Dieser Datensatz umfasst sonstige Vermessungspunkte (sVP) des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) des Kreises Kleve, die aktuell in der Liegenschaftskarte dargestellt werden. Vorläufige oder historische sonstige Vermessungspunkte sind nicht enthalten. Bei diesen Punkten handelt es sich um die alten Aufnahmepunkte (AP). Der Bestand der Punkte wird nicht mehr aktualisiert. Örtlich nicht mehr vorhandene Punkte werden nicht mehr ersetzt. Die Punkte liegen alle genau vor, das bedeutet die Genauigkeit liegt bei 2300 (<10cm) oder schlechter . Zu jedem Punkt gibt es eine Skizze.
Die Amtliche Basiskarte (ABK) deckt den Kartenmaßstab 1 : 5 000 als topographisches Basiskartenwerk ab. Die ABK stellt die Schnittstelle zwischen der eigentumsorientierten Liegenschaftskarte und den topographischen Landeskartenwerken dar und wird ausschließlich aus den Informationen des Liegenschaftskatasters (ALKIS) abgeleitet. Stand der verwendeten Daten: 01.01.2023.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Das SRRM Kreis Viersen wurde in Kooperation mit dem Schwamverband erstellt, unter enger Einbindung der kreisangehörigen Kommunen und der weiteren Wasserverbände. Eingeflossen sind zahlreiche Daten und vor-Ort-Kenntnisse dieser Akteure. Die Starkregengefahrenkarten liegen für die Szenarien „Selten“, „Außergewöhnlich“ und „Extrem“ vor. Basierend auf der Gefährdungsanalyse wurden in der Risikoanalyse weitere Kartenwerke (z.B. Karte Gebäudebetroffenheit) sowie Analysen gefährdeter vulnerabler Einrichtungen erstellt. Die Aktualisierung der Daten erfolgt voraussichtlich ca. alle 5 Jahre.
Die Vermessungspunkte des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) gliedern sich nach Grenzpunkten, Gebäude- und Bauwerkspunkten, Sonstigen Vermessungspunkten, Anschlusspunkten und Topographischen Punkten. Die Punktdaten haben eine Vielzahl von Attributen.
Die Historische Amtliche Basiskarte (Historische ABK) deckt den Kartenmaßstab 1 : 5 000 als topographisches Basiskartenwerk ab. Die Historische ABK stellt die Schnittstelle zwischen der eigentumsorientierten Liegenschaftskarte und den topographischen Landeskartenwerken dar und wird ausschließlich aus den Informationen des Liegenschaftskatasters (ALKIS) abgeleitet. Die Zeitschnitte werden mit Stichtag 01.01. eines Jahres historisiert und bereitgestellt. Die Jahresschnitte sind ab 2016 verfügbar. Ab 2020 ist die Historische ABK in einer farbigen Signaturierung und einer schwarz-weißen Präsentation als Strichkarte verfügbar. Bis 2019 wurde eine vorläufige schwarz-weiße Präsentation abgleitet, welche als Historische ABK* bezeichnet wird. Das „*“ steht für eine Übergangslösung, bis die ABK komplett und flächendeckend in NRW vorlag. Die ABK* gibt den jeweiligen ABKErfassungsstand der Katasterbehörden in der Signaturierung der ABK wieder. Die Signaturierung zwischen der Historischen ABK und Historischen ABK* unterscheiden sich geringfügig.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Inhaltlich erhalten Sie hier die Umringe aller mit Planstatus "In Aufstellung" befindlichen Landschaftspläne der Städte und Gemeinden im Kreis Viersen mit Verlinkungen auf hinterlegte Dokumente. Bei einigen wenigen Plänen liegen die Daten bereits vollvektoriell vor. Für weitergehende Dokumente (z.B. den Plan als PDF oder die Begründung) verwenden Sie bitte die Links, die in dem Layer "LP-Plan" enthalten sind. Für weitergehende Dokumente (z.B. den Plan als PDF oder die Begründung) verwenden Sie bitte die Links, die in der Layergruppe "Geltungsbreiche" enthalten sind. -Georeferenzierte Raster-Pläne finden Sie in der Gruppe "Raster". -Die Daten der vollvektoriell vorliegenden Pläne finden Sie in der Layergruppe "Vektor" mit dem Prefixen "LP". Die Daten sind tagesaktuell.
