Points of Interest- Punkte von Interesse beinhalten Standorte von vielfältigen Freizeit- sowie Infrastruktureinrichtungen für die gesamte Metropole Ruhr. Die beschreibenden Inhalte werden regelmäßig aktualisiert und umfassen detaillierte Informationen zu Kontaktadressen und Ausstattungskomponenten.
Points of Interest- Punkte von Interesse beinhalten Standorte von vielfältigen Freizeit- sowie Infrastruktureinrichtungen für die gesamte Metropole Ruhr. Die beschreibenden Inhalte werden regelmäßig aktualisiert und umfassen detaillierte Informationen zu Kontaktadressen und Ausstattungskomponenten.
Gewerbegebiet ist im Sinne des Städtebaurechts ein besonders ausgewiesenes Gebiet einer Gemeinde, in dem vorwiegend Gewerbebetriebe zulässig sind.Der Raumbezug wird durch FB 62.12 (Geoinformationssysteme) hergestellt.
Temporal reference of content:
01.05.2009 until 31.12.2015
Verfügbare Gewerbe- und Industrieflächen in der Metropole Ruhr. Gewerbliche Potenziale. Erhebung durch die Wirtschafsförderung Metropole Ruhr GmbH (wmr).
Landnutzung Baden-Württemberg aus der NORA-Datenhaltung. Der Dienst liefert die landesweite Landnutzung aus ALKIS/ATKIS Mischdaten erzeugt, als flächenhafte Darstellung.
Der WFS-Dienst liefert aktuelle, vektorbasierte Landnutzungsdaten in der NOrA Datenstruktur. Der Datensatzes zur landesweiten Landnutzung wird aus der TN+ (ALKIS/ATKIS Mischdaten) erzeugt.
Mit der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union wurde europaweit ein rechtlicher Rahmen geschaffen, das Thema Lärm stärker in die kommunale Planung einzubinden. Die Umsetzung dieser Richtlinie ist mit zwei Aufgaben verbunden: die Erstellung von Lärmkarten und die Erarbeitung von Lärmaktionsplänen. Die Lärmkarten erfassen bestimmte Lärmquellen einer Stadt, welche Lärmbelastungen von ihnen ausgehen und wie viele Menschen davon betroffen sind, und machen damit die Lärmprobleme und negativen Lärmauswirkungen sichtbar. Sie sind die Grundlage für die Lärmaktionsplanung. Die Ergebnisse der Lärmkartierung sind nicht mit Ergebnissen aus bereits vorhandenen nationalen Berechnungsverfahren vergleichbar oder mit bestehenden Grenz-, Richt- und Orientierungswerten diverser gesetzlicher Regelwerke. Als Auslösewerte für eine nachfolgende Aktionsplanung sind vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz in NRW 70 dB(A) für den Gesamttag und 60 dB(A) nachts festgelegt worden. Die Ergebnisdarstellung findet nach Überprüfung durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) auf der Umgebungslärm-Website (www.umgebungslaerm.nrw.de) des LANUV über das Internet statt.
Die nach Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) 2. Zyklus 2016 - 2021 ermittelten potentiell betroffenen Industrieanlagen für die Hochwasser-Lastfälle HQhäufig, HQ100, HQextrem.Bearbeitungsgrundlage ist der Datenbestand Bereich Niedersachsen Stand 04.10.2018.Erfasst wurden alle Industrieanlagen gemäß Industrieemissionsrichtlinie IED 2010/75/EU, E-PRTR (Pollutant Release and Transfer Register = Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) und Störfall-Richtlinie (zwölfte Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 15. März 2017, Umsetzung der europäischen Richtlinie 2012/18/EU (Seveso-III-Richtlinie)) und in Hinsicht auf mögliche Betroffenheit durch Hochwasserrisikogebiete geprüft, in dem alle in einer Entfernung bis zu 200 m gelegenen Anlagen für die Risikobewertung berücksichtigt wurden.
Der Bodenrichtwert ermittelt den durchschnittlichen Lagewert des Bodens in einem begrenzten Gebiet.. Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Wert eines Quadratmeters Boden, der herangezogen wird, um den individuellen Verkehrswert eines Grundstücks zu ermitteln. Als Grundlage, um den Bodenrichtwert zu bestimmen, dient u.a. die amtliche Kaufpreissammlung.
Eine „Bodenrichtwertzone besteht aus einem räumlich zusammenhängenden Gebiet. Sie sind so abzugrenzen, dass lagebedingte Wertunterschiede zwischen den Grundstücken, für die der Bodenrichtwert gelten soll, und dem Bodenrichtwertgrundstück grundsätzlich nicht mehr als 30 Prozent betragen