Der Geologische Dienst NRW (GD NRW) betreibt in Nordrhein-Westfalen folgende seismologische Stationen: Xanten, Wassenberg, Jackerath, Pulheim, Hespertal, Aachen, Großhau, Oleftalsperre, Wahnbachtalsperre und Todenfeld. Vom GD NRW mitbetreut werden die Stationen Sorpetalsperre (Ruhrverband), Ennepetalsperre (Ruhrverband) und Urfttalsperre (Wasserverband Eifel-Rur) sowie die in Rheinland-Pfalz befindlichen Stationen Schloss Bürresheim und Wallersheim-Loch. Das Stationsnetz erfasst rund um die Uhr die Erdbebenaktivität der Niederrheinischen Bucht und Umgebung. Die registrierten Daten werden in die Zentrale nach Krefeld übertragen und detailliert ausgewertet, um Ort und Stärke von Erdbeben zu bestimmen und Rückschlüsse auf die im Untergrund ablaufenden Prozesse zu ziehen.
Dieser Datensatz enthält die Umweltzone der Landeshauptstadt Düsseldorf, die am 15.09.2009 eingerichtet und mit Wirkung vom 01.02.2013 erweitert wurde. In die Umweltzone dürfen zurzeit nur Fahrzeuge mit grüner Feinstaubplakette einfahren.
Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten innerhalb der Stadtverwaltung Düsseldorf: Nutzungsrechte: Die Geodaten sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung (ausgenommen eine Kopie auf die eigene Festplatte zum Zwecke der Programmausführung) und das Recht der Verbreitung sowie der Bearbeitung in jeglicher Form, verbleiben beim Vermessungs- und Katasteramt der Landeshauptstadt Düsseldorf. Die kommunalen Geodaten sind ausschließlich für die interne Nutzung freigegeben. Sollen diese Geodaten an einen oder mehrere externe Auftragnehmer weitergegeben werden, muss ein Nutzungsvertrag zwischen den externen Auftragsnehmern und ihrem Amt geschlossen werden. Nutzungsbedingungen: Sofern das Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf als Urheber nicht aus dem Dokument oder dem Datensatz selbst zu erkennen ist, muss ein Quellenvermerk mit Namensnennung erfolgen inkl. der Angabe des Jahres des Datenbezuges in Klammern: Datenquelle: Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr)
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Dieser Datensatz enthält die zentralen Versorgungsbereiche in Düsseldorfer. Sie verweisen auf den Rahmenplan Einzelhandel 2016. Dieser hat sich als Steuerungsinstrument für die Einzelhandelsentwicklung in Düsseldorf bewährt.
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Das Heft Nr. 16 aus der Serie „scriptum – Arbeitsergebnisse aus dem Geologischen Dienst Nordrhein-Westfalen“ beinhaltet detaillierte textliche Beschreibungen der 55 ausgewiesenen hydrogeologischen Teilräume in Nordrhein-Westfalen. Diese wurden nach fachlich abgestimmten Kriterien innerhalb NRWs zu hydrogeologischen Räumen und diese wiederum zu hydrogeologischen Großräumen aggregiert. [2007. 49 S., 53 Abb.; ISSN 1430-5267]
Der Datensatz enthält die kartographische Anlage 2 zur "Satzung der Landeshauptstadt Düsseldorf über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen sowie von Abstellplätzen für Fahrräder nach § 48 Bauordnung NRW (Stellplatzsatzung)". Dargestellt sind ausgesuchte Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) für Busse, Stadtbahn / U-Bahn und S-Bahn, die Kennzeichnungen für die Einzugebiete / -radien der hier gekennzeichneten Haltestellen sowie die ÖPNV-Lagegunst der Wohnstandorte der Landeshauptstadt Düsseldorf gemäß einer "sehr guten", "guten" bzw. "mittleren" Lagegunst mit farbiger Kennzeichnung.
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Dieser Datensatz enthält den maximalen Wasserstand nach einem Blockregen 90mm/ 60min. (SRI8) und die Fließrichtungen nach einem Starkregen in Düsseldorf. Es werden die nur die kritischen Fließgeschwindigkeiten (Strömungsdruck >=0.175 m²/s) dargestellt.
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Dieser Dienst enthält die Starkregengefahrenkarten der Stadt Jüchen und stellt die Niederschlagsbelastung des Stadtgebietes für verschiedene Starkregenereignisse dar, unter anderem ein 30. und ein 100. Jährliches Regenereignis. Zweck dieser Karten ist es den Bürgerinnen und Bürgern, die Punkte aufzuzeigen, welche Ortslagen, Straßen und sogar einzelne Häuser besonders durch Starkregenereignisse betroffen sind. Eine Garantie bzw. einen Schutz vor Starkregen kann diese Karte nicht darstellen, es gibt vielmehr eine Hilfestellung bei der Betrachtung, ob Eigensicherungsmaßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger, erforderlich sein könnten. Der Dienst steht im Maßstab 1:5.000 bis 1:500.000 zur Verfügung.
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