Ein Gartendenkmal ist ein Garten oder Park, der historisch, künstlerisch oder kulturell bedeutsam ist, z. B. Barockgärten, Landschaftsparks, Brunnen, Statuen oder Pavillons. Hier dargestellten Gartendenkmäler sind noch nicht in der Denkmalliste NRW eingetragen. Ihre Aufnahme in die Liste wird vorbereitet. Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die zuständige Untere Denkmalbehörde der Kommune gegeben werden.
Ein Denkmalbereich ist ein abgegrenztes Gebiet, in dem mehrere Denkmäler oder historische Objekte zusammen eine besondere Bedeutung haben. Dabei spielt die Gesamtwirkung oder der historische Zusammenhang eine Rolle, z. B. in historischen Ortskernen, Industriegeländen oder Parkanlagen. Hier dargestellten Denkmalbereiche sind noch nicht in der Denkmalliste NRW eingetragen. Ihre Aufnahme in die Liste wird vorbereitet. Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die zuständige Untere Denkmalbehörde der Kommune gegeben werden.
OGC API-Features (OAF) für die Vermessungspunkte Kreis Wesel. Die Vermessungspunkte des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) lassen sich einteilen in - Aufnahmepunkt - Gebäude- und Bauwerkspunkte - Grenzpunkte - Sonstigen Vermessungspunkte
Der Datensatz Verteilung der FFH-Lebensraumtypen in Nordrhein-Westfalen enthält Regionale Geodaten zur Verteilung der FFH-Lebensraumtypen im Sinne des INSPIRE Annex III Themas "Lebensräume und Biotope (HB)". Die Daten zeigen die Verteilung in einem 10x10km-Raster (UTM) als "analytical units". Die Daten sind gültig für die letzte Berichtsperiode gemäß Artikel 17 FFH-Richtlinie (2013-2019). Die Objektmetadaten zur UTM-Rasterzelle (analytical unit, Objektgeometrie) enthalten Angaben zu inspireId, Codierungsschema (ReferenceHabitatType-SchemeValue) z.B. Habitat Directive, Code (ReferenceHabitatType-CodeValue) z.B. „7110“. Die Daten zeigen Verteilung der FFH-Lebensraumtypen in Deutschland. Besonderheiten: Es handelt sich ausschließlich um Rasterzellen. Die Daten sind frei zugänglich. Die Daten werden als Grundlage für die FFH-Berichtspflicht nach Artikel 17 FFH-RL erhoben und für diese Zwecke digitalisiert. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 3 des Landesnaturschutzgesetzes im Internet bekanntzumachen.
Die Wahrnehmung von Natur und Landschaft ist nicht nur auf einzelne Strukturen wie Berge und Täler zurückzuführen, sondern spiegelt sich in einem ganzeinheitlichen Landschaftsbild wieder. Je nach der ästhetischen Ausprägung können so die menschlichen Bedürfnisse nach Schönheit, Heimat und Erholung erfüllt werden. Landschaftsbildprägende Elemente wurden in der Vergangenheit und werden auch aktuell oftmals überprägt, vereinheitlicht oder sogar beseitigt. Die Landschaftsbildbewertung in Nordrhein-Westfalen zielt u.a. darauf ab wertvol-le und auch weniger wertvolle Bereiche zu identifizieren und die langfristig zu schützen, zu erhalten sowie leitbildgerecht zu verbessern. Die Bewertung des Schutzgutes Landschaftsbild erfolgt an anhand seiner charakteristischen Kriterien „Eigenart“, „Vielfalt“ und „Schönheit“, deren Schutz, Entwicklung und Wiederherstellung in § 1 Bundesnaturschutzgesetz verankert ist. Gleichzeitig ist die Bewertung des Landschaftsbildes fester Bestandteil des Fachbeitrages des Naturschutzes und der Landschaftspflege gem. § 8 Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen. Die Grundlage bildet das Maß der Übereinstimmung des Ist-Zustandes mit dem Soll-Zustand, das heißt der reale Zustand verglichen mit dem Leitbild. Im Ergebnis entsteht durch die standardisierte Methode eine landesweite Bewertung, welche sich in die vier Wertstufen sehr hoch (herausragen-de Bedeutung), hoch (besondere Bedeutung) mittel und sehr gering/gering untergliedert.
