Digitale landesweite Übersichtskarte der Geometrien aller Niedersächsischen EU-Vogelschutzgebiete (TK50) mit Anteilen von Moor (kohlenstoffreiche Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz gemäß BHK50 [LBEG] und zusätzliche Moorbiotope gemäß Biotoptypenkartierung [NLWKN]).Gemäß Artikel 4 der EG-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) sind die Mitgliedsstaaten (in der Bundesrepublik Deutschland die Bundesländer) verpflichtet, die flächen- und zahlenmäßig geeignetsten Gebiete für Arten des Anhangs I der Richtlinie (Art. 4 Abs. 1) und für Zugvogelarten (Art. 4 Abs. 2) zu besonderen Schutzgebieten (BSG, Europäische Vogelschutzgebiete) zu erklären und der Europäischen Kommission als Teil des ökologisch vernetzten Schutzgebietssystems Natura 2000 zu melden.
Digitale landesweite Übersichtskarte der Geometrien aller Niedersächsischen Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) mit Anteilen von Moor (kohlenstoffreiche Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz gemäß BHK50 [LBEG] und zusätzliche Moorbiotope gemäß Biotoptypenkartierung [NLWKN]).Nach der EG-Richtlinie 92/43/EWG über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, FFH) muss jeder Mitgliedstaat Gebiete für ein zusammenhängendes ökologisches Netz von Schutzgebieten benennen. In dem Datenbestand werden alle gemeldeten FFH-Gebiete für Niedersachsen, einschließlich der bereits durch die EU Kommission als "Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung" festgestellten Gebiete, flächendeckend dargestellt, die einen Anteil von Moor aufweisen.
Die digitale Übersichtskarte gibt einen Überblick über avifaunistisch wertvolle Bereiche für Gastvögel in Niedersachsen. Als Avifauna wird die Gesamtheit aller in einer Region vorkommenden Vogelarten bezeichnet. Die der Fachbehörde für Naturschutz vorliegenden avifaunistischen Daten werden gebietsbezogen bewertet. Diese Bewertung erfolgt getrennt für Brut- und Gastvögel nach standardisierten Bewertungsverfahren (Bewertungsstufen von "lokale" bis "internationale Bedeutung", vgl. Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 6/97). Grundlage sind die Gastvogel-Daten der Wasser- und Watvogelzählungen aus dem Zeitraum 1997 bis 2006. Alle vorliegenden Daten von 1997 bis 2006 wurden bewertet. Für die Bewertung eines Gebietes wurden Daten aus einem Zeitabschnitt von 5 Jahren (je nach Datenlage und Bearbeitungsstand) zur Bewertung herangezogen wurden. Die regelmäßige Erhebung und Bewertung von Daten zu Gastvögeln erfolgt ausschließlich auf den dargestellten Flächen.
Die digitale Übersichtskarte gibt einen Überblick über avifaunistisch wertvolle Bereiche für Gastvögel in Niedersachsen. Als Avifauna wird die Gesamtheit aller in einer Region vorkommenden Vogelarten bezeichnet. Die der Fachbehörde für Naturschutz vorliegenden avifaunistischen Daten werden gebietsbezogen bewertet. Diese Bewertung erfolgt getrennt für Brut- und Gastvögel nach standardisierten Bewertungsverfahren (Bewertungsstufen von "lokale" bis "internationale Bedeutung", vgl. Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 2/2013). Grundlage sind die Ergebnisse der Wasser- und Watvogelzählungen aus dem Zeitraum 2008-2018. Alle vorliegenden Daten von 2008-2018 wurden bewertet. Für die Bewertung eines Gebietes wurden Daten aus einem Zeitabschnitt von 5 Jahren (je nach Datenlage und Bearbeitungsstand) zur Bewertung herangezogen. Die regelmäßige Erhebung und Bewertung von Daten zu Gastvögeln erfolgt ausschließlich auf den dargestellten Flächen.
Der Datenbestand gibt einen Überblick über die für Gastvögel wertvollen Bereiche auf kohlenstoffreichen Böden (BHK50) und zusätzlichen, außerhalb dieser Böden identifizierten Moorbiotopen in Niedersachsen.Grundlage sind die Ergebnisse der Wasser- und Watvogelzählungen aus dem Zeitraum 2008-2018. Alle vorliegenden Daten von 2008-2018 wurden bewertet. Für die Bewertung eines Gebietes wurden Daten aus einem Zeitabschnitt von 5 Jahren (je nach Datenlage und Bearbeitungsstand) zur Bewertung herangezogen.Die regelmäßige Erhebung und Bewertung von Daten zu Gastvögeln erfolgt ausschließlich auf den dargestellten Flächen. Es ist zu beachten, dass nur die zum Zeitpunkt der Bewertung vorliegenden Daten ausgewertet werden können und die Einstufung stark von der jeweiligen Datenlage eines Gebietes abhängt. Die Aktualisierung der landesweiten Bewertung erfolgt in größeren zeitlichen Abständen, so dass ggf. bereits für Teilbereiche aktuellere Daten noch nicht eingeflossen sein könnten.
