Der Band Nr. 28 aus der Publikationsreihe „Fortschritte in der Geologie von Rheinland und Westfalen“ gibt ein anschauliches Bild der Vielschichtigkeit der Quartär-Forschung. Das Rheinland bietet sich als ein besonders geeigneter Raum dafür an: Im Rheinischen Braunkohlenrevier bilden die Ablagerungen des Pliozäns und des Quartärs die Deckschichten über der miozänen Braunkohlenlagerstätte. Die besonders guten Aufschlussverhältnisse in den großen Tagebauen trugen wesentlich zur Klärung stratigraphischer Probleme bei. [1983. 2. Aufl., 538 S., 102 Abb., 30 Tab., 19 Taf.; ISBN 978-3-86029-828-2]
Die Flurstücke im Eigentum der Stadt Bochum werden regelmäßig aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) generiert. Die Eigentumsflächen basieren auf dem ALKIS-Datenbestand der Stadt Bochum. Das ist auch der Grund dafür, dass die Flächenangaben nur für das Stadtgebiet Bochum erfolgen.
Für das Gebiet des Kreises Herford existiert eine Vielzahl von Bebauungspläne, welche jedoch nicht flächendeckend sind. Mit den Umringen wurden die durch Bebauungspläne abgedeckte Flächen, so weit sie dem Kreis Herfod bekannt sind, erfasst. Es existieren Verlinkungen zwischen den Graphikobjekten und PDF-Dateien der Bebauungspläne.
Die Bebauungsplanübersicht dient lediglich als Informationsgrundlage. Eine rechtssichere planungsrechtliche Auskunft kann nur anhand der Originalpläne von der zuständigen Sachbearbeiterin/ vom zuständigen Sachbearbeiter des Fachbereichs Bauplanung der entsprechenden Stadt oder Gemeinde im Kreis Herford erteilt werden. Es gilt das Urheberrecht sowie die Nutzungsbedingungen der jeweiligen (Online-) Dienste und den dort abrufbaren Angebot.
Für das Gebiet des Kreises Herford existieren eine Vielzahl von Flächennutzungsplänen , welche jedoch noch nicht flächendeckend vorliegen. Über die Umringe der vorhandenen Flächennutzungspläne (soweit sie dem Kreis vorliegen) gelangen Sie zu weitern Verknüpfungen bis zum Dokument des Flächennutzungsplanes. Der Flächennutzungsplan (FNP) (vorbereitender Bauleitplan) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar. Er ist das Ergebnis eines grundsätzlichen politischen sowie fachlichen Planungsprozesses einer Gemeinde. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des § 5 des Baugesetzbuches (BauGB). Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine direkte Rechtskraft für den Bürger entfaltet, sondern lediglich behördenintern bindene Vorgaben bzgl. des Inhalts von Babauungsplänen sowie unverbindliche Hinweise zur Entscheidung über Genehmigungen von Vorhaben enthält. Flächennutzungspläne müssen von der übergeordneten Verwaltungsbehörde (in der Regel Bezirksverwaltung) genehmigt werden und sind für die Entwicklung nachgeordneter Planwerke bindend.
Die Fächennutzungsplanübersicht dient lediglich als Informationsgrundlage. Eine rechtssichere planungsrechtliche Auskunft kann nur anhand der Originalpläne von der zuständigen Sachbearbeiterin/ vom zuständigen Sachbearbeiter des Fachbereichs Bauplanung der entsprechenden Stadt oder Gemeinde im Kreis Herford erteilt werden. Es gilt das Urheberrecht sowie die Nutzungsbedingungen der jeweiligen (Online-) Dienste und den dort abrufbaren Angebot.
Der UmweltAtlas enthält Informationen über Umweltthemen, wie z.B. Umweltplanung und Klima, Lärm, Wasser und Grundwasser, Boden und Altlasten sowie Natur.
