Der Datensatz zum Informationssystem Rohstoffkarte von Nordrhein-Westfalen 1:50.000 (Lockergestein) [IS RK 50 LG] zeigt die Verteilung der Lockergesteins-Rohstoffgruppen Kies/Kiessand, Sand, Tertiärkies (Regierungsbezirk Köln), Tertiärsand (Regierungsbezirk Köln) sowie Ton/Schluff. Verfügbare Kartenthemen: Basisdaten; pro Rohstoffgruppe: Verbreitung, Zwischenmittel, Mächtigkeit, Mächtigkeit der Überlagerung (Abraum), Basis, Aussagesicherheit.
Der Band Nr. 3 aus der Publikationsreihe „Fortschritte in der Geologie von Rheinland und Westfalen“ besteht aus drei Teilen: 1. „Der Kulm und die flözleere Fazies des Namurs“ [1960. S. 1 – 422, 117 Abb., 22 Tab. 38 Taf.; ISBN 978-3-86029-801-5]; 2. „Das Steinkohlengebirge. Petrographie und Paläontologie“ [1962. S. 423 – 866, 103 Abb., 52 Tab., 74 Taf.; ISBN 978-3-86029-803-9]; 3. „Das Steinkohlengebirge. Stratigraphie und Tektonik“ [1962. S. 867 – 1282, 83 Abb., 32 Tab., 56 Taf., Textband, Anlagenband; ISBN 978-3-86029-805-3]
In Ballungsräumen werden alle lärmrelevanten Industrie– und Gewerbeanlagen, welche unter der Industrieemissionsrichtlinie fallen (IED) kartiert. Zudem sind Häfen für die Binnen– oder Seeschifffahrt mit einer Gesamtumschlagsleistung von mehr als 1,5 Millionen Tonnen pro Jahr kartiert.
Der Datensatz stellt Informationen hinsichtlich oberflächennaher, mitteltiefer und tiefer Geothermie bereit. Die oberflächennahe Geothermie betrachtet die Wärmeleitfähigkeit der Gesteine für Erdwärmesonden bis in 100 Meter Tiefe sowie die geothermische Ergiebigkeit für Erdwärmekollektoren. Hinsichtlich mitteltiefer Geothermie liefert der Datensatz Informationen zur Planung von geothermischen Anlagen bis in 1.000 Meter Tiefe, derzeit für das Rheinland, das zentrale Münsterland sowie den Nordrand des Rheinischen Schiefergebirges. Für die Planung von tiefen geothermischen Anlagen (Dubletten) bis in mehr als 5.000 Meter Tiefe werden geologische Informationen über die als Zielhorizonte in Frage kommenden Kalksteinschichten zur Verfügung gestellt. Der Datensatz liefert damit wertvolle Eckdaten bezüglich der Nutzungsmöglichkeiten von Erdwärme; beispielsweise zum Beheizen oder Klimatisieren von Gebäuden aller Art. Verfügbare Kartenthemen: Wärmeentzugsleistung für Erdwärmekollektoren; Wärmeleitfähigkeit für oberflächennahe Geothermie in 40, 60, 80, 100 Meter Tiefe; Übersichtsdarstellung hydrogeologisch sensibler Bereiche; Bereich erhöhter Fließgeschwindigkeit; Wärmeleitfähigkeit für mitteltiefe Geothermie in 250, 500, 750, 1.000 Meter Tiefe; offene Wärmespeicher (ATES); Dublette; oberkreidezeitliche, unterkarbonzeitliche sowie devonzeitliche Karbonate als Zielhorizonte (Top, Mächtigkeit, Temperatur, Faziesverteilung).
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) betreibt im Fachinformationssystem Energieatlas NRW das Solarkataster NRW. Im Mai 2024 ist die zweite Änderung des LEP in Kraft getreten, wodurch die Möglichkeiten der Solarenergienutzung im Freiraum neu geregelt wurden. Die hier dargestellte Karte bildet die im LEP ausgewiesene Flächenkulisse für raumbedeutsame Freiflächen-Photovoltaikanlagen (Freiflächen-PV) ab. Die Flächen wurden anhand der landesweit vorliegenden Daten des Amtlich Topographisch-Kartographischen Informationssystems (ATKIS) und der Regionalplandaten für einen ersten Überblick abgeleitet. Die Flächen müssen immer vor Ort durch die Planungsämter der Städte und Gemeinden abschließend hinsichtlich ihrer Eignung beurteilt werden. In der beigefügten Methodik wird die Erstellung der Karte detailliert erklärt.
