Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) veröffentlicht im Energieatlas NRW (www.energieatlas.nrw.de) die Planungskarte Wind (www.planungwind.nrw.de). Hier werden der aktuelle Ausbaustand der Windenergie in NRW sowie die Ergebnisse der Flächenanalyse Windenergie 2023 veröffentlicht. Zahlreiche Planungskarten zu Siedlung, Artenschutz, Natur und Landschaft, Gewässer, Infrastruktur, Verkehr und Wald grenzen über das Ausschlussverfahren die Flächensuche für den weiteren Ausbau der Windenergie ein. Über die Windhöffigkeiten lässt sich ein Ertragspotenzial für geplante Windenergieanlagen abschätzen. In der hier zum download zur Verfügung gestellten gdb und der mxd sind alle Layer der Planungskarte Wind enthalten, für die eine Freigabe zur Datenweitergabe vorliegt. Die Potenzialflächen der Flächenanalyse Windenergie NRW (LANUK 2023) finden Sie hier: https://open.nrw/dataset/2350e4dd-8455-4498-b8dd-5581a335d539.
Der Satellitenpositionierungsdienst der deutschen Landesvermessung SAPOS bietet den flächendeckenden Zugang zum amtlichen Raumbezug durch zentimetergenaue Positionierung über GNSS (Globale Navigationssatelliten-Systeme) im Bezugssystem ETRS89. Der Satellitenpositionierungsdienst der deutschen Landesvermessung SAPOS basiert auf einem Netz von Referenzstationen, die permanent Satellitensignale des Global Positioning Systems (GPS) und russischen Globalnaja Nawigazionnaja Sputnikowaja Sistema (GLONASS) auswerten. Die dabei ermittelten Korrekturdaten für die Globalen Navigationssatellitensysteme (GNSS) werden für differentielle GNSS-Messverfahren zur Verfügung gestellt. SAPOS®-EPS ermöglicht Positionsbestimmungen in Echtzeit mit einer Lagegenauigkeit von 0,3 m bis 0,8 m und einer Höhengenauigkeit von 0,5 m bis 1,5 m.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Ortsabhängige Mindestwerte in Metern über Grund, auf die die Schornsteinhöhe gemäß TA Luft 2021 Nummer 5.5.2.3 Absatz 5 zur Berücksichtigung von unebenem Gelände erhöht werden soll. Auf dem 10m x 10m Raster dieses Datensatzes werden ortsabhängige Mindesthöhen in Metern über Grund angegeben, auf die die Schornsteinhöhe gemäß TA Luft Nummer 5.5.2.3 Absatz 5 zur Berücksichtigung von unebenem Gelände erhöht werden soll. Es handelt sich um Orientierungswerte für die Planung und Plausibilitätsprüfung neuer Schornsteine in NRW. TA Luft Nummer 5.5.2.3 Absatz 5: „Liegt der Landschaftshorizont, von der Mündung des Schornsteins aus betrachtet, über der Horizontalen und ist sein Winkel zur Horizontalen in einem mindestens 20 Grad breiten Richtungssektor größer als 15 Grad, soll die Schornsteinhöhe so weit erhöht werden, bis dieser Winkel kleiner oder gleich 15 Grad ist. Die dargestellten Pixelwerte in Metern über Grund ergeben sich aus dieser Bedingung auf Basis des DGM10 von Geobasis NRW. Die hier angegebenen Werte sind vor ihrer Anwendung durch eine Geländebegehung auf Plausibilität zu überprüfen und gegebenenfalls unter Berücksichtigung weiterer Details, welche im DGM10 nicht abgebildet sind, zu korrigieren.
Der Dienst Verteilung der FFH-Arten in Nordrhein-Westfalen enthält Regionale Geodaten zur Verteilung der FFH-Arten im Sinne des INSPIRE Annex III Themas "Verteilung der Arten (SD)". Die Daten zeigen die Verteilung in einem 10x10km-Raster (UTM) als "analytical units". Die Daten sind gültig für die letzte Berichtsperiode gemäß Artikel 17 FFH-Richtlinie (2013-2019). Die Objektmetadaten zur UTM-Rasterzelle (analytical unit), als Objektgeometrie, enthalten Angaben zu inspireId, Namensschema (ReferenceSpeciesSchemeValue), z.B. EU-NOMEN, der entsprechenden Artnamens-URL „referenceSpeciesCodeValue“ und dem „accepted name“ gem. EU-Nomen unter „referenceSpeciesName“ „localName“ ggf. deutscher Name oder abweichender wiss. Name und einem Wert für die Kategorie des Vorkommens (OccurranceCategoryValue). Die Daten zeigen Verteilung der FFH-Arten in Nordrhein-Westfalen. Besonderheiten: Es handelt sich ausschließlich um Rasterzellen. Die Daten sind frei zugänglich. Die Daten werden als Grundlage für die FFH-Berichtspflicht nach Artikel 17 FFH-RL erhoben und für diese Zwecke digitalisiert. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 3 des Landesnaturschutzgesetzes im Internet bekanntzumachen.
Der Datensatz bildet einen landesweiten Katalog der „künstlich veränderten“, also anthropogen beeinflussten Flächen in Nordrhein-Westfalen und dient als Vorlage für die Konstruktion projektbezogener künstlich veränderter Flächen im Rahmen der Integrierten Geologischen Landesaufnahme (IGL). Er ist das Ergebnis einer in 2010 für die gesamte Landesfläche Nordrhein-Westfalens abgeschlossenen Erhebung zur Erfassung, Abgrenzung und Typisierung von Flächen, die eine aus den Daten- und Kartengrundlagen ableitbare (Relief-)Veränderung erfahren haben. Hierbei wurden Flächen mit einheitlichen Methoden auf Basis historischer topographischer Karten im Maßstab 1:25.000 von der preußischen Uraufnahme bis zur Gegenwart, der deutschen Grundkarte 1:5.000, von Luftbildern im Maßstab 1:5.000 und anhand von DGM-Daten ausgewiesen. Für die Verwendung in der IGL werden die Flächen geprüft, auf den Projektstand aktualisiert und kartographisch auf den Maßstab 1:50.000 generalisiert. Verfügbare Kartenthemen: künstlich veränderte Flächen mit einer Größe von über einem Hektar.
Gesamtanzahl der Personen im erwerbsfähigen Alter (18 bis unter 65 Jahre). Bei einem Migrationshintergrund ist die erste und/oder zweite Staatsangehörigkeit nicht deutsch. Es werden demnach auch Ausländerinnen und Ausländer zugeordnet.
Der Jugendquotient gibt Anhaltspunkte darüber, in welchem Umfang Versorgungsaufgaben gegenüber der jüngeren Generation entstehen können. So beschreibt er das Verhältnis der Generationen zueinander.
Anzahl der Bürgergeld-Beziehenden (55 bis unter 68 Jahre) an allen Personen dieser Altersklasse. Die Betroffenen sind auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen und befinden sich in einem fortgeschrittenen erwerbsfähigen Alter.