Der Dienst stellt die Grundwasserkörper bzw. Teilbereiche davon dar, die für die Grundwasserbilanzierung im Kreis Viersen verwendet wurden. Im Rahmen Grundwasserbilanzierung wurden Bilanzen auf zwei Betrachtungsebenen durchgeführt: 1. Auf Ebene der hier dargestellten Grundwasserkörper, 2. sowie auf der untergeordneten Ebene der Bilanzgebiete. In Zusammenarbeit mit den im Kreis tätigen Wasserversorgungsunternehmen hat der Kreis Viersen für alle Bilanzgebiete und Grundwasserkörper entsprechende Grundwasserbilanzen erstellt. Diese werden regelmäßig aktualisiert. Hinweis: Der Dienst enthält nicht die Ergebnisse der Grundwasserbilanzen, sondern ausschließlich die räumliche Abgrenzung der untersuchten Gebiete.
Der Dienst stellt die Bilanzgebiete dar, die für die Grundwasserbilanzierung im Kreis Viersen verwendet wurden. Die Bilanzgebiete basieren zum einen auf den Grenzen der festgesetzten und geplanten Wasserschutzgebiete, zum anderen wurden ergänzend Zwischenräume als eigenständige Bilanzgebiete definiert. Im Rahmen Grundwasserbilanzierung wurden Bilanzen auf zwei Betrachtungsebenen durchgeführt: 1. Auf der Ebene der hier dargestellten Bilanzgebiete, 2. sowie auf der übergeordneten Ebene der Grundwasserkörper. In Zusammenarbeit mit den im Kreis tätigen Wasserversorgungsunternehmen hat der Kreis Viersen für alle Bilanzgebiete und Grundwasserkörper entsprechende Grundwasserbilanzen erstellt. Diese werden regelmäßig aktualisiert. Hinweis: Der Dienst enthält nicht die Ergebnisse der Grundwasserbilanzen, sondern ausschließlich die räumliche Abgrenzung der untersuchten Gebiete.
Der Dienst stellt die Flächen der sogenannten Engpassgebiete dar, die im Rahmen der Grundwasserbilanzierung des Kreises Viersen definiert wurden. In diesen Gebieten gelten besondere Anforderungen bei der Vergabe von Wasserrechten zur Grundwasserentnahme. Im Zuge eines Monitorings werden die Engpassgebiete gesondert betrachtet. Dieses Monitoring ist Teil des Klimafolgenanpassungskonzepts des Kreises Viersen und befindet sich aktuell in der Erprobung sowie im schrittweisen Aufbau. Ziel des Monitorings ist es, die wasserwirtschaftliche Situation im Kreis Viersen kontinuierlich zu beobachten und zu bewerten, um frühzeitig auf klimabedingte Veränderungen reagieren zu können. Hinweis: Der Dienst enthält nicht die Ergebnisse der Grundwasserbilanzen, sondern ausschließlich die räumliche Abgrenzung der untersuchten Gebiete.
Es werden die Abgrabungen im Kreis Viersen angegeben, bei denen eine Abgrabungsgenehmigung beantragt wurde, diese sich noch im laufenden Genehmigungsverfahren befindet. Die Gewinnung von Bodenschätzen (Sande, Kiese und Tone) bedarf der Genehmigung. Bei Abgrabungen wird zwischen Nass- und Trockenabgrabungen unterschieden. Bei Nassabgrabungen wird durch die Auskiesung Grundwasser freigelegt und dadurch ein Gewässer hergestellt, bei Trockenabgrabungen nicht. Die Daten sind tagesaktuell.
Es werden die Abgrabungen im Kreis Viersen angegeben, die bereits abgeschlossen sind. Die Gewinnung von Bodenschätzen (Sande, Kiese und Tone) bedarf der Genehmigung. Bei Abgrabungen wird zwischen Nass- und Trockenabgrabungen unterschieden. Bei Nassabgrabungen wird durch die Auskiesung Grundwasser freigelegt und dadurch ein Gewässer hergestellt, bei Trockenabgrabungen nicht. Die Daten sind tagesaktuell.
Es werden die Abgrabungen im Kreis Viersen angegeben, die in Betrieb sind. Die Gewinnung von Bodenschätzen (Sande, Kiese und Tone) bedarf der Genehmigung. Bei Abgrabungen wird zwischen Nass- und Trockenabgrabungen unterschieden. Bei Nassabgrabungen wird durch die Auskiesung Grundwasser freigelegt und dadurch ein Gewässer hergestellt, bei Trockenabgrabungen nicht. Die Daten sind tagesaktuell.
Es werden die Abgrabungen im Kreis Viersen angegeben, bei denen die Abgrabungsgenehmigung erteilt ist, der Abbau noch nicht begonnen hat. Die Gewinnung von Bodenschätzen (Sande, Kiese und Tone) bedarf der Genehmigung. Bei Abgrabungen wird zwischen Nass- und Trockenabgrabungen unterschieden. Bei Nassabgrabungen wird durch die Auskiesung Grundwasser freigelegt und dadurch ein Gewässer hergestellt, bei Trockenabgrabungen nicht. Die Daten sind tagesaktuell.
Ein bewegliches Denkmal ist ein kulturell oder historisch bedeutender Gegenstand, der nicht fest mit dem Boden verbunden ist. Dazu gehören zum Beispiel Kunstwerke, Möbel, Musikinstrumente, Fahrzeuge oder Maschinen, die wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Bedeutung unter Denkmalschutz stehen. Hier dargestellte beweglichen Denkmäler sind noch nicht in der Denkmalliste NRW eingetragen. Ihre Aufnahme in die Liste wird vorbereitet. Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die zuständige Untere Denkmalbehörde der Kommune gegeben werden.
Ein Baudenkmal ist ein geschütztes Gebäude oder Bauwerk von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung. Hier dargestellten Baudenkmaler stehen unter Denkmalschutz und sind in der Denkmalliste NRW eingetragen. Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die zuständige Untere Denkmalbehörde der Kommune gegeben werden.
Ein Gartendenkmal ist ein Garten oder Park, der historisch, künstlerisch oder kulturell bedeutsam ist, z. B. Barockgärten, Landschaftsparks, Brunnen, Statuen oder Pavillons. Hier dargestellten Gartendenkmäler sind in der Denkmalliste NRW eingetragen. Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die zuständige Untere Denkmalbehörde der Kommune gegeben werden.