Dieser Datensatz stellt die Verwaltungsgebiete 1:5 000 000 (VG5000) mit Stand 31.12. für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bereit. Der Datenbestand der Verwaltungsgebiete (VG) umfasst die Verwaltungseinheiten aller hierarchischen Verwaltungsebenen vom Staat bis zu den Gemeinden mit den jeweiligen Verwaltungsgrenzen, statistischen Schlüsselzahlen, den Namen der Verwaltungseinheiten sowie der spezifischen Bezeichnungen der Verwaltungsebenen. Die Daten sind ebenenweise in Staat, Länder, Regierungsbezirke, Kreise, Verwaltungsgemeinschaften und Gemeinden gegliedert. Darüber hinaus liegen dem Datensatz amtliche Zusatzbezeichnungen, Namen der nationalen Minderheiten bzw. regionalsprachliche Namen sowie Übersichten der Verwaltungszuordnung und Verwaltungseinheiten bei. Mit dem Stand 31.12. ist der Anschluss an die Bundesstatistik möglich. Dieses Produkt ist in einer weiteren Variante verfügbar: VG5000 mit dem Stand 01.01. (VG5000_0101)
Dieser Datensatz stellt die Verwaltungsgebiete 1:5 000 000 (VG5000) mit Stand 01.01. für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bereit. Der Datenbestand der Verwaltungsgebiete (VG) umfasst die Verwaltungseinheiten aller hierarchischen Verwaltungsebenen vom Staat bis zu den Gemeinden mit den jeweiligen Verwaltungsgrenzen, statistischen Schlüsselzahlen, den Namen der Verwaltungseinheiten sowie der spezifischen Bezeichnungen der Verwaltungsebenen. Die Daten sind ebenenweise in Staat, Länder, Regierungsbezirke, Kreise, Verwaltungsgemeinschaften und Gemeinden gegliedert. Darüber hinaus liegen dem Datensatz amtliche Zusatzbezeichnungen, Namen der nationalen Minderheiten bzw. regionalsprachliche Namen sowie Übersichten der Verwaltungszuordnung und Verwaltungseinheiten bei. Der Stand 01.01. schließt die Änderungen in der Verwaltungsgliederung zum 1. Januar ein. Dieses Produkt ist in einer weiteren Variante verfügbar: VG5000 mit dem Stand 31.12. (VG5000_3112)
Dieser Datensatz stellt die NUTS-Gebiete 1:5 000 000 (NUTS5000) mit Stand 31.12. für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bereit. Der Datenbestand umfasst für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland die Regionen der Systematik der Gebietseinheiten NUTS für Zwecke der europäischen Statistik. Die NUTS-Regionen sind hierarchisch strukturiert, gliedern sich in drei Ebenen und orientieren sich für Deutschland mit wenigen Ausnahmen an den Verwaltungseinheiten. Ebene NUTS1 in Deutschland: Länder; Ebene NUTS2 in Deutschland: überwiegend Regierungsbezirke; Ebene NUTS3 in Deutschland: kreisfreie Städte und Landkreise; Auf der NUTS-2-Ebene werden für Deutschland neben den aktuellen Regierungsbezirken auch die ehemaligen Regierungsbezirke der Länder Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen ausgewiesen. Im nationalen Sprachgebrauch wird diese NUTS-2-Einteilung auch als „Statistische Regionen“ bezeichnet. Die Geometrie ist aus dem jeweiligen Datenbestand Verwaltungsgebiete 1 : 5 000 000 (VG5000) abgeleitet. Die Daten sind ebenenweise (NUTS1, NUTS2 und NUTS3) gegliedert.
Geschützte Landschaftsbestandteile sind in der Regel kleinräumige, überschaubare Strukturen (eine Hecke, eine Baumgruppe). Großräumige Schutzgebiete werden nach dieser Kategorie nicht ausgewiesen. Zu den geschützten Landschaftsbestandteilen (GLB) wurden Daten aus den rechtskräftigen Landschaftsplänen übernommen, die innerhalb des Projekts „Digitaler Landschaftsplan“ beim RVR aufbereitet wurden. GLB fehlen dort, wo noch keine Landschaftspläne aufgestellt wurden.
