Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten innerhalb der Stadtverwaltung Düsseldorf: Nutzungsrechte: Die Geodaten sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung (ausgenommen eine Kopie auf die eigene Festplatte zum Zwecke der Programmausführung) und das Recht der Verbreitung sowie der Bearbeitung in jeglicher Form, verbleiben beim Vermessungs- und Katasteramt der Landeshauptstadt Düsseldorf. Die kommunalen Geodaten sind ausschließlich für die interne Nutzung freigegeben. Sollen diese Geodaten an einen oder mehrere externe Auftragnehmer weitergegeben werden, muss ein Nutzungsvertrag zwischen den externen Auftragsnehmern und ihrem Amt geschlossen werden. Nutzungsbedingungen: Sofern das Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf als Urheber nicht aus dem Dokument oder dem Datensatz selbst zu erkennen ist, muss ein Quellenvermerk mit Namensnennung erfolgen inkl. der Angabe des Jahres des Datenbezuges in Klammern: Datenquelle: Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr)
Das Informationssystem beschreibt die nichtenergetischen Vorkommen oberflächennaher Lockergesteinsrohstoffe in Nordrhein-Westfalen. Es werden die folgenden Rohstoffgruppen ausgewiesen: Kies/Kiessand, Sand, Tertiärkies (Regierungsbezirk Köln), Tertiärsand (Regierungsbezirk Köln), Ton/Schluff. Themenkarten je Rohstoffgruppe: 1. „Verbreitung und Mächtigkeit des Rohstoffkörpers”: Der Rohstoffkörper wird in 2,5-m-Intervallen dargestellt. 2. „Mächtigkeit der Überlagerung”: Über dem Rohstoffkörper liegende Deckschichten, dargestellt in 2-m-Intervallen. 3. „Vorkommen von Zwischenmitteln”: Einlagerungen im Rohstoffkörper, die nicht der Rohstoffgruppe angehören. Es werden Informationen zur Anzahl, Mächtigkeit und Tiefenlage von Zwischenmitteln in Bezug auf die jeweilige Rohstoffgruppe dargestellt.
Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten innerhalb der Stadtverwaltung Düsseldorf: Nutzungsrechte: Die Geodaten sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung (ausgenommen eine Kopie auf die eigene Festplatte zum Zwecke der Programmausführung) und das Recht der Verbreitung sowie der Bearbeitung in jeglicher Form, verbleiben beim Vermessungs- und Katasteramt der Landeshauptstadt Düsseldorf. Die kommunalen Geodaten sind ausschließlich für die interne Nutzung freigegeben. Sollen diese Geodaten an einen oder mehrere externe Auftragnehmer weitergegeben werden, muss ein Nutzungsvertrag zwischen den externen Auftragsnehmern und ihrem Amt geschlossen werden. Nutzungsbedingungen: Sofern das Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf als Urheber nicht aus dem Dokument oder dem Datensatz selbst zu erkennen ist, muss ein Quellenvermerk mit Namensnennung erfolgen inkl. der Angabe des Jahres des Datenbezuges in Klammern: Datenquelle: Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr)
Die Bekassine ist eine von 6 Arten der sogenannten Wiesenvogelkartierungen, die im Auftrag der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Gütersloh durch die Biologische Station Gütersloh/Bielefeld regelmäßig durchgeführt werden. Die Bekassinen-Vorkommen werden alle drei Jahre flächendeckend erfasst, in den übrigen Jahren werden Beobachtungen im Rahmen anderer Kartierungen erfasst. Zur Zeit liegen Daten aus den Jahren 2000, 2001, 2002, 2003, 2004, 2005, 2006 und 2009 vor.
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Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW - Märkischer Kreis“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben.