Die HFP sind in der Örtlichkeit dauerhaft durch Marken aus Metall (Höhenbolzen) i.d.R. an Bauwerken, im Fels oder an besonderen Punktträgern vermarkt. Grundsätzlich sind deren Höhen und ggfs. die Koordinaten und Schwerewerte bestimmt.Das Höhenbezugssystem wird durch die Nivellementnetze 1. bis 3. Ordnung mit den zugehörigen Höhen festgelegt.Fur die geodätischen Festpunkte werden folgende Nachweise geführt bzw. Daten bereitgestellt:- Übersicht über das Festpunktfeld auf Blättern der topographischen Karte (Festpunktübersicht); - Beschreibung der Festpunkte mit topographischer Lageskizze zum Aufsuchen vor Ort (Festpunktbeschreibung); - Datei der Festpunkte (Ausdruck, Diskette) mit Lagekoordinaten, Höhenangaben, Schwerebeschleunigungsangaben u.a.m.; - GPS-Referenzstations-Messdaten in den Formaten RINEX, RTCM 2.1 (20,21) Als Ergänzung zum Nachweis der Festpunkte werden Netzbilder als Übersichten über die Netzanlage und gravimetrische Karten im Maßstab 1:200.000 geführt. Diese Karten werden nur auf Anforderung bei begründetem Bedarf als Kopie abgegeben. Durch die Einführung des Digitales Festpunktauskunftssystem wird jedem autorisierten Nutzer der Zugriff auf die Festpunktdaten der amtlichen Thüringer Festpunktfelder für Lage (TP-Feld) und Höhe (NivP-Feld) über das Internet ermöglicht.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Flächendeckende Beschreibung der Angaben zu den Layern "Flurstücke", "Gebäude" sowie zu den Gruppierungen "Tatsächliche Nutzung" und "Gesetzliche Festlegungen" gemäss der entsprechenden Objektbereiche im ALKIS-Objektartenkatalog. Die Gruppierung "Weiteres" ist optional und enthält die Objektbereiche "Bauwerke und Einrichtungen" sowie "Relief". Alle ALKIS-Objekte des Grunddatenbestandes (ausser Grenzpunkte und Netzpunkte) sind Pflichtinhalte. Alle weiteren ALKIS-Objekte können optional geführt werden. Die Präsentation der ALKIS-Daten erfolgt grundsätzlich nach dem ALKIS-Signaturenkatalog für AdV-Standardausgaben. Soweit im Signaturenkatalog festgelegt, stehen für alle Layer Darstellungen in Farbe zur Verfügung. Für "Flurstücke" und "Gebäude" werden zusätzlich Darstellungen in Graustufen (entsprechend Signaturenkatalog) und in Gelb (keine Flächendarstellung, nur Konturen) angeboten. Des Weiteren wird der Layer "Festgestellte Grenzpunkte" bereitgestellt. Die dargestellten Flurstücksgrenzen basieren auf Daten des Liegenschaftskatasters. Diese unterscheiden sich nach Herkunft, Genauigkeit und Vertrauenswürdigkeit. Dieser Kartendienst ist deshalb mit seinen Inhalten für eine Berechnung von Maßen, insbesondere von Grenzmaßen oder Grenzabständen nicht geeignet. Aus der gemeinsamen Darstellung der Flurstücksgrenzen zusammen mit anderen Karteninhalten (z. B. Luftbild/DOP) kann nicht auf die tatsächlichen Rechtsverhältnisse vor Ort geschlossen werden. Die Darstellung von Daten des Liegenschaftskataster, insbesondere der Flurstücksgrenzen in diesem Dienst, gilt nicht als amtlicher Nachweis, sondern hat lediglich einen informativen Charakter.
Der Dienst ist kostenfrei und kann gemäß den Nutzungsbestimmungen von Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) unter Angabe der Quelle: "Geodaten Sachsen" genutzt werden.