Badegewässer NRW - Stammdaten Messstelle - Bewertung nach EG Badegewässerrichtlinie: Entsprechend der EG-Badegewässerrichtlinie (Richtlinie 2006/7/EG) werden die EG-Badegewässer zum Schutz der Badenden auf bakterielle Belastungen während der Badesaison untersucht. Bei der Überwachung der Badegewässer steht der Schutz der Badenden im Vordergrund. Die Richtlinie gilt für Gewässer, in denen das Baden durch die Überwachungsbehörden ausdrücklich gestattet wird und bei denen mit einer großen Zahl von Badenden zu rechnen ist. Für die Bewertung werden von den zuständigen Behörden mindestens alle vier Wochen an den gemeldeten Badestellen Proben entnommen. Die Bewertung erfolgt jedes Jahr auf Basis der Werte (Intestinale Enterokokken und Escherichia Coli) der zurückliegenden vier Jahre mit Hilfe einer 90- bzw. 95-Perzentil-Bewertung. Die hier bereitgestellten Geodaten werden im Format Shape (shp) und Geopackage (gpkg) bereitgestellt und jährlich im Frühjahr aktualisiert. Sie enthalten Punktdaten der Badestellen mit den Bewertungen für das jeweilig zurückliegende Jahr. Außerdem enthalten ist ein Datensatz der zugehörigen Gewässerflächen.
Temporal reference of content:
since 01.01.2016 , current actuality unknown
Gemäß § 22 der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV) sind Anlagenbetreiber verpflichtet jährlich einen Emissionsbericht gegenüber der zuständigen Umweltschutzbehörde abzugeben. Der Emissionsbericht beinhaltet die Emissionen an Schwefeloxiden (SOx), Stickstoffoxiden (NOx) und Gesamtstaub jeder einzelnen Anlage, die eine Feuerungswärmeleistung von mind. 50 Megawatt aufweist. Die Erfassung und Abgabe der Emissionsberichte erfolgt in elektronischer Form über die Webanwendung „BUBE-Online“ (Betriebliche Umweltdaten Bericht Erstattung). Das LANUK erhält den Gesamtdatensatz der Berichte für NRW und übermittelt diesen an das Umweltbundesamt (UBA). Die Berichtsdaten der Großfeuerungsanlagen (GFA) gemäß der 13. BImSchV veröffentlicht das UBA auf der Webseite https://thru.de. Dieser Datensatz umfasst folgende Angaben der Emissionsberichte nach §22 der 17. BImSchV, beginnend mit dem Berichtsjahr 2016: zuständige Umweltschutzbehörde; Name, Adresse und Koordinaten der Betriebsstätte; Bezeichnung der Anlage bzw. des Anlagenteils, sowie die Feuerungsanlagenart; Jahresgesamtemissionen und Ermittlungsart von Schwefeloxiden, Stickstoffoxiden und Gesamtstaub, berichtete Fehlanzeige (eine Fehlanzeige wird angegeben, wenn kein Betrieb der Anlage bzw. des Anlagenteils im Berichtsjahr vorlag).
Die Amtliche Basiskarte (ABK) deckt den Kartenmaßstab 1 : 5 000 als topographisches Basiskartenwerk ab. Die ABK stellt die Schnittstelle zwischen der eigentumsorientierten Liegenschaftskarte und den topographischen Landeskartenwerken dar und wird ausschließlich aus den Informationen des Liegenschaftskatasters (ALKIS) abgeleitet. Die ABK ist in einer in der farbigen Signaturierung gemäß Signaturenkatalog abgeleitet. Stand der verwendeten Daten: 01.01.2026.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Die Amtliche Basiskarte (ABK) deckt den Kartenmaßstab 1 : 5 000 als topographisches Basiskartenwerk ab. Die ABK stellt die Schnittstelle zwischen der eigentumsorientierten Liegenschaftskarte und den topographischen Landeskartenwerken dar und wird ausschließlich aus den Informationen des Liegenschaftskatasters (ALKIS) abgeleitet. Die ABK ist in einer schwarz-weißen Präsentation als Strichkarte abgeleitet. Stand der verwendeten Daten: 01.01.2026.
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