Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Gewässernetz (Hydro-Physische Gewässer) aus ATKIS Basis-DLM umgesetzte Daten bereit.:Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Gewässernetz (Hydro-Physische Gewässer) aus ATKIS Basis-DLM umgesetzte Daten bereit.
Der automatisierte Abruf und die Nutzung der Geobasisdaten und der zugehörigen Metadaten sind kostenfrei. (§ 24 Hessisches Vermessungs- und Geoinformationsgesetz - HVGG) - Lizenz: dl-zero-de/2.0 - Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0 - https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0
Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Digitale Orthophotos (DOP) werden in ATKIS® nach einem bundeseinheitlichen Standard der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder (AdV) geführt. DOP sind photobasiert, rasterbasiert, geocodiert, lagetreu, nicht generalisiert, vollständig und in Bezug auf ihre Anwendung betrachtungsorientiert. Sie werden aus orientierten Luftbildern (OLB) und einem Digitalen Geländemodell (DGM) bzw. bildbasierten Digitalen Oberflächenmodell (bDOM) abgeleitet. Digitale Orthophotos liegen flächendeckend für Hessen in 20 cm Bodenauflösung (DOP20) vor. Sie werden als 4-Kanal Multispektralbilder mit der Kanalbelegung RGBI (Rot, Grün, Blau, Nahinfrarot) vorgehalten. DOP stehen hauptsächlich mit der Bodenauflösung 20 cm (DOP20) zur Verfügung. Mit dem Bildflug 2020 wurde die Prozessierung des DOP als True Orthophoto (TrueDOP) eingeführt mit den gleichen geometrischen und radiometrischen Qualitäten wie bisher. - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus Get Map Aufrufen eines WMS Interfaces generiert
Der automatisierte Abruf und die Nutzung der Geobasisdaten, der Bodenrichtwerte und der zugehörigen Metadaten sind kostenfrei. (§ 24 Hessisches Vermessungs- und Geoinformationsgesetz – HVGG und § 1 Abs. 2 des Gutachterausschusskostengesetzes) - Lizenz: dl-zero-de/2.0 - Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0 - https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0
Dieser Dienst stellt die historischen Verwaltungsgrenzen Brandenburgs mit Berlin über eine Web-API, der OGC API-Features bereit. Dabei werden die Objekte : Amtsgrenzen 2009 - 2023, Bezirke Berlin 2009 - 2023, Bezirksflächen Brandenburg 1953, Bezirksgrenzen Brandenburg 1953, Bundesgrenze 2009 - 2023, Gemeindegrenzen 1990, 2002 und 2009 - 2023, Grenze Berlin 2009 - 2023, Grenze Brandenburg 1949, 1990, 2002 und 2009 - 2023, Kreisgrenzen 1949,1953,1990,2002 und 2009 - 2023, Ortsteilgrenzen 2009 - 2023, Sorbisch/Wendische Siedlungsgebiete 2021 - 2023 bereitgestellt. Die API ist konzipiert zur Nutzung in entsprechenden (Web-Entwicklungsumgebungen).
Der Band Nr. 28 aus der Publikationsreihe „Fortschritte in der Geologie von Rheinland und Westfalen“ gibt ein anschauliches Bild der Vielschichtigkeit der Quartär-Forschung. Das Rheinland bietet sich als ein besonders geeigneter Raum dafür an: Im Rheinischen Braunkohlenrevier bilden die Ablagerungen des Pliozäns und des Quartärs die Deckschichten über der miozänen Braunkohlenlagerstätte. Die besonders guten Aufschlussverhältnisse in den großen Tagebauen trugen wesentlich zur Klärung stratigraphischer Probleme bei. [1983. 2. Aufl., 538 S., 102 Abb., 30 Tab., 19 Taf.; ISBN 978-3-86029-828-2]
Die Flurstücke im Eigentum der Stadt Bochum werden regelmäßig aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) generiert. Die Eigentumsflächen basieren auf dem ALKIS-Datenbestand der Stadt Bochum. Das ist auch der Grund dafür, dass die Flächenangaben nur für das Stadtgebiet Bochum erfolgen.
Für das Gebiet des Kreises Herford existiert eine Vielzahl von Bebauungspläne, welche jedoch nicht flächendeckend sind. Mit den Umringen wurden die durch Bebauungspläne abgedeckte Flächen, so weit sie dem Kreis Herfod bekannt sind, erfasst. Es existieren Verlinkungen zwischen den Graphikobjekten und PDF-Dateien der Bebauungspläne.
Die Bebauungsplanübersicht dient lediglich als Informationsgrundlage. Eine rechtssichere planungsrechtliche Auskunft kann nur anhand der Originalpläne von der zuständigen Sachbearbeiterin/ vom zuständigen Sachbearbeiter des Fachbereichs Bauplanung der entsprechenden Stadt oder Gemeinde im Kreis Herford erteilt werden. Es gilt das Urheberrecht sowie die Nutzungsbedingungen der jeweiligen (Online-) Dienste und den dort abrufbaren Angebot.
Für das Gebiet des Kreises Herford existieren eine Vielzahl von Flächennutzungsplänen , welche jedoch noch nicht flächendeckend vorliegen. Über die Umringe der vorhandenen Flächennutzungspläne (soweit sie dem Kreis vorliegen) gelangen Sie zu weitern Verknüpfungen bis zum Dokument des Flächennutzungsplanes. Der Flächennutzungsplan (FNP) (vorbereitender Bauleitplan) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar. Er ist das Ergebnis eines grundsätzlichen politischen sowie fachlichen Planungsprozesses einer Gemeinde. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des § 5 des Baugesetzbuches (BauGB). Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine direkte Rechtskraft für den Bürger entfaltet, sondern lediglich behördenintern bindene Vorgaben bzgl. des Inhalts von Babauungsplänen sowie unverbindliche Hinweise zur Entscheidung über Genehmigungen von Vorhaben enthält. Flächennutzungspläne müssen von der übergeordneten Verwaltungsbehörde (in der Regel Bezirksverwaltung) genehmigt werden und sind für die Entwicklung nachgeordneter Planwerke bindend.
Die Fächennutzungsplanübersicht dient lediglich als Informationsgrundlage. Eine rechtssichere planungsrechtliche Auskunft kann nur anhand der Originalpläne von der zuständigen Sachbearbeiterin/ vom zuständigen Sachbearbeiter des Fachbereichs Bauplanung der entsprechenden Stadt oder Gemeinde im Kreis Herford erteilt werden. Es gilt das Urheberrecht sowie die Nutzungsbedingungen der jeweiligen (Online-) Dienste und den dort abrufbaren Angebot.
Der UmweltAtlas enthält Informationen über Umweltthemen, wie z.B. Umweltplanung und Klima, Lärm, Wasser und Grundwasser, Boden und Altlasten sowie Natur.
Der Dienst "Umweltthemen" stellt Daten zu den folgenden Themen dar: Synthetische Klimafunktionskarte, Klimabonitäten, Stadtklimatische Planungshinweise, Nächtliche Temperaturverteilung, Lärmkartierung Straßenverkehr, Lärmkartierung Industrie und Gewerbe sowie die städtischen Hitzeinseln. Ergänzt wird der Dienst mit Geodaten der Themen Wasser und Grundwasser
Bebauungspläne (Verbindliche Bauleitpläne) sind rechtsverbindliche Pläne, zu denen Baustufenpläne, Teilbebauungspläne, Durchführungspläne und seit 1962 die heutigen Bebauungspläne nach dem Bundesbaugesetz (BBauG) bzw. ab 1986 nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu zählen sind. Die Bebauungspläne bestehen aus dem Gesetzes- bzw. Verordnungstext mit den textlichen Festsetzungen, einer Begründung sowie (in der Regel) der Planzeichnung. Bebauungspläne treffen für kleinere Gebiete die verbindlichen Festsetzungen für die Bebauung und sonstige Nutzung der Grundstücke. Der Datensatz umfasst die räumlichen Geltungsbereiche der (Stand 2011) rechtsverbindlichen Bebauungspläne (B-Pläne) der Kolpingstadt Kerpen nach §2 (1) Baugesetzbuch (BauGB). Der Datenbestand enthält auch einige räumliche Geltungsbereiche der Durchführungspläne, die auf Grundlage des Aufbaugesetzes Nordrhein-Westfalen, welches vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes erlassen wurde und auch heute noch die Rechtswirkung eines Bebauungsplanes entfaltet. Bei den Geltungsbereichen der Bebauungspläne der Kolpingstadt Kerpen handelt es sich im Allgemeinfall um Multipolygone, die zum Teil stark fragmentiert sind. Zu jedem dieser Polygone enthält der Datensatz einige beschreibende Sachattribute wie die Nummer und den Namen des B-Plans. Eine Aktualisierung des Datenbestandes erfolgt nur nach einer formellen Änderung oder Aufhebung eines B-Plans oder nach Beschluss eines neuen B-Plans als Satzung. Die Geltungsbereichspolygone dienen nur der Übersicht und wurden dabei anhand der digitalen Planunterlagen (vektorielle CAD-Projektdatei und Rasterdokument des B-Plans) auf Basis digitaler Geobasidaten digitalisiert. Die Umringe sind weder flurstücksscharf, noch haben diese den Anspruch überschneidungsfrei und lückenlos zu sein. Im ersten Ansatz dienen sie nur der Übersicht und dem Zugriff auf das Plandokument. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Der Quellenvermerk ist stets und bei jedweder Art der Nutzung erforderlich und ist gemäß der Zugriffs und Anwendungseinschränkung auszugestalten. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die rechtsverbindlichen Bebauungspläne eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der Richtlinie zugeordnet.
Nutzungsbedingungen: Die Bebauungsplanübersicht dient lediglich als Informationsgrundlage. Eine rechtssichere planungsrechtliche Auskunft kann nur anhand der Originalpläne von der zuständigen Sachbearbeiterin/ vom zuständigen Sachbearbeiter des Fachbereichs Stadtplanung der Kolpingstadt Kerpen erteilt werden. Es gilt das Urheberrecht sowie die Nutzungsbedingungen der jeweiligen (Online-) Dienste und den dort abrufbaren Angebot.