Krankenhausstandorte und deren Versorgungsangebote: Die Daten basieren auf Angaben aus dem Krankenhausverzeichnis der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder mit Stand zum 31.12.2023. Nicht eingeschlossen sind Krankenhäuser im Straf- oder Maßregelvollzug, Polizeikrankenhäuser, Tages- und Nachtkliniken sowie Krankenhäuser, die im Berichtsjahr 2023 keine vollstationären Fälle gemeldet haben. Erreichbarkeitszonen: Die Berechnung der Erreichbarkeitszonen (Isochronen) erfolgt auf Grundlage des RoutingPlus-Dienstes "web_ors", den das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) für die Bundesverwaltung bereitstellt. Als Datengrundlage für die Routenberechnung werden dabei die frei verfügbaren Daten der Nutzergemeinschaft OpenStreetMap verwendet. Die Berechnung der Isochronen wird für diskrete Zeitzonen von fünf Minuten bis zwei Stunden Fahrzeit mit dem PKW durchgeführt. Innerhalb einer Zone erfolgt keine nähere Unterscheidung der Fahrzeiten. Die Erreichbarkeiten werden in Form von Gitterzellen (Rastern) mit einer räumlichen Auflösung von 100 Meter * 100 Meter ausgewiesen. Beachten Sie bitte, dass die ausgewiesenen Fahrzeiten deutlich von den tatsächlichen Fahrzeiten abweichen können. So werden insbesondere die aktuelle Verkehrslage oder mögliche Einschränkungen des Straßenverkehrs, wie z.B. Staus, Baustellen oder Straßensperrungen NICHT berücksichtigt. Zudem kann keine Gewähr für die Korrektheit der zugrundliegenden Straßengeometrie und der daraus abgeleiteten Fahrgeschwindigkeiten übernommen werden.
Der zeitgesteuerte Darstellungsdienst INSPIRE Phänologie der Eiche und Buche WMS-T beschreibt die phänologischen Daten der beiden Baumarten auf Untersuchungsflächen in Nordrhein-Westfalen in den zurückliegenden Jahren. Das Eintrittsdatum bestimmter Phasen in der Pflanzenentwicklung (Phänologie) verschiebt sich über die Jahre unter anderem in Abhängigkeit von Temperaturveränderungen. Aus langjährigen Beobachtungen kann damit der Einfluss veränderter klimatischer Bedingungen auf die Entwicklung von Pflanzen und Ökosystemen ermittelt werden. Anders als direkte Temperaturmessungen spiegelt die Phänologie also eine Reaktion der Natur auf ihre Umwelt wider. Daher ist sie ein wichtiger und besonders sensitiver Bioindikator für den Klimawandel. Als Indikator wird der Blattaustrieb sowie die Länge der Vegetationsphase der Buche und der Eiche verwendet. Als Vegetationsphase ist dabei die Zeitspanne zwischen dem Blattaustrieb und der Blattverfärbung definiert. Sie wird wie folgt berechnet: Kalendertag Blattverfärbung minus Kalendertag Blattaustrieb. Die Daten werden auf sechs (Buche) bzw. acht (Eiche) Flächen des intensiven forstlichen Umweltmonitorings in Nordrhein-Westfalen (ForUm NRW) jährlich seit 2001 visuell im Gelände erhoben. Pro Untersuchungsbestand werden Daten an 20 bis 50 Waldbäumen erhoben. Die Buche wird am Niederrhein, im Ruhrgebiet, im Eggegebirge, im Sauerland und in der Nordeifel beobachtet. Die Eiche wird am Niederrhein, im Münsterland, im Sauerland und in der Nordeifel beobachtet. Die Daten der Flächen werden gemittelt und nach Quantilen klassifiziert dargestellt.
