Ein Flurstück ist gemäß Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (VermKatG NRW) ein begrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Liegenschaftskataster unter einer besonderen Nummer, dem Flurstückskennzeichen geführt wird. Gebäude sind gemäß VermKatG NRW dauerhafte, selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die wegen ihrer Bedeutung im Liegenschaftskataster nachgewiesen werden. Sie können von Menschen betreten werden und sind geeignet oder bestimmt, dem Schutz von Menschen, Tieren, Sachen oder der Produktion von Wirtschaftsgütern zu dienen. Für alle Flurstücke weist das Liegenschaftskataster deren Form (Geometrie samt bestimmender Koordinaten), Lage, Nutzung, Größe, Bebauung und weitere Eigenschaften wie die Lagebezeichnung und das Flurstückkennzeichen nach. Neben den geometrischen Merkmalen eines Gebäudes werden auch beschreibende Eigenschaften wie Gebäudefunktion, Baujahr, Bauweise und Angaben zur Lage geführt. Zudem sind im Datenumfang enthalten: Charakteristische Topographie, Tatsächliche Nutzung, Bodenschätzung, Relief/Geländeform und Öffentlich-rechtliche sowie sonstige Festlegungen.
Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Die Übersicht zeigt den Stand des aktuellen Orthophoto-Datenbestandes der Abteilung Geobasis NRW der Bezirksregierung Köln. Durch farbige Unterlegung sind die einzelnen Bildflugjahrgänge dargestellt. Mittels einer Sachdatenabfrage lassen sich die Merkmale der einzelnen Orthophotos wie Bildflugdatum, Bodenauflösung, Kanäle und radiometrische Auflösung feststellen.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
In der Verwaltungskarte Nordrhein-Westfalen 1 : 250 000 (NRW250VK) wird die Verwaltungs- und die wesentliche Siedlungsstruktur dargestellt. In der Karte werden Verwaltungsgrenzen sowie die unterschiedlichen Regierungsbezirke farblich hervorgehoben. Das Kartenwerk wird aus dem Digitalen Landschaftsmodell 1 : 1 000 000 (DLM1000) des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie abgeleitet, welches allerdings für die Zwecke der Übersichtskarte im Straßen-, Gewässer- und Siedlungsbereich ausgedünnt wurde.
Die Darstellung der Attributart Genauigkeitsstufe (GST) der drei Punktortvarianten AX_PunktortTA, PunktortAU und PunktortAG ist aus dem beim Geodatenzentrum NRW vorliegenden Sekundärdatenbestand abgeleitet. Der Dienst wird quartalsweise aktualisiert. Stand der verwendeten Daten: 01.04.2026
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Dieser Dienst enthält eine Übersicht über die Blattschnitte der topographischen Kartenwerke (TK25, TK50, TK100, TK200) des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Blattschnitte der verschiedenen Kartenwerke sind jeweils in einem eigenen Layer darstellbar. Die einzelnen Blattschnitte sind mit ihrer Nummer beschriftet. Verschiedene Kartenwerke sind durch die unterschiedliche Färbung zu unterscheiden. Graufarbige Kartenblätter können nicht über den Onlineshop der Bezirksregierung Köln bestellt werden. Stand: 29.09.2014
