Das Heft Nr. 16 aus der Serie „scriptum – Arbeitsergebnisse aus dem Geologischen Dienst Nordrhein-Westfalen“ beinhaltet detaillierte textliche Beschreibungen der 55 ausgewiesenen hydrogeologischen Teilräume in Nordrhein-Westfalen. Diese wurden nach fachlich abgestimmten Kriterien innerhalb NRWs zu hydrogeologischen Räumen und diese wiederum zu hydrogeologischen Großräumen aggregiert. [2007. 49 S., 53 Abb.; ISSN 1430-5267]
Schonbezirke werden als ordnungsbehördliche Verordnung durch die Bezirksregierung ausgewiesen. Ein Fischschonbezirk kann festgesetzt werden für Gewässer oder Gewässerteile, die für die Erhaltung des Fischbestandes in seiner Gesamtheit oder für bestimmte Fischarten, Neunaugen, zehnfüßige Krebse oder Muscheln von besonderer Bedeutung sind. Es können auch Gewässer oder Gewässerteile, die besonders geeignete Laich- und Aufwuchsplätze für Fische sind, als Laichschonbezirk ausgewiesen werden. Ferner besteht die Möglichkeit, als ordnungsbehördliche Verordnung auch Gewässerteile, die als Winterlager für Fische besonders geeignet sind, als Fischschonbezirk auszuweisen.
Das Amtliche Festpunktinformationssystem (AFIS) weist die Daten des Landesbezugssystems nach. AFIS wurde als Bestandteil des AdV-Konzepts AFIS-ALKIS-ATKIS (AAA) zur integrierten Modellierung der Geoinformationen des amtlichen Vermessungswesens implementiert. Es umfasst die in Niedersachsen bisher nachgewiesenen Daten zu den Lagefestpunkten (LFP), den Höhenfestpunkten (HFP), den Schwerefestpunkten (SFP) und den SAPOS®-Referenzstationspunkten (RSP).
Die zur Orthophotoherstellung benötigten Luftbilder werden in zusammenhängenden Gebieten, den sogenannten Losen beflogen. Dieser Dienst liefert die Abgrenzungen der Bildflüge (Bildfluglose) für die Digitalen Orthophotos mit 10 cm Bodenauflösung in Jahreslayern beginnend mit dem Jahr 2011 und wird jedes Jahr um den aktuellen Jahreslayer erweitert. Die Attribute geben Auskunft über Bildflugdatum und Kameratyp und Hersteller. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Rechtsverbindlichkeit für die gelieferten Daten besteht.
Das Amtliche Festpunktinformationssystem (AFIS) weist die Daten des Landesbezugssystems nach. AFIS wurde als Bestandteil des AdV-Konzepts AFIS-ALKIS-ATKIS (AAA) zur integrierten Modellierung der Geoinformationen des amtlichen Vermessungswesens implementiert. Es umfasst die in Niedersachsen bisher nachgewiesenen Daten zu den Lagefestpunkten (LFP), den Höhenfestpunkten (HFP), den Schwerefestpunkten (SFP) und den SAPOS®-Referenzstationspunkten (RSP).
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Ein Flurstück ist ein eindeutiger, abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Liegenschaftskataster unter einer besonderen Bezeichnung geführt wird. Flurstücke werden auf Antrag gebildet oder, wenn es für die Führung des Liegenschaftskatasters zweckmäßig oder erforderlich ist, von Amts wegen. Die Bezeichnung des Flurstücks besteht aus der Gemarkung, der Flur sowie der Flurstücksnummer. Mehrere Flurstücke können zu einem Grundstück zusammengefasst werden, sofern sie denselben Eigentümer haben. Die Flurstücke enthalten auch Informationen zu deren Flächen. Flurstücke werden in Flurkarten oder Liegenschaftskarten nachgewiesen.
Die Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters werden im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) geführt. Im Liegenschaftskataster sind für das Landesgebiet alle Flurstücke und Gebäude (Liegenschaften) nachgewiesen. Der Nachweis der Liegenschaften umfasst ihre Lage, Nutzung, Größe sowie wesentliche topographische Merkmale. Er enthält ebenso Informationen zu Eigentümern, Erbbau- und Nutzungsberechtigten sowie bei landwirtschaftlich genutzten Flächen die Ergebnisse der Bodenschätzung. Eigentümerinformationen sind in diesem Dienst nicht verfügbar.
Die Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters werden im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) geführt. Im Liegenschaftskataster sind für das Landesgebiet alle Flurstücke und Gebäude (Liegenschaften) nachgewiesen. Der Nachweis der Liegenschaften umfasst ihre Lage, Nutzung, Größe sowie wesentliche topographische Merkmale. Er enthält ebenso Informationen zu Eigentümern, Erbbau- und Nutzungsberechtigten sowie bei landwirtschaftlich genutzten Flächen die Ergebnisse der Bodenschätzung. Eigentümerinformationen sind in diesem Dienst nicht verfügbar.
Die zur Orthophotoherstellung benötigten Luftbilder werden in zusammenhängenden Gebieten, den sogenannten Losen beflogen. Dieser Darstellungsdienst stellt die Abgrenzungen der Bildflüge (Bildfluglose) für die Digitalen Orthophotos mit 10 cm Bodenauflösung in Jahreslayern beginnend mit dem Jahr 2011 dar. Der Dienst wird jedes Jahr um den aktuellen Jahreslayer erweitert. GetFeatureInfo gibt Auskunft über Bildflugdatum, Kameratyp und Hersteller. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Rechtsverbindlichkeit für die gelieferten Daten besteht.
Die Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters werden im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) geführt. Im Liegenschaftskataster sind für das Landesgebiet alle Flurstücke und Gebäude (Liegenschaften) nachgewiesen. Der Nachweis der Liegenschaften umfasst ihre Lage, Nutzung, Größe sowie wesentliche topographische Merkmale. Er enthält ebenso Informationen zu Eigentümern, Erbbau- und Nutzungsberechtigten sowie bei landwirtschaftlich genutzten Flächen die Ergebnisse der Bodenschätzung. Eigentümerinformationen sind in diesem Dienst nicht verfügbar.