Es werden die Geltungsbereiche (Umringe) aller Bebauungspläne sowie Satzungen der Kommunen im Kreis Kleve, die zur Zeit in Aufstellung und noch nicht inkraftgetreten sind, dargestellt. Ein Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung für einen bestimmten genau festgelegten Bereich des Stadtgebietes. Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Die Kommune beschließt einen Bebauungsplan als Satzung. Der Inhalt des Bebauungsplanes regelt, was in der Kommune wie und wo gebaut werden darf und welche Nutzungen bestimmten Flächen zugeordnet werden sollen. So werden zum Beispiel die Art und das Maß der baulichen Nutzung bestimmt, die Bauweise, die überbaubaren und die nicht-überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen, das erlaubte Maß der Versiegelung, die Flächen für Nebenanlagen und Garagen, die Verkehrsflächen, die Flächen für Kindergärten und Schulen oder auch Grünflächen. Ein Bebauungsplan besteht aus einer Planzeichnung mit Legende und textlichen Festsetzungen. Zu jedem Bebauungsplan gehört mindestens eine Begründung, in den meisten Fällen aber auch weitere Unterlagen wie ein Umweltbericht oder begleitende Gutachten und Untersuchungen. In Geoportalen wird entweder eine Übersicht über die Ausdehnung oder auch die Darstellung der Festsetzungen der Bebauungspläne dargestellt. Die Bereitstellung der Daten erfolgt entweder als Bebauungsplanumring (Geltungsbereich) mit georeferenzierten Rasterdaten (der Inhalte) oder als kompletter Inhalt (Vektor) der Bebauungspläne; beides nach dem seit 2023 geltenden Standard XPlanung. Die kompletten rechtsverbindlichen Inhalte sind jeweils als „Scan der Urkunde“ verfügbar (meist direkt downloadfähig) als pdf-Datei.
Es werden die Geltungsbereiche (Umringe) aller Bebauungspläne sowie aller Satzungen der Kommunen im Kreis Kleve dargestellt. Es ist darüber möglich an die Pläne und textlichen Festsetzungen zu gelangen. Ein Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung für einen bestimmten genau festgelegten Bereich des Stadtgebietes. Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Die Kommune beschließt einen Bebauungsplan als Satzung. Der Inhalt des Bebauungsplanes regelt, was in der Kommune wie und wo gebaut werden darf und welche Nutzungen bestimmten Flächen zugeordnet werden sollen. So werden zum Beispiel die Art und das Maß der baulichen Nutzung bestimmt, die Bauweise, die überbaubaren und die nicht-überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen, das erlaubte Maß der Versiegelung, die Flächen für Nebenanlagen und Garagen, die Verkehrsflächen, die Flächen für Kindergärten und Schulen oder auch Grünflächen. Ein Bebauungsplan besteht aus einer Planzeichnung mit Legende und textlichen Festsetzungen. Zu jedem Bebauungsplan gehört mindestens eine Begründung, in den meisten Fällen aber auch weitere Unterlagen wie ein Umweltbericht oder begleitende Gutachten und Untersuchungen. In Geoportalen wird entweder eine Übersicht über die Ausdehnung oder auch die Darstellung der Festsetzungen der Bebauungspläne dargestellt. Die Bereitstellung der Daten erfolgt entweder als Bebauungsplanumring (Geltungsbereich) mit georeferenzierten Rasterdaten (der Inhalte) oder als kompletter Inhalt (Vektor) der Bebauungspläne; beides nach dem seit 2023 geltenden Standard XPlanung. Die kompletten rechtsverbindlichen Inhalte sind jeweils als „Scan der Urkunde“ verfügbar (meist direkt downloadfähig) als pdf-Datei.
Eine Schummerung ist die plastische Wiedergabe der Geländeformen in einem Farb- oder Graustufenbild. Der räumliche Eindruck entsteht durch die Beleuchtung mit einer imaginären Lichtquelle. Die hd-Schummerung ist die Visualisierung eines hochaufgelösten Digitalen Geländemodells (DGM). Ein Pixel im Schummerungsbild entspricht 0,25 m x 0,25 m auf der Erdoberfläche. Objekte wie Gebäude und Vegetation werden nicht dargestellt, da das DGM die natürliche Geländeform der Erdoberfläche beschreibt. Bei der hd-Schummerung befindet sich die imaginäre Lichtquelle im Nordwesten. Eine Erhebung erscheint am Nordwesthang hell und am Südosthang dunkel. Ebenen