Der WMS (Web Map Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Kartenausschnitten im Rasterformat. An einen WMS können mit verschiedenen Operationen (siehe Abschnitt Fachinformationen) Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WMS eingebunden wird. Dieser WMS-Dienst stellt auf dem Standard XPlanung alle verfügbaren Inhalte der Bebauungspläne im Planstatus "in Aufstellung" dar; entweder nur den Umring des Bebauungsplanes oder aber den komplett erfassten Inhalt des Bebauungsplanes. Die Darstellung ist angelehnt an die Planzeichenverordnung des Bundes (aus dem Jahr 1990)mit den notwendigen Ergänzungen. Dargestellt werden jeweils nur rechtskräftige Pläne. Die umfangreiche Attributierung kann mittels GetFeatureInfo abgefragt werden. Dieser Dienst wird bereitgestellt über die xPlanBox (GNU AGPLv3; Sourcecode: https://gitlab.opencode.de/diplanung/ozgxplanung; vom Provider geänderter Sourcecode: https://gitlab.opencode.de/krzn/xplansyn-wms-workspace).
Der Datensatz „Flächennutzungsplan Aachen“ gibt den Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Stadt Aachen in geographischer Form wieder, welcher am 28.01.2022 die Rechtswirksamkeit erlangt hat. Der Flächennutzungsplan (FNP) wurde von der Abteilung „FB 61/100 - Vorbereitende Bauleitplanung“ auf Grundlage von §2 (1) sowie §6 (5) des Baugesetzbuches (BauGB) unter dem Projektnamen „FNP AACHEN*2030“ aufgestellt. Als Sachinformation gibt der Datensatz neben dem Datum der Rechtswirksamkeit auch einen Hyperlink zum Download aller relevanter Dokumente aus. Die Dokumente beinhalten Haupt- und Beiplan als PDF-Karten, die Begründung, den Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung. Im Land NRW besteht für Flächennutzungspläne eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Die Daten fallen unter das Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der INSPIRE-Richtlinie. Der Datensatz wird unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) veröffentlicht.
Die Bauleitpläne dienen als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter des Bereich städtebauliche Planung der Stadt Iserlohn erteilt werden.
Der Klimawandel hat heute schon spürbare Auswirkungen auf Städte und Gemeinden in ganz Deutschland – auch bei uns im Kreis Herford. Die zunehmende Hitzebelastung ist vor allem für ältere Menschen, kleine Kinder und Menschen mit chronischen Erkrankungen ein Problem. Aber auch alle anderen Einwohner*innen im Wittekindskreis sehnen sich im Sommer nach einem schattigen Plätzchen oder einer grünen Oase zum Abkühlen in der Mittagshitze. Die Gesundheitsplanung und das Klimaschutzmanagement des Kreises möchten mit Ihrer Hilfe eine interaktive Karte der kühlen Orte im Kreis erstellen und der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. An welchen Orten erholen Sie sich von der Hitze? In welchen Park oder in welches kühle, öffentliche Gebäude flüchten Sie sich an einem Hitzetag? Seien Sie dabei und teilen Ihr Wissen und Ihre Erfahrung mithilfe des Formulars unter https://survey123.arcgis.com/share/0ecee890de714488ae6ad2489701412b?portalUrl=https://geoportal.kreis-herford.de/gis ! Fragen zu den „kühlen Orten" oder zu Ihrer Eintragung – aber auch zu Tipps zum richtigen Verhalten bei Hitze, können Sie an klimaschutz@kreis-herford.de senden.
Ein Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung für einen genau festgelegten Bereich des Stadtgebietes, hier mit Planstatus "In Aufstellung". Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und von der Kommune als Satzung beschlossen. Der Inhalt des Bebauungsplanes regelt die Festsetzungen der möglichen Bebauung und welche Nutzungen bestimmten Flächen zugeordnet werden sollen. Bebauungspläne bestehen als Planzeichnung mit einer Legende und textlichen Festsetzungen oder als reiner Textbebauungsplan ohne Planzeichnung. Ältere Bebauungspläne existieren auch als reine Planzeichnung ohne textliche Festsetzungen. In jedem Fall steht fest, dass mindestens eine Begründung, in den meisten Fällen jedoch auch weitere Unterlagen wie beispielsweise ein Umweltbericht oder begleitende Gutachten und Untersuchungen. Die Bereitstellung der Daten erfolgt durch die Darstellung des Geltungsbereiches (Bebauungsplanumring) oder durch die Darstellung mittels Vektordaten (Inhalt wird durch raumbezogene Objekte beschrieben) nach dem seit 2023 geltenden Standard XPlanung. Mindestens zur Verfügung gestellt werden der rechtsverbindliche Bebauungsplan als „Scan der Urkunde“ und die Begründung sowie die textlichen Festsetzungen als computerlesbare Version jeweils als PDF-Dokument.
Der WMS (Web Map Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Kartenausschnitten im Rasterformat. An einen WMS können mit verschiedenen Operationen (siehe Abschnitt Fachinformationen) Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WMS eingebunden wird. Dieser WMS-Dienst stellt auf dem Standard XPlanung alle verfügbaren Inhalte der Bebauungspläne im Planstatus "archiviert" dar; entweder nur den Umring des Bebauungsplanes oder aber den komplett erfassten Inhalt des Bebauungsplanes. Die Darstellung ist angelehnt an die Planzeichenverordnung des Bundes (aus dem Jahr 1990)mit den notwendigen Ergänzungen. Dargestellt werden jeweils nur archivierte ungültige Pläne. Die umfangreiche Attributierung kann mittels GetFeatureInfo abgefragt werden. Dieser Dienst wird bereitgestellt über die xPlanBox (GNU AGPLv3; Sourcecode: https://gitlab.opencode.de/diplanung/ozgxplanung; vom Provider geänderter Sourcecode: https://gitlab.opencode.de/krzn/xplansyn-wms-workspace). Einzelne Kommunen im Kreis Kleve nutzen diesen Dienst für interne Sonderzwecke.