INSPIRE-konformer Datensatz für Bodennutzung (Existierende Bodennutzung) gemäß INSPIRE-Datenspezifikation, abgeleitet aus dem ALKIS-Datenbestand. Die Daten sind ausschließlich über Dienste (WMS und WFS) verfügbar.
Die Präsentationsgraphik im Maßstab 1:50.000 wird automatisiert aus dem modellgeneralisierten DLM50 abgeleitet und ist damit ein Folgeprodukt des tagesaktuellen ATKIS®-Basis-DLM. Das in der Graphik dargestellte Schriftgut wird aus den topographischen Kartenwerken entnommen. Im Gegensatz zu den bundeseinheitlichen topographischen Karten liegt die PG 50 nur innerhalb Hessens vor und unterscheidet sich durch einen spezifischen Zeichenschlüssel in Art und Umfang der dargestellten Objekte.
Dieser Web Map Service transportiert die abgeleiteten Rasterbilder der historischen Digitalen Orthophotos DOP20 entsprechend dem Produkt- und Qualitätsstandard für Digitale Orthophotos (www.adv-online.de).:Informationen zu den Digitalen Orthophotos Jahrgang 1995
„Die Marschenschnecke Assiminea grayana gehört zu den Prosobranchien, die die Evolution zu einer Lebensweise im Supralitoral geführt hat. […] Morphologisch und histologisch ist sie nur grob beschrieben worden und weist einige Besonderheiten in der Familie der Rissoidea auf. […] Als Ergänzung der regulären jährlichen Untersuchungen zum TBT-Effektmonitoring an der niedersächsischen Küste werden seit 2007 Untersuchungen an Assimineen von zwei Stationen im Weserästuar durchgeführt. Es sollte geklärt werden, ob sich bei dieser Prosobranchienart ähnlich wie bei Littorina littorea, Hydrobia ulvae und anderen Arten Effekte auf das Reproduktionssystem durch im Sediment vorhandene Organozinnverbindungen feststellen lassen. […] Auf dem Hintergrund der Ergebnisse aus den Jahr 2008, […] wurden als Ergänzung zur Beprobung von Assiminea grayana Sedimentproben entnommen, um diese in erster Linie auf Antifoulingbiozide mit androgener (Organozinnverbindungen) also auch anti-androgener Wirkung (Diuron, Irgarol) zu untersuchen. […] Zudem wurde bei den biologischen Probenahmen berücksichtigt, dass aus den angeschwemmten Plastikmaterialien Stoffe mit endokrinem Potenzial austreten könnten […]. Die Ergebnisse von 2009 und 2010 sind in dem vorliegenden Bericht zusammengefasst.“
Zonale Bodenrichtwerte mit den beschreibenden Merkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks, Stichtag 01.01.2016 - Rheinland-Pfalz:Zonale Bodenrichtwerte mit den beschreibenden Merkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks im Rhein-Lahn-Kreis, Stichtag 01.01.2016
Dieser Dienst ist gebührenpflichtig gemäß der Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis) in der jeweils gültigen Fassung.
Zonale Bodenrichtwerte mit den beschreibenden Merkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks, Stichtag 01.01.2026 - Rheinland-Pfalz:Zonale Bodenrichtwerte mit den beschreibenden Merkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks im Landkreis Mainz-Bingen, Stichtag 01.01.2026
Dieser Dienst ist gebührenpflichtig gemäß der Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis) in der jeweils gültigen Fassung.
Zonale Bodenrichtwerte mit den beschreibenden Merkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks, Stichtag 01.01.2016 - Rheinland-Pfalz:Zonale Bodenrichtwerte mit den beschreibenden Merkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks im Landkreis Bad Kreuznach, Stichtag 01.01.2016
Dieser Dienst ist gebührenpflichtig gemäß der Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis) in der jeweils gültigen Fassung.
Zonale Bodenrichtwerte mit den beschreibenden Merkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks, Stichtag 01.01.2016 - Rheinland-Pfalz:Zonale Bodenrichtwerte mit den beschreibenden Merkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks im Landkreis Kusel, Stichtag 01.01.2016
Dieser Dienst ist gebührenpflichtig gemäß der Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis) in der jeweils gültigen Fassung.