagen, Einbindung in die Netzdokumentation, Netzverwaltung und im Kundenservice bei Energieversorgern und in der Telekommunikations- und Kabel-TV Branche, Entwicklung von Handy-Kommunikationsdiensten (location-based-services) in einer neuen Dimension, Einbindung in WebMapSevices - Navigationstools; Gazetteer Services im Internet
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
In ALKIS enthaltene lokale, regionale und nationale Verwaltungseinheiten, die die Gebiete abgrenzen, in denen die Mitgliedstaaten Hoheitsbefugnisse haben und/oder ausüben und die durch Verwaltungsgrenzen voneinander getrennt sind. In Baden-Württemberg umfasst der Datensatz folgende Abgrenzungen: Regierungsbezirk, Stadt- oder Landkreis, Verwaltungsgemeinschaft, Gemeinde/Stadt/verbandsangehörige Gemeinde/verbandsangehörige Stadt/gemeindefreies Gebiet
Geobasisinformationen werden auf Antrag übermittelt, soweit nicht eine Rechtsvorschrift eine Übermittlung oder Veröffentlichung von Amts wegen vorschreibt. Angaben zu den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten dürfen übermittelt werden, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen darlegt. Der Darlegung eines berechtigten Interesses bedarf es nicht zur Übermittlung an öffentliche Stellen. Der Empfänger hat den Zweck der Verwendung der Geobasisinformationen der Vermessungsbehörde auf Verlangen anzuzeigen. Er darf die Geobasisinformationen insbesondere nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt worden sind.
Der Inhalt des Basis - DLM wird im Basis-Objektartenkatalog (Basis-OK) festgelegt und wurde wie auch in anderen Bundesländern durch einige wenige landesspezifische Objektarten ergänzt. Das Basis - DLM beinhaltet sechs Objektbereiche (Siedlung, Verkehr, Vegetation, Gewasser, Relief und Gebiete), mit einer Vielzahl von ca. 140 Objekten und deren Attributen.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).