Darstellungsdienst der Remscheider Stadtgebietsgliederung. Das Remscheider Stadtgebiet ist in die 4 Stadtbezirke Alt-Remscheid, Süd, Lennep und Lüttringhausen unterteilt. Zu den Kommunalwahlen wird unmittelbar von den Bürgerinnen und Bürgern in jedem Stadtbezirk eine Bezirksvertretung gewählt. Das Gremium ist zuständig und verantwortlich für alle Angelegenheiten, die ausschließlich bezirklichen Charakter haben. Unterhalb der Stadtbezirke formen sich die 50 Stadtteile, die sich auf die 4 Stadtbezirke verteilen. Als kleinste räumlich,-statistische Einheit sind die Stadtteile in entsprechende Baublöcke unterteilt.
Der Dienst zeigt die Verwaltungsgrenzen (Kreis-, Amts- und Gemeindegrenzen),sowie die Kommunalen Gebiete Schleswig-Holsteins. Grundlage für die Erfassung der Daten ist das Digitale Basis-Landschaftsmodell(ATKIS® Basis-DLM) von Schleswig-Holstein. Neben der farbigen Darstellung in violett werden alle Layer auch in Graustufen angezeigt. Die Kreisgrenzen werden ab einem Maßstab von 1:5.000.000 angezeigt. Die Ämtergrenzen werden ab einem Maßstab von 1:600.000 angezeigt. Die Gemeindegrenzen werden ab einem Maßstab von 1:200.000 angezeigt.
Zu den ALKIS®-Verwaltungsgebieten gehören die Gebietseinheiten Bayern, Regierungsbezirke, Landkreise und kreisfreie Städte, Gemeinden und Gemarkungen. Die kommunalen Grenzen werden grundsätzlich nur in solche Flurstücksgrenzen gelegt, die durch eine besondere Grenzeinrichtung (Abmarkung, Zaun, Grenzgraben u. ä.) oder durch die Art der Flurstücksnutzung dauerhaft augenfällig gekennzeichnet sind. Die Genauigkeit der Verwaltungsgrenzen in der Karte richtet sich nach dem verwendeten Aufnahmeverfahren.
Nutzungsbedingungen: Der Datensatz/Dienst steht unter der folgender Lizenz: Creative Commons Namensnennung 4.0 (CC BY 4.0). Die Namensnennung hat in folgender Weise zu erfolgen: "Datenquelle: Bayerische Vermessungsverwaltung – www.geodaten.bayern.de".
Zu den ALKIS®-Verwaltungsgrenzen (Gebietskörperschaftsgrenzen) gehören die Gebietseinheiten Bayern, Regierungsbezirke, Landkreise und kreisfreie Städte, Gemeinden und Gemarkungen. Die kommunalen Grenzen werden grundsätzlich nur in solche Flurstücksgrenzen gelegt, die durch eine besondere Grenzeinrichtung (Abmarkung, Zaun, Grenzgraben u. ä.) oder durch die Art der Flurstücksnutzung dauerhaft augenfällig gekennzeichnet sind. Die Genauigkeit der Verwaltungsgrenzen in der Karte richtet sich nach dem verwendeten Aufnahmeverfahren.
Nutzungsbedingungen: Der Datensatz/Dienst steht unter der folgender Lizenz: Creative Commons Namensnennung 4.0 (CC BY 4.0). Die Namensnennung hat in folgender Weise zu erfolgen: "Datenquelle: Bayerische Vermessungsverwaltung – www.geodaten.bayern.de".
In diesem Dienst werden zu den Grabstellen die Namen der Verstorbenen mit Geburts- und Sterbedatum einschließlich Ruhefristen eingetragen. Zusätzlich wird auch die Grabart (Wahl,-Reihen-, Urnengrab, etc.) erfasst. Dieser Dienst der Friedhofsdaten wird mit einem Teil der Daten aus der kommunalen Topografie (Wasserstellen, Bänke, Bäume, etc.) ergänzt und ist georeferenziert abrufbar. s. „Geoportal Friedhofswesen / Grabfinder Stadt Viersen.
In diesem Dienst werden zu den Grabstellen die Namen der Verstorbenen mit Geburts- und Sterbedatum einschließlich Ruhefristen eingetragen. Zusätzlich wird auch die Grabart (Wahl,-Reihen-, Urnengrab, etc.) erfasst. Dieser Dienst der Friedhofsdaten wird mit einem Teil der Daten aus der kommunalen Topografie (Wasserstellen, Bänke, Bäume, etc.) ergänzt und ist georeferenziert abrufbar. s. „Geoportal Friedhofswesen / Grabfinder Stadt Viersen.
Der vorliegende Datenbestand beinhaltet die für das INSPIRE-Annex-Thema "geplante Bodennutzung (planned land use)" auf landesebene vorliegende Daten (Bauleitpläne). Bitte beachten: Der Datenbestand befindet sich im Aufbau und ist bezüglich der bereitgestellten Informationen unvollständig, da eine Bereitstellung der kommunalen Bauleitpläne an die Landesebene auf freiwilliger Basis erfolgt und daher nicht flächendeckend vorhanden ist. Auch liegen nicht alle Bauleitpläne in digitaler Form vor.