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Der Dienst stellt Höhenpunkte und Höhenlinien mit automatisch erzeugter Beschriftung für die Maßstäbe 1:5.000, 1:10.000, 1:25.000, 1:50.000 und 1:100.000 bereit. Die Höhenlinien sind aus dem Digitalen Geländemodell (DGM) 1 abgeleitet. Die Höhenlinien aus dem Layer "HL ABK" sind an allen Gebäuden und sonstigen höher priorisierten Objekten des ALKIS-Sekundärdatenbestandes freigestellt. Die Freistellungen werden zusammen mit den Höhenlinien jährlich aktualisiert.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Die Übersichtskarte NRW ist eine stark generalisierte Raster-Karte des Landes Nordrhein-Westfalen, die anhand der Darstellung größerer bzw. zur Orientierung bedeutender Orte, sowie größerer Gewässer einen groben Überblick über Nordrhein-Westfalen liefert. Sie ist nicht Bestandteil der für ganz Deutschland definierten amtlichen topographischen Landeskartenwerke. Mit der Begrenzung auf wenige Karteninhalte bildet sie eine Grundlage für eine grobe Navigation z.B. als Einstiegskarte in geografischen Informationssystemen. - Stand: 28.03.2013
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Höhenpunkte und Höhenlinien in Schwarz: Der Dienst stellt Höhenpunkte und Höhenlinien mit automatisch erzeugter Beschriftung für die Maßstäbe 1:5.000, 1:10.000, 1:25.000, 1:50.000 und 1:100.000 bereit. Die Höhenlinien sind aus dem Digitalen Geländemodell (DGM) 1 abgeleitet. Die Höhenlinien aus dem Layer "HL ABK" sind an allen Gebäuden und sonstigen höher priorisierten Objekten des ALKIS-Sekundärdatenbestandes freigestellt. Die Freistellungen werden zusammen mit den Höhenlinien jährlich aktualisiert.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Unter www.opengeodata.nrw.de werden verschiedene Kartenwerke des Landes Nordrhein-Westfalen im Standardblattschnitt zum Download bereitgestellt. Dieser Übersichtsdienst bietet eine einfache Möglichkeit, sich über die Sachdatenabfrage an einem Ort die verfügbaren Kartenblätter der Topographischen Karte 1 : 25 000, Topographischen Karte 1 : 50 000, Topographischen Karte 1 : 100 000, Regionalkarte 1 : 150 000, Übersichtskarte NRW 1 : 250 000, der Verwaltungskarte NRW 1 : 250 000 und der Historischen Topographischen Karte 1 : 100 000 anzeigen zu lassen und herunterzuladen.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Auf Grundlage des aktuellen Liegenschaftskatasters beim Geodatenzentrum Liegenschaftskataster (GDZ LK) werden durch Auswertung der Flurstücksflächen die Bereiche ermittelt, bei denen die Flurstücke katasterbehördenübergreifend nicht lückenlos und/oder überschneidungsfrei aneinandergrenzen. Dazu werden die aus den Flurstücksflächen aggregierten Katasteramtsgrenzen geometrisch miteinander verschnitten. Weitere Objektarten (wie Grenzpunkte, Gebäude, etc.) werden nicht berücksichtigt. Der Umring wird durch alle vorhandenen Knickpunkte, also Grenzpunkte und Splittpunkte definiert. Diese Angaben bilden nur einen (von vielen) Indikatoren für den Abstimmungsbedarf an den Katasteramtsgrenzen. Ist eine Katasterbehörde von dieser Auswertung nicht betroffen, bedeutet das nicht automatisch, dass die Katasteramtsgrenze nach den „Richtlinien zum Abstimmungsverfahren zur Abstimmung des Nachweises des Liegenschaftskatasters an den Grenzen der Katasteramtsbezirke innerhalb Nordrhein – Westfalens“ (vom 24.03.2017, AZ: 37-51.08.03-7510-A) abgestimmt ist. Hat eine Katasterbehörde die Ergebnisse der Grenzabstimmung in ihre Datenhaltung übernommen, kann sie von dieser Auswertung dennoch betroffen sein, wenn die Nachbarkatasterbehörde ihre Datenhaltung noch nicht fortgeführt hat. Es werden je Fläche die Attribute betroffene Katasterbehörde, Fläche, Art der Abweichung und Aktualität ausgegeben. Ab einem Maßstab von 1:200.000 werden nur die Bereiche dargestellt, die eine Fläche von mehr als 1 m² abdecken. Der Dienst wird quartalsweise aktualisiert und um die dann aktuelle Auswertung ergänzt. Stand der verwendeten Daten: 01.01.2026
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