Die Einsichtnahme in die Geodaten ist für kommunale Zwecke kostenfrei. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe der Daten an Dritte ist auch in Verbindung mit weiteren Daten ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Regionalverband Ruhr nicht zulässig. Der Nutzer ist verpflichtet, folgenden Copyright-Hinweis: „(c) Regionalverband Ruhr, Essen“ bei Veröffentlichungen jeder Art anzubringen.
Auf Basis der dargestellten Gunst- und Tabuflächen werden Eignungsflächen berechnet, auf denen nach Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG) die Installation einer PV-Anlage in NRW grundsätzlich möglich und förderungswürdig ist und die von keinen aufgeführten Tabuflächen überlagert werden. Eignungsflächen sind für Freiflächen-PV-Anlagen demnach besonders geeignet und sollten bevorzugt ausgewählt werden.
Die Einsichtnahme in die Geodaten ist für kommunale Zwecke kostenfrei. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe der Daten an Dritte ist auch in Verbindung mit weiteren Daten ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Regionalverband Ruhr nicht zulässig. Der Nutzer ist verpflichtet, folgenden Copyright-Hinweis: „(c) Regionalverband Ruhr, Essen“ bei Veröffentlichungen jeder Art anzubringen.
Der Datenstand der Anlagenstandorte zeigt den Ausbaustand der in Betrieb befindlichen PV-Freiflächenanlagen in der Metropole Ruhr Ende 2021 mit einer Leistung von über 30 kWp. Aus Datenschutzgründen dürfen Anlagen kleiner 30 kWp nicht an ihrem exakten Standort gezeigt werden. Ebenso dürfen keine anlagenscharfen Erträge veröffentlicht werden. Daten zum Anlagenbetreiber, Netzbetreiber und Flächengrößen stammen aus dem öffentlich einsehbarem Marktstammdatenregister. Bei fehlenden Angaben zur Flächengröße wurden die Flächen auf Basis von Luftbildern vermessen und ergänzt.
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Auf Basis der dargestellten Gunst- und Tabuflächen werden Eignungsflächen berechnet, auf denen nach Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG) die Installation einer PV-Anlage in NRW grundsätzlich möglich und förderungswürdig ist und die von keinen aufgeführten Tabuflächen überlagert werden. Eignungsflächen sind für Freiflächen-PV-Anlagen demnach besonders geeignet und sollten bevorzugt ausgewählt werden.
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Datenquelle: Flächennutzungskartierung (Militäreinrichtungen: Gebäude/Anlagen/Freiflächen/sonstige Flächen). Vorgehensweise: Abgleich der Militärflächen (FNK) aus den Jahren 1997/1998 bis 2017 mit der aktuellen FNK aus den Jahren 2018/2019 (entsprechend der Befliegung im RVR-Gebiet), um ehemals militärisch genutzte Flächen als potentielle Konversionsflächen für Freiflächenphotovoltaik zu identifizieren. Es wurden lediglich unbebaute Freiflächen berücksichtigt. Im Einzelfall ist zu klären, ob die jeweilige Fläche die Bedingungen des EEG für Konversionsflächen aus militärischer Nutzung erfüllt. Flächennutzungkartierung 2018/2019 des RVR/Referat Geoinformation und Urbane Daten/Auszug vom 2021-02-11
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Gemäß § 23 Abs. 1 BNatSchG sind Naturschutzgebiete (NSG) „rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder 3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit erforderlich ist.“ Ihre Ausweisung erfolgt in der Regel durch die Höheren Naturschutzbehörden bei den Regierungspräsidien, gelegentlich auch durch die Obersten und Unteren Naturschutzbehörden der Länder per Erlass oder Rechtsverordnung. Aus raumordnerischer Sicht kommt dem Naturschutz in diesen Gebieten eine Vorrangfunktion zu. Sie bilden neben den Nationalparken bedeutsame Flächen zur Erhaltung der Biodiversität in Deutschland.
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