Dieser Datensatz umfasst vorläufige oder transformierte Koordinaten von abgemarkten Grenzpunkten (GP) des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) des Kreises Kleve mit dem Genauigkeitsstatus 2000 und 2100. Diese werden nicht in der Liegenschaftskarte dargestellt. Die Genauigkeit für diese Punkte liegt bei <3cm (Koordinatenkatasterqualität).
Der Datensatz „Potentielle Dachanlagen im privaten Bereich“ stellt die für die Kommune Rheurdt potentiellen Dachflächen dar, wodurch die maximale Modulfläche und die mögliche installierbare Leistung angegeben werden. Die Daten stammen vom Energieatlas des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen und sind pro Kommune ausgewertet.
Dieser Dienst stellt das Informationssystem Geologische Karte von Nordrhein-Westfalen 1:100.000 [IS GK 100] dar. Die Karte zeigt landesweit die Verbreitung der Gesteine in den Themenlayern Geologische Schichten; Geologische Deckschichten bis 2 Meter Tiefe; Tektonische Verwerfungen.
Der Datensatz zeigt die Standorteigenschaften für Waldstandorte in NRW im Maßstab 1 : 50.000 auf Basis von Projektionsdaten nach Klimaszenario RCP4.5 für den Zeitraum 2017-2100. Es werden der Gesamtwasserhaushalt und die natürliche Nährstoffversorgung der Standorte dargestellt. Abgeleitet vom Gesamtwasserhaushalt wird die Dürreempfindlichkeit der Waldstandorte dargestellt. In weiteren Layern werden die Standorteigenschaften aggregiert zu Standorttypen nach Waldbaukonzept NRW sowie die Standorteignung von 16 wichtigen Waldbaumarten nach den Kriterien des Waldbaukonzeptes NRW dargestellt. Die Auskunftsseite stellt die Eigenschaften für jede Fläche dar und bietet Verknüpfungen zu den Informationen des Waldbaukonzeptes NRW. Es handelt sich um eine Auswertung der Bodenkarte von NRW 1 : 50.000 in Verbindung mit Klimaprojektionsdaten für NRW für das Szenario RCP4.5 des Deutschen Wetterdienstes (2070-2100, DWD) und Reliefdaten (DGM10, Geobasis NRW). Dabei werden alle Bodenflächen unabhängig von ihrer aktuellen Nutzung als Waldstandorte oder potentielle Waldstandorte gleich behandelt.
Ab dem Jahr 2018 besteht in bestimmten Kreisen und kreisfreien Städten des Landesteils Rheinland die Möglichkeit, Zwischenfrüchte, die im Rahmen der Greening-Verpflichtungen als ökologische Vorrangfläche angebaut werden, ab dem 1. Februar umzubrechen. Der vorgezogene Umbruchtermin gilt auch für Zwischenfrüchte, die nach einem Leguminosenanbau im Rahmen des Greening angebaut wurden sowie Untersaaten im Rahmen der Erbringung von ökologischen Vorrangflächen. Eine Vorverlagerung des Umbruchtermins für Zwischenfrüchte, die im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Agrarumweltmaßnahmen gefördert werden, ist nicht möglich. Hier gilt weiter der 16. Februar als frühester Termin, auch falls diese als ökologische Vorrangfläche im Rahmen des Greening ausgewiesen werden. Der aktuelle Datenbestand ist statisch und wird nur bei Bedarf abgerufen.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0" (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Abrufdatum anzugeben. Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.
Temporal reference of content:
01.01.1949 until 31.12.1954
Erläuterungen zur „Geologischen Karte des Rheinisch-Westfälischen Steinkohlengebietes 1:10.000“ [RK 10 KO], die im Zeitraum von 1949 bis 1954 vom damaligen Amt für Bodenforschung – Landesstelle Nordrhein-Westfalen, Krefeld – erarbeitet wurde und den geowissenschaftlichen Kenntnisstand am Erstellungsdatum wiedergibt.
Schonbezirke werden als ordnungsbehördliche Verordnung durch die Bezirksregierung ausgewiesen. Ein Fischschonbezirk kann festgesetzt werden für Gewässer oder Gewässerteile, die für die Erhaltung des Fischbestandes in seiner Gesamtheit oder für bestimmte Fischarten, Neunaugen, zehnfüßige Krebse oder Muscheln von besonderer Bedeutung sind. Es können auch Gewässer oder Gewässerteile, die besonders geeignete Laich- und Aufwuchsplätze für Fische sind, als Laichschonbezirk ausgewiesen werden. Ferner besteht die Möglichkeit, als ordnungsbehördliche Verordnung auch Gewässerteile, die als Winterlager für Fische besonders geeignet sind, als Fischschonbezirk auszuweisen.
Der Dienst Verteilung der FFH-Lebensraumtypen in Nordrhein-Westfalen enthält Regionale Geodaten zur Verteilung der FFH-Lebensraumtypen im Sinne des INSPIRE Annex III Themas "Lebensräume und Biotope (HB)". Die Daten zeigen die Verteilung in einem 10x10km-Raster (UTM) als "analytical units". Die Daten sind gültig für die letzte Berichtsperiode gemäß Artikel 17 FFH-Richtlinie (2013-2019). Die Objektmetadaten zur UTM-Rasterzelle (analytical unit, Objektgeometrie) enthalten Angaben zu inspireId, Codierungsschema (ReferenceHabitatType-SchemeValue) z.B. Habitat Directive, Code (ReferenceHabitatType-CodeValue) z.B. „7110“. Die Daten zeigen Verteilung der FFH-Lebensraumtypen in Deutschland. Besonderheiten: Es handelt sich ausschließlich um Rasterzellen. Die Daten sind frei zugänglich. Die Daten werden als Grundlage für die FFH-Berichtspflicht nach Artikel 17 FFH-RL erhoben und für diese Zwecke digitalisiert. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 3 des Landesnaturschutzgesetzes im Internet bekanntzumachen.
Dieser Dienst enthält die sozialen Eirichtungen im Rhein-Kreis Neuss. Das ist Betreutes Wohnen, Stationäre Pflegeeinrichtungen, Tagespflegeeinrichtungen, Wohnhaeuser Behindertenhilfe und Wohngemeinschaften für Demenzkranke oder Beatmungspatienten. Der Dienst steht im Maßstab 1:5.000 bis 1:300.000 zur Verfügung.