Über einen Zeitraum von nahezu 50 Jahren seit dem Beginn der Landesaufnahme waren die Uraufnahmen selbst wegen des mangelnden militärischen und zivilen Interesses nicht mehr vervielfältigt worden. Erst um 1860 wandelte sich das Interesse von ziviler Seite her. Besonders von Seiten des Bergbaus bestand ein wirkliches Verlangen nach Karten im Maßstab 1: 25.000. Ab 1868 stellte der Generalstab diese Kartenblätter, die ursprünglich nur für die Ableitung von Folgemaßstäben herangezogen werden sollten, dem Preußischen Handelsministerium zur Verfügung. Da die jetzt veröffentlichten Kartenblätter aber bereits zwischen 1836-1850 aufgenommen worden waren und erst 20 Jahre später ohne weitere Aktualisierungen in den Handel gelangten, wurden sie in einigen Teilen Preußens abgelehnt. In der Folgezeit wurde der Ruf nach aktuellen Karten immer dringlicher. Der Grundstein für die Neuaufnahme war somit gelegt. Ab 1875 wurde das gesamte preußische Staatsgebiet noch einmal neu aufgenommen, nunmehr in der durch die Internationale Meterkonvention von 1875 vereinbarten Maßeinheit Meter. Man übernahm von den Urmesstischblättern lediglich den Blattschnitt, die Projektion und den Maßstab. Die Geländewiedergabe erfolgte nicht mehr in einer Schraffendarstellung, sondern erstmals in Form von Höhenschichtlinien, wobei als Bezugspunkt für eine einheitliche Höhenangabe in ganz Deutschland eine als Normal-Null bezeichnete Niveaufläche eingeführt wurde. Im Vergleich zur Uraufnahme lassen sich in dieser Neuaufnahme deutlich die modernen kartographischen Gestaltungsgrundsätze erkennen, wie z.B. die Gliederung des Wegenetzes, die Darstellung und Begrenzung der Vegetation, die Wiedergabe der Verwaltungsbezirke, sowie die Beschriftung und der Blattrand, die bis heute den Inhalt und das Aussehen der amtlichen topographischen Landeskartenwerke prägen. Als Herstellungsverfahren wählte man überwiegend die Gravur auf Kupfer oder die Zeichnung auf Lithographiestein. Ursprünglich hatte die Neuaufnahme ein eigenes Nummerierungssystem, welches aber später aus Gründen der Vereinfachung auf die Blattnummern und Blattnamen der heutigen DTK25 angepasst wurde. - Stand: 06.06.2012
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Dieser Dienst zeigt Starkregengefahrenkarten für die Szenarien „Selten“, „Außergewöhnlich“ und „Extrem“. Basierend auf der Gefährdungsanalyse wurden in der Risikoanalyse weitere Kartenwerke (z.B. Karte Gebäudebetroffenheit) sowie Analysen gefährdeter vulnerabler Einrichtungen erstellt. Die Aktualisierung der Daten erfolgt voraussichtlich ca. alle 5 Jahre.
Der WMS (Web Map Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Kartenausschnitten im Rasterformat. An einen WMS können mit verschiedenen Operationen Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WMS eingebunden wird. Dieser Dienst beinhaltet alle "Vermessungspunkte" aus ALKIS ( Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem) mit allen Attributen (wie z.B. Punktnummer, Rechts- und Hochwert, Objektart und Genauigkeitsstufe) getrennt nach Gebäude- und Bauwerkspunkte, Grenzpunkte und sonstige Vermessungspunkte. Der Dienst ist tagesaktuell.
Am 26.09.2019 wurde das Radverkehrskonzept für den Kreis Viersen vom Kreistag beschlossen. Das Konzept wurde u.a. zusammen mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden erarbeitet, stellt ein Klimaschutzteilkonzept dar. Ziel dieses Konzeptes ist die Förderung des Alltagsradverkehrs im Kreisgebiet. Der vorliegende Datensatz enthält die erstmals kreisweit entwickelte und definierte Netzkonzeption für den Alltagsradverkehr aus dem Radverkehrskonzept. Verschiedene radbezogene Kriterien führen durch Gewichtung und einer Gesamtbetrachtung aller Kriterien zu einer Bewertung in 3 Wegekategorien: Hauptradwege, Nebenradwege und Ergänzungsradwege. Für insgesamt sehr gute und gute Radverkehrsverbindungen wurden Hauptradwege definiert, in der Gesamtbetrachtung als befriedigende Verbindung gewertete Strecken wurden als Nebenradwege klassifiziert. Für in der Gesamtbetrachtung als ausreichend definierte Radverkehrsverbindungen sind Ergänzungsradwege definiert worden. Das Radverkehrskonzept sowie der Datensatz werden nicht mehr fortgeschrieben.