sind mit mittlerer Helligkeit gefärbt. Dadurch wird ausgedrückt, wie stark die Oberfläche der Lichtquelle zugewandt ist. Mittels der DGM1-Schummerung kann die natürliche Geländeform sehr plastisch dargestellt werden. Nutzungsmöglichkeiten sind beispielsweise die Zusammenführung mit weiteren Geobasis- und/oder Geofachdaten (z. B. Präsentation mit Freizeitinformationen), sowie die Überlagerung mit Digitalen Topographischen Karten oder Digitalen Orthophotos zur Erzeugung eines plastischen Geländeeindrucks. Ebenso können die Daten als Grundlage für die Raumplanung, Geomorphologische Analysen, sowie der Aufdeckung von Geländestrukturen historischer Bauwerke (z. B. Römerstraßen oder Festungswälle) genutzt werden. Die hd-Schummerung liegt nicht flächendeckend für NRW vor. Sie ist für die Teile des Landes verfügbar, für die eine Messpunktdichte des Airborne-Laserscanning von 4 Punkten pro Quadratmeter vorhanden ist (siehe Metadateninformation 'Punkte pro qm')
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Der "WMS Umweltdaten Wuppertal" ist ein von der Stadt Wuppertal auf Basis des deegree-Frameworks (Stand 04/2026 Version 3.5.16) betriebener OGC-konformer Darstellungsdienst für raumbezogene Umweltdaten, die schwerpunktmäßig das Stadtgebiet von Wuppertal betreffen. Das Informationsangebot umfasst insbesondere Daten aus den Bereichen Bäume, Landschafts- und Naturschutz, Umgebungslärm, Luftgüte, Klima, Solarenergie, Bodenfunktion, Gewässer, Hochwasser und Starkregen. Für viele Kartenebenen unterstützt der Dienst auch punktuelle Sachdatenabfragen, aus deren Ergebnisanzeige heraus oft auf weiterführende Dokumente oder Web-Anwendungen zugegriffen werden kann. Der Hauptzweck des Dienstes ist die Bereitstellung der Geofachdaten aus dem Ressort Umweltschutz für den Urbanen Digitalen Zwilling der Stadt Wuppertal ("DigiTal Zwilling") und das verwaltungsinterne Wuppertaler Navigations- und Datenmanagementsystem WuNDa. Darüber hinaus ermöglicht er es beliebigen anderen Organisationen oder Endnutzern, mit OGC-konformen Anwendungen auf öffentliche Wuppertaler Geofachdaten aus dem Umwelt-Themenkomplex zuzugreifen. Die den Kartenebenen zugrunde liegenden Daten stammen überwiegend von der Stadt Wuppertal, z. T. aber auch von anderen Organisationen. In einigen Fällen greifen Kartenebenen kaskadierend auf WMS-Dienste anderer Organisationen zu. Die Kartenebenen und die zugehörigen Geodaten unterliegen daher jeweils individuellen Nutzungsbedingungen. Ein großer Teil der bereitgestellten Geodaten ist unter Open-Data-Lizenzen verfügbar.
NB-GDIKOM-B für Geodatendienste (Der Geodatendienst ist frei zugänglich für beliebige interne Nutzungen, dabei gelten für die übermittelten Daten die Nutzungsbeschränkungen nach dem Urheberrechtsgesetz. Jede darüber hinausgehende weitere Verwertung ist generell vertrags- und kostenpflichtig. Eine Einbettung von Leistungen des Dienstes in private und behördliche Internetseiten oder -anwendungen mit Hinweis auf dessen Herausgeber ist davon ausgenommen, hierfür gilt lediglich eine Anzeigepflicht.)
Die Bebauungspläne der Kommunen im Kreis Kleve werden voll-vektoriell erfasst und stehen im Standard XPlan (gml) zur Verfügung. Sie sind in diesem Format direkt bearbeit- und auswertbar. Hier sind die Pläne, die sich in der Aufstellung befinden einsehbar. Ein Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung für einen bestimmten genau festgelegten Bereich des Stadtgebietes. Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Die Kommune beschließt einen Bebauungsplan als Satzung. Der Inhalt des Bebauungsplanes regelt, was in der Kommune wie und wo gebaut werden darf und welche Nutzungen bestimmten Flächen zugeordnet werden sollen. So werden zum Beispiel die Art und das Maß der baulichen Nutzung bestimmt, die Bauweise, die überbaubaren und die nicht-überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen, das erlaubte Maß der Versiegelung, die Flächen für Nebenanlagen und Garagen, die Verkehrsflächen, die Flächen für Kindergärten und Schulen oder auch Grünflächen. Ein Bebauungsplan besteht aus