Der Geodatenkatalog Niederrhein ebnet mithilfe moderner Software den Weg für eine einfache Übersicht und ggf. den Zugriff auf die Geodaten der nachfolgenden aufgeführten kreisfreien Städte, Kreise und deren angeschlossenen Kommunen. Für den Umfang und Inhalt der Daten sind die Gebietskörperschaften selbst verantwortlich. Zu jedem Metadatensatz finden Sie für evtl. auftretende Fragen und/oder Anmerkungen einen Kontakt zu den Daten sowie einen weiteren Kontakt zu den Metadatensätzen. Über die CSW Schnittstelle erfolgt der Zugriff für andere Systeme, wie GIS-, Fach- oder andere Katalogsysteme, um die Daten dort nutzbar zu machen. Kreis Kleve Gemeinde Bedburg-Hau Stadt Emmerich am Rhein Stadt Geldern Stadt Goch Gemeinde Issum Stadt Kalkar Gemeinde Kerken Wallfahrtsstadt Kevelaer Stadt Kleve Gemeinde Kranenburg Stadt Rees Gemeinde Rheurdt Stadt Straelen Gemeinde Uedem Gemeinde Wachtendonk Gemeinde Weeze Kreis Viersen Burggemeinde Brüggen Gemeinde Grefrath Stadt Kempen Stadt Nettetal Gemeinde Niederkrüchten Gemeinde Schwalmtal Stadt Tönisvorst Stadt Viersen Stadt Willich Kreis Wesel Gemeinde Alpen Stadt Dinslaken Stadt Hamminkeln Gemeinde Hünxe Stadt Kamp-Lintfort Stadt Moers Stadt Neukirchen-Vluyn Stadt Rheinberg Gemeinde Schermbeck Gemeinde Sonsbeck Stadt Voerde (Niederrhein) Stadt Wesel Stadt Xanten Stadt Bottrop Stadt Krefeld
Bei der Nutzung ist zwischen der Nutzung der eigentlichen Anwendung des Geodatenkatalog Niederrhein und der Nutzung der mit Hilfe der im Geodatenkatalog beschriebenen Daten und Diensten zu unterscheiden. Nutzung der Anwendung: Die Nutzung der Anwendung Geodatenkatalog Niederrhein ist kostenfrei. Nutzung von Daten und Diensten: Für alle Daten und Dienste gelten die in den jeweiligen Metadaten beschriebenen Nutzungs- und Lizenzbedingungen der Datenbereitsteller.
Der Geodatenkatalog Niederrhein ebnet mithilfe moderner Software den Weg für eine einfache Übersicht und ggf. den Zugriff auf die Geodaten der nachfolgenden aufgeführten kreisfreien Städte, Kreise und deren angeschlossenen Kommunen. Für den Umfang und Inhalt der Daten sind die Gebietskörperschaften selbst verantwortlich. Zu jedem Metadatensatz finden Sie für evtl. auftretende Fragen und/oder Anmerkungen einen Kontakt zu den Daten sowie einen weiteren Kontakt zu den Metadatensätzen. Über die CSW Schnittstelle erfolgt der Zugriff für andere Systeme, wie GIS-, Fach- oder andere Katalogsysteme, um die Daten dort nutzbar zu machen. Kreis Kleve Gemeinde Bedburg-Hau Stadt Emmerich am Rhein Stadt Geldern Stadt Goch Gemeinde Issum Stadt Kalkar Gemeinde Kerken Wallfahrtsstadt Kevelaer Stadt Kleve Gemeinde Kranenburg Stadt Rees Gemeinde Rheurdt Stadt Straelen Gemeinde Uedem Gemeinde Wachtendonk Gemeinde Weeze Kreis Viersen Burggemeinde Brüggen Gemeinde Grefrath Stadt Kempen Stadt Nettetal Gemeinde Niederkrüchten Gemeinde Schwalmtal Stadt Tönisvorst Stadt Viersen Stadt Willich Kreis Wesel Gemeinde Alpen Stadt Dinslaken Stadt Hamminkeln Gemeinde Hünxe Stadt Kamp-Lintfort Stadt Moers Stadt Neukirchen-Vluyn Stadt Rheinberg Gemeinde Schermbeck Gemeinde Sonsbeck Stadt Voerde (Niederrhein) Stadt Wesel Stadt Xanten Stadt Bottrop Stadt Krefeld
Bei der Nutzung ist zwischen der Nutzung der eigentlichen Anwendung des Geodatenkatalog Niederrhein und der Nutzung der mit Hilfe der im Geodatenkatalog beschriebenen Daten und Diensten zu unterscheiden. Nutzung der Anwendung: Die Nutzung der Anwendung Geodatenkatalog Niederrhein ist kostenfrei. Nutzung von Daten und Diensten: Für alle Daten und Dienste gelten die in den jeweiligen Metadaten beschriebenen Nutzungs- und Lizenzbedingungen der Datenbereitsteller.
Darstellungsdienst Web Map Service (WMS) Liegenschaftskarte Land Bremen. Die Liegenschaftskarte (auch als Flurkarte bezeichnet) ist neben dem Liegenschaftsbuch Bestandteil des Liegenschaftskatasters. Dargestellt werden u.a. Flurstücksgrenzen, Flurstücksnummern, Gebäude, Straßennamen, Hausnummern sowie geotopografische Elemente, z. B. Böschungen und Gewässerbegrenzungen. Sie enthält keine Eigentümer- und kommunale Angaben. Die Liegenschaftskarte ist für Flurstücks- und bauwerksbezogene Planungen geeignet.