Dieser Dienst dient der Bereitstellung der Bodenrichtwerte des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Weiterhin werden Informationen zum Zonentyp und zu den Werten dargestellt. Die vorliegenden Informationen werden von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte der Landkreise und kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern bereitgestellt. Die Erfassung erfolgt nach dem Modell BORIS.MV2.1
INSPIRE-Datensatz zum Annex3-Thema Bodennutzung für das Bundesland Sachsen-Anhalt. Der Datensatz wurde aus den Daten des ALKIS abgeleitet und INSPIRE-konform transformiert. -Dieser Datensatz steht ausschließlich bei online-Abruf kostenfrei zur Verfügung.-
Digitale Orthophotos (DOP) sind vollständig entzerrte, maßstabsgetreue Luftbilder auf Grundlage der Bayernbefliegung. In einem Turnus von 2 Jahren wird abwechselnd Bayern-Nord/Bayern-Süd beflogen. Seit 2018 wird das DOP in der Ausprägung True Orthophoto auf der Grundlage des bildbasierten Digitalen Oberflächenmodells (DOM) abgeleitet. Das DOP steht in Echtfarben (RGB), grau, Colorinfrarot (CIR) und als gedruckte Luftbildkarte zur Verfügung. Die Bodenpixelgröße des DOP40 beträgt 40 cm ist somit für Darstellungsmaßstäbe von ca. 1 : 4.000 und kleiner geeignet. Bei größeren Darstellungsmaßstäben tritt die grobe Pixelstruktur des Bildes in Erscheinung.
Nutzungsbedingungen: Der Datensatz/Dienst steht unter der folgender Lizenz: Creative Commons Namensnennung 4.0 (CC BY 4.0). Die Namensnennung hat in folgender Weise zu erfolgen: "Datenquelle: Bayerische Vermessungsverwaltung – www.geodaten.bayern.de".
Anhang II der INSPIRE-Richtlinie definiert dieses Thema wie folgt: "Physische und biologische Bedeckung der Erdoberfläche, einschließlich künstlicher Flächen, landwirtschaftlicher Flächen, Wäldern, natürlicher (naturnaher) Gebiete, Feuchtgebieten und Wasserkörpern." Die Daten werden halbjährlich aus ALKIS abgeleitet.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Digitale Orthophotos (DOP) sind vollständig entzerrte, maßstabsgetreue Luftbilder auf Grundlage der Bayernbefliegung. In einem Turnus von 2 Jahren wird abwechselnd Bayern-Nord/Bayern-Süd beflogen. Seit 2018 wird das DOP in der Ausprägung True Orthophoto auf der Grundlage des bildbasierten Digitalen Oberflächenmodells (DOM) abgeleitet. Das DOP steht in Echtfarben (RGB), grau, Colorinfrarot (CIR) und als gedruckte Luftbildkarte zur Verfügung.
Nutzungsbedingungen: Der Datensatz/Dienst steht unter der folgender Lizenz: Creative Commons Namensnennung 4.0 (CC BY 4.0). Die Namensnennung hat in folgender Weise zu erfolgen: "Bayerische Vermessungsverwaltung – www.geodaten.bayern.de".
Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht. Bodendenkmäler sind bewegliche oder unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden oder in Gewässern befinden oder befanden. Als Bodendenkmäler gelten auch Zeugnisse tierischen und pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit, ferner Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, die durch nicht mehr selbstständig erkennbare Bodendenkmäler hervorgerufen worden sind, sowie vermutete Bodendenkmäler, für deren Vorhandensein konkrete, wissenschaftlich begründete Anhaltspunkte vorliegen, sofern sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen oder anzunehmen ist, dass sie diese erfüllen.
Diese Daten stehen unter der „Datenlizenz Deutschland –Zero – Version 2.0“ (dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Der Lizenztext ist unter www.govdata.de/dl-de/zero-2-0 einsehbar.
Der Layer Bodenschätzung stellt die Bewertung landwirtschaftlicher Flächen nach dem Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) dar. Diese werden in Acker- und Grünland unterschieden, sowie nach unterschiedlichen Kriterien innerhalb der Acker- und Grünlandschätzungsrahmen durch das Finanzamt bewertet. Die Beschreibung und die Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Böden, werden als Bodenschätzungsergebnisse im Liegenschaftskataster geführt. Der Dienst ist tagesaktuell.
Ein Bodenrichtwert für Bauland (§ 196 BauGB) ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie z.B. Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Zuschnitt; er ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (so genanntes Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke. Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.