Das Hauptziel einer Außenbereichssatzung ist es, Grundstücke im Außenbereich einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zu unterziehen und dabei die Interessen von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gartenbau und Naturschutz zu wahren. Durch die Außenbereichssatzung soll die Bebauung bestimmter Gebiete ermöglicht und geregelt werden, ohne eine unkontrollierte Zersiedelung der Landschaft zu fördern. Die Gemeinden schaffen so die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Nutzung im Außenbereich und können gleichzeitig Umweltbelange und die Nachhaltigkeit von Raumstrukturen berücksichtigen. Der Raumbezug wird durch FB 62.12 (Geoinformationssysteme) hergestellt.
Auf Basis der jedes Jahr gestellten Änderungsanträge und Neuanträge der Wasserversorger bzw. der Trinkwasserschutz-Kooperationen wird die Liste des Prioritäten-Programms Trinkwasserschutz (PP-TWS) des Nds. Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz überarbeitet. Zu jedem Antrag wird auch eine Geometrie geliefert, die für die Aktualisierung der Geometriesammlung zum PP-TWS verwendet wird. Am Anfang des neuen Jahres werden die Geometrien zusammen mit der Liste des Prioritäten Programms veröffentlicht. Siehe auch http://www.nlwkn.niedersachsen.de/wasserwirtschaft/grundwasser/grundwasserschutz_landwirtschaft/niedersaechsisches_kooperationsmodell/prioritaetenprogramm/43182.html
Die Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters werden im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) geführt. Im Liegenschaftskataster sind für das Landesgebiet alle Flurstücke und Gebäude (Liegenschaften) nachgewiesen. Der Nachweis der Liegenschaften umfasst ihre Lage, Nutzung, Größe sowie wesentliche topographische Merkmale. Er enthält ebenso Informationen zu Eigentümern, Erbbau- und Nutzungsberechtigten sowie bei landwirtschaftlich genutzten Flächen die Ergebnisse der Bodenschätzung. Eigentümerinformationen sind in diesem Dienst nicht verfügbar. Der Gazetteerdienst ALKIS - Flurstücke ermöglicht es innerhalb eigener Anwendungen Lagekoordinaten von Flurstücken zu suchen.
Interne Nutzung: der Dienst darf mit eigenen Diensten und Daten sowie Diensten und Daten Dritter, soweit von diesen entsprechende Rechte eingeräumt wurden, zusammengeführt und in interne Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen eingebunden werden. Externe Nutzung: Jede externe Nutzung des Dienstes, z. B. Weitergabe analoger Auszüge zum Zweck der unmittelbaren Gewinnerzielung (Gutachten oder Exposés) oder das Einbinden in Internetpräsentationen bzw. Apps, ist genehmigungs- und ggf. geldleistungspflichtig. Kontakt zum Lizenzerwerb: geodatenservice@laiv-mv.de
Befindet sich im Aufbau! Dieser Datensatz umfasst alle Sekundäre Nutzung des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) des Kreises Kleve, die aktuell in der Liegenschaftskarte dargestellt werden. Die Nutzungsart gibt die tatsächliche Nutzung eines Flurstücks in der Örtlichkeit wieder. Die Nutzungsarten kommen aus dem Nutzungsartenkatalog. In der Realität kommt es manchmal vor, dass sich verschiedene Nutzungen auf der gleichen Fläche befinden. Situationen wie z.B. eine Fischereiwirtschaftsfläche oder ein Kraftwerk (Photovoltaik) als weitere Nutzungen zu Gewässerflächen können mit Hilfe der Objektklasse "Sekundäre Nutzungsarten" abgebildet werden.
Der WFS beinhaltet den Stand zur Gigabitversorgung im Kreis Wesel ohne die Kommunen Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg. Dargestellt wird der Versorgungsstand der Adressen in den folgenden Kategorien: Eigenwirtschaftlicher Ausbau der Netzbetreiber (bis 2026), Umsetzung Weiße-Flecken-Förderprogramm (seit 2021), Geplante Umsetzung Graue-Flecken-Förderprogramm, Gigabitversorgung über Highspeed Kabel-Internet und Keine Glasfaser-/Gigabitversorgung. Dieser Dienst basiert auf Live-Daten.
Der WMS beinhaltet den Stand zur Gigabitversorgung im Kreis Wesel ohne die Kommunen Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg. Dargestellt wird der Versorgungsstand der Adressen in den folgenden Kategorien: Eigenwirtschaftlicher Ausbau der Netzbetreiber (bis 2026), Umsetzung Weiße-Flecken-Förderprogramm (seit 2021), Geplante Umsetzung Graue-Flecken-Förderprogramm, Gigabitversorgung über Highspeed Kabel-Internet und Keine Glasfaser-/Gigabitversorgung. Dieser Dienst basiert auf Live-Daten.
In der freien Landschaft ist das Reiten auf allen privaten Straßen und Wegen gestattet. Das Reiten im Wald ist nur auf den nach der Straßenverkehrsordnung speziell dafür ausgeschilderten Reitwegen erlaubt. Darüber hinaus dürfen in den Waldgebieten der Städte Velbert, Heiligenhaus und Wülfrath auch private Straßen und Fahrwege beritten werden. Diese erweiterte Befugnis gilt grundsätzlich auch in den Waldgebieten der Städte Erkrath, Mettmann und Haan, jedoch nicht in den dortigen Waldflächen des Neandertals. Fahrwege sind befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege.
Bergehalden des Steinkohlenbergbaus können erhebliche Mengen von Chloriden und Sulfaten an das Grundwasser abgeben. Daher wird die Errichtung von Bergehalden als erlaubnispflichtige Benutzung des Grundwassers im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes angesehen. Die vorliegende Veröffentlichung präsentiert die Ergebnisse einer entsprechenden Untersuchung an der Halde Pattberg in Moers. Aus den Untersuchungsergebnissen werden generelle wasserwirtschaftliche Empfehlungen zur Sicherung des Grundwassers bei der Anlage von Bergehalden abgeleitet. [1983. 70 S., 17 Abb., 14 Tab.; ISBN 978-3-86029-916-6]