Anhang I der INSPIRE-Richtlinie definiert dieses Thema wie folgt: „Elemente des Gewässernetzes, einschließlich Meeresgebieten und allen sonstigen Wasserkörpern und hiermit verbundenen Teilsystemen, darunter Einzugsgebiete und Teileinzugsgebiete. Gegebenenfalls gemäß den Definitionen der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (2) und in Form von Netzen.“ Die Daten werden halbjährlich aus dem Basis-DLM abgeleitet.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Der Datenbestand enthält für die Fläche von Nordrhein-Westfalen das Gewässernetz (hier: Physische Gewässer) in der INSPIRE-Datenstruktur (abgeleitet aus ATKIS Basis-DLM). Der Aktualisierungszyklus beträgt einen Monat. Stand der verwendeten Daten: 30.04.2026
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Die aggregierte Programmkulisse Niedersächsische Moorlandschaften setzt sich aus der Karte der kohlenstoffreichen Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz (BHK50) sowie dem Datensatz der zusätzlichen bedeutsamen Moorbiotope (NLWKN) zusammen.Bei den kohlenstoffreichen Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz (BHK50) handelt es sich um eine Auswahl kohlenstoffreicher Böden, die ausgehend vom Bodentyp eine klimarelevante Torfauflage aufweisen und denen ein Treibhausgasminderungspotenzial im Falle einer Wiedervernässung eingeräumt wurde. Da der Datenbestand auf einem Maßstab von 1:50.000 basiert, bedarf eine Einschätzung des tatsächlichen Reduktionspotenzials jedoch in jedem Falle jedoch einer Überprüfung der lokalen Standortfaktoren.Bei den enthaltenen Zusatzbiotopen handelt es sich ausschließlich um Biotoptypen, die unabhängig vom vorkartierten Bodentyp als Moorbiotoptyp/Biotoptyp organischer Standorte mit besonderer Bedeutung für den Biotopschutz identifiziert werden können. Ein Sonderfall stellt der Biotoptyp WET dar. Der Biotop kann teilweise auch den mineralischen Böden angeschlossen werden. Dennoch wurde er hier mit ausgewertet, da die z.T. relativ kleinräumigen Bereiche organischer Böden in Auen von grobmaßstäbigen Bodenkarten (z.B. BK50) nicht immer erfasst werden, WET aber viele Vorkommen auf kohlenstoffreichen Böden hat. Standorte vom Biotoptyp WET sollten daher im Gelände/lokal auf ihren Bodentyp überprüft werden.Die Biotoptypen zählen (mit Ausnahme von MY, das heute nicht nach §30 geschützt wäre) alle gemäß §30 BNatSchG zu den gesetzlich geschützten Biotopen (WOE z.T. in Zusammenhang mit §24 NNatSchG). Sie weisen alle Wertstufen von V bis IV auf (vgl. Drachenfels 2012).
Der Datenbestand zeigt die Überlagerungsgebiete der beiden niedersächsischen Programmkulissen "Niedersächsische Moorlandschaften" (NML) und "Niedersächsische Gewässerlandschaften" (NGL).Die Programmkulisse Niedersächsische Gewässerlandschaften setzt sich aus unterschiedlichen Teilkulissen von Wasserwirtschaft und Naturschutz zusammen, die sich in großen Teilen überlagern. Hier dargestellt werden die in den NGL enthaltenen Fließgewässer und Auenbereiche der Prioritätsgewässer der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), die sich mit der Kulisse der NML überlagern. Die dargestellten Auenbereiche weisen aufgrund ihres hohen Niedermooranteils besondere Schnittmengen und potentielle Synergien zwischen den Zielen des Programms Niedersächsische Gewässerlandschaften und Niedersächsische Moorlandschaften auf.Die Überlagerungsflächen weisen eine Kulisse aus, innerhalb derer die Umsetzung "blau-grüner" (kombinierte Arten- und Biotopschutz- und Wasserschutz-) Maßnahmen sowohl zur Erreichung der Ziele des Aktionsprogramms Niedersächsische Moorlandschaften als auch der Ziele des Programms Niedersächsische Gewässerlandschaften führen kann. Die Nutzung solcher Synergiepotenziale durch die Verknüpfung der Programme Niedersächsische Moorlandschaften und Niedersächsische Gewässerlandschaften und die Identifikation entsprechender Kulissen, ist erklärtes Ziel des Landes Niedersachsen.