Die Verwaltungskarte NRW 1:250 000 (NRW250VK) ist eine Übersichtskarte im Maßstab 1:250.000. Die Karte stellt die Verwaltungsgliederung in Nordrhein-Westfalen in Regierungsbezirke, Kreise und kreisfreie Städte sowie kreisangehörige Städte und Gemeinden dar. Neben den unterschiedlichen Verwaltungsgrenzen werden die wichtigsten Straßen, die Verwaltungssitze der Gemeinden und das Hauptgewässernetz dargestellt.
Nach der EU-Richtlinie 1999/30/EG sind ab dem 1. Januar 2005 nur maximal 35 Überschreitungen des PM10-Tagesmittelwertes von 50 µg/m3 pro Jahr zulässig. Die Datei beinhaltet die seit dem 01.01. des aktuellen Jahres aufgetretenen Überschreitungen dieses Wertes aufgeteilt auf zwei verschiedene Messverfahren. Im oberen Tabellenteil finden Sie die täglich aktualisierten Ergebnisse der kontinuierlichen Messungen. Im unteren Teil sind die Ergebnisse des Referenzverfahrens aufgelistet. Aus messtechnischen Gründen stehen die Ergebnisse des Referenzverfahrens nicht aktuell zur Verfügung, sondern in der Regel erst ca. 6 Wochen nach Ablauf eines Messmonats. Sie werden monatlich aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass jede Messstation nur einmal aufgeführt ist. Kommen an einer Messstation beide Verfahren zum Einsatz, so werden für die Beurteilung der Überschreitungstage nur die Ergebnisse des Referenzverfahrens betrachtet. Im Rahmen der Qualitätssicherung wird dem genaueren Referenzverfahren der Vorrang vor dem kontinuierlichen Verfahren eingeräumt.
Ist eine Radtour im Kreis Viersen auf dem ausgeschilderten Radwandernetz mit einer PKW-Anreise verbunden, wird eine Auswahl an Parkmöglichkeiten nahe des Radnetzes angeboten. Die Auswahl kann kostenpflichtige sowie zeitlich begrenzte Parkplätze enthalten. Der Datensatz beinhaltet eine nahegelegene Adresse, die der Navigation dient. Das freiwillige Serviceangebot wird in unregelmäßigen Abständen oder nach Bedarf aktualisiert.
Findlinge sind Relikte der Eiszeiten und stellen die markantesten Zeugen für die ehemalige Vergletscherung Norddeutschlands dar. Die mit zahlreichen, zum Teil farbigen Abbildungen illustrierte Sonderveröffentlichung gibt einen Überblick über die Einteilung der Findlinge nach Größe, Zusammensetzung und Herkunft, die Ermittlung von Volumen und Gewicht, den Eistransport, die Verbreitung der Findlinge sowie deren Fundgeschichte. [1998. 172 S., 43 Abb., 9 Tab., Anh. mit 111 Kurzbeschreibungen und Fotos, 1 Anl.-Taf.; ISBN 978-3-86029-929-6]
Der Datensatz Vorkommen der FFH-Lebensraumtypen in Nordrhein-Westfalen enthält Regionale Geodaten zum Vorkommen (tatsächliche Lage in der realen Welt) der FFH-Lebensraumtypen im Sinne des INSPIRE Annex III Themas "Lebensräume und Biotope (HB)". Die Daten zeigen die Vorkommen auf der Maßstabsebene 1:5.000. Die Daten spiegeln den Kenntnisstand für das abgelaufene Kartierungsjahr wider und werden i.d.R. parallel zur FFH-Datenlieferung an das Bundesamt für Naturschutz (bis 31.5.) veröffentlicht. Die Objektmetadaten für die Vorkommensdaten der FFH-Lebensraumtypen in Nordrhein-Westfalen enthalten: inspireId; Codierungsschema (ReferenceHabitatType-SchemeValue), z.B. Habitat Directive; Code (ReferenceHabitatType-CodeValue), z.B. „7110“ sowie referenceHabitatTypeName: CharacterString und localHabitatName: LocalNameType [0..1], z.B. „7110* Lebende Hochmoore“. Zusätzlich gibt es Angaben zu Vegetationstypen und Pflanzenarten. Besonderheiten: Es handelt sich um Punkt-, Linien- und Flächenobjekte. Die Daten sind frei zugänglich. Die Daten werden als Grundlage für die FFH-Berichtspflicht nach Artikel 17 FFH-RL erhoben und für diese Zwecke digitalisiert. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 3 des Landesnaturschutzgesetzes im Internet bekanntzumachen.