Der Dienst "Umweltthemen" stellt Daten zu den folgenden Themen dar: Synthetische Klimafunktionskarte, Klimabonitäten, Stadtklimatische Planungshinweise, Nächtliche Temperaturverteilung, Lärmkartierung Straßenverkehr, Lärmkartierung Industrie und Gewerbe sowie die städtischen Hitzeinseln. Ergänzt wird der Dienst mit Geodaten der Themen Wasser und Grundwasser
Bebauungspläne (Verbindliche Bauleitpläne) sind rechtsverbindliche Pläne, zu denen Baustufenpläne, Teilbebauungspläne, Durchführungspläne und seit 1962 die heutigen Bebauungspläne nach dem Bundesbaugesetz (BBauG) bzw. ab 1986 nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu zählen sind. Die Bebauungspläne bestehen aus dem Gesetzes- bzw. Verordnungstext mit den textlichen Festsetzungen, einer Begründung sowie (in der Regel) der Planzeichnung. Bebauungspläne treffen für kleinere Gebiete die verbindlichen Festsetzungen für die Bebauung und sonstige Nutzung der Grundstücke. Der Datensatz umfasst die räumlichen Geltungsbereiche der (Stand 2011) rechtsverbindlichen Bebauungspläne (B-Pläne) der Kolpingstadt Kerpen nach §2 (1) Baugesetzbuch (BauGB). Der Datenbestand enthält auch einige räumliche Geltungsbereiche der Durchführungspläne, die auf Grundlage des Aufbaugesetzes Nordrhein-Westfalen, welches vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes erlassen wurde und auch heute noch die Rechtswirkung eines Bebauungsplanes entfaltet. Bei den Geltungsbereichen der Bebauungspläne der Kolpingstadt Kerpen handelt es sich im Allgemeinfall um Multipolygone, die zum Teil stark fragmentiert sind. Zu jedem dieser Polygone enthält der Datensatz einige beschreibende Sachattribute wie die Nummer und den Namen des B-Plans. Eine Aktualisierung des Datenbestandes erfolgt nur nach einer formellen Änderung oder Aufhebung eines B-Plans oder nach Beschluss eines neuen B-Plans als Satzung. Die Geltungsbereichspolygone dienen nur der Übersicht und wurden dabei anhand der digitalen Planunterlagen (vektorielle CAD-Projektdatei und Rasterdokument des B-Plans) auf Basis digitaler Geobasidaten digitalisiert. Die Umringe sind weder flurstücksscharf, noch haben diese den Anspruch überschneidungsfrei und lückenlos zu sein. Im ersten Ansatz dienen sie nur der Übersicht und dem Zugriff auf das Plandokument. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Der Quellenvermerk ist stets und bei jedweder Art der Nutzung erforderlich und ist gemäß der Zugriffs und Anwendungseinschränkung auszugestalten. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die rechtsverbindlichen Bebauungspläne eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der Richtlinie zugeordnet.
Nutzungsbedingungen: Die Bebauungsplanübersicht dient lediglich als Informationsgrundlage. Eine rechtssichere planungsrechtliche Auskunft kann nur anhand der Originalpläne von der zuständigen Sachbearbeiterin/ vom zuständigen Sachbearbeiter des Fachbereichs Stadtplanung der Kolpingstadt Kerpen erteilt werden. Es gilt das Urheberrecht sowie die Nutzungsbedingungen der jeweiligen (Online-) Dienste und den dort abrufbaren Angebot.
Bebauungspläne (Verbindliche Bauleitpläne) sind rechtsverbindliche Pläne, zu denen Baustufenpläne, Teilbebauungspläne, Durchführungspläne und seit 1962 die heutigen Bebauungspläne nach dem Bundesbaugesetz (BBauG) bzw. ab 1986 nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu zählen sind. Die Bebauungspläne bestehen aus dem Gesetzes- bzw. Verordnungstext mit den textlichen Festsetzungen, einer Begründung sowie (in der Regel) der Planzeichnung. Bebauungspläne treffen für kleinere Gebiete die verbindlichen Festsetzungen für die Bebauung und sonstige Nutzung der Grundstücke. Der Datensatz umfasst die räumlichen Geltungsbereiche der (Stand 2011) rechtsverbindlichen Bebauungspläne (B-Pläne) der Kolpingstadt Kerpen nach §2 (1) Baugesetzbuch (BauGB). Der Datenbestand enthält auch einige räumliche Geltungsbereiche der Durchführungspläne, die auf Grundlage des Aufbaugesetzes Nordrhein-Westfalen, welches vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes erlassen wurde und auch heute noch die Rechtswirkung eines Bebauungsplanes entfaltet. Bei den Geltungsbereichen der Bebauungspläne der Kolpingstadt Kerpen handelt es sich im Allgemeinfall um Multipolygone, die zum Teil stark fragmentiert sind. Zu jedem dieser Polygone enthält der Datensatz einige beschreibende Sachattribute wie die Nummer und den Namen des B-Plans. Eine Aktualisierung des Datenbestandes erfolgt nur nach einer formellen Änderung oder Aufhebung eines B-Plans oder nach Beschluss eines neuen B-Plans als Satzung. Die Geltungsbereichspolygone dienen nur der Übersicht und wurden dabei anhand der digitalen Planunterlagen (vektorielle CAD-Projektdatei und Rasterdokument des B-Plans) auf Basis digitaler Geobasidaten digitalisiert. Die Umringe sind weder flurstücksscharf, noch haben diese den Anspruch überschneidungsfrei und lückenlos zu sein. Im ersten Ansatz dienen sie nur der Übersicht und dem Zugriff auf das Plandokument. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Der Quellenvermerk ist stets und bei jedweder Art der Nutzung erforderlich und ist gemäß der Zugriffs und Anwendungseinschränkung auszugestalten. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die rechtsverbindlichen Bebauungspläne eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der Richtlinie zugeordnet.
Nutzungsbedingungen: Die Bebauungsplanübersicht dient lediglich als Informationsgrundlage. Eine rechtssichere planungsrechtliche Auskunft kann nur anhand der Originalpläne von der zuständigen Sachbearbeiterin/ vom zuständigen Sachbearbeiter des Fachbereichs Stadtplanung der Kolpingstadt Kerpen erteilt werden. Es gilt das Urheberrecht sowie die Nutzungsbedingungen der jeweiligen (Online-) Dienste und den dort abrufbaren Angebot.
Die Höhenlinien dienen der Darstellung des Reliefs u.a. in den topographischen Kartenwerken. Die Höhenlinien werden aus dem Digitalen Geländemodell DGM 1 abgeleitet. Die Höhenlinienfolge für die Maßstäbe 1: 5 000, 1: 10 000, 1: 25 000, 1: 50 000 und 1: 100 000 richtet sich nach dem jeweiligen Signaturenkatalog (SK) für die Digitalen Topographischen Karten (DTK). Die Höhenlinien aus dem Layer "HL ABK" sind an allen Gebäuden und sonstigen höher priorisierten Objekten des ALKIS-Sekundärdatenbestandes freigestellt. Die Aktualisierung der Höhenlinien und der Freistellungen erfolgt jährlich. Die Höhenpunkte dienen der Darstellung des Reliefs u.a. in den topographischen Kartenwerken. Es werden besondere Höhenpunkte (an Straßenkreuzungen) und markante Geländepunkte (Kuppen, Mulden, Sättel). Hinzu kommen Wasserspiegelhöhen.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Digitale Orthophotos (DOP) dokumentieren auf Basis von Luftbildern den Landschaftszustand zu einem bestimmten Zeitpunkt. Sie enthalten vollständig alle aus der "Vogelperspektive" sichtbaren Landschaftsinformationen, ohne dass diese selektiert oder strukturiert worden sind.
Der Dienst darf genehmigungs- und geldleistungsfrei mit eigenen Diensten und Daten sowie Diensten und Daten Dritter, soweit von diesen entsprechende Rechte eingeräumt wurden, zusammengeführt und in interne Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen eingebunden werden. Jede darüberhinausgehende externe Nutzung des Dienstes, z. B. Weitergabe analoger Auszüge zum Zweck der unmittelbaren Gewinnerzielung (Gutachten oder Exposés) oder das Einbinden in geldleistungspflichtige Internetpräsentationen bzw. Apps, ist genehmigungs- und ggf. geldleistungspflichtig. Es gelten die AGNB des AfGVK (https://www.laiv-mv.de/static/LAIV/Abt3.Geoinformation/Dateien/AfGVK_AGNB.pdf). Kontakt zum Lizenzerwerb: geodatenservice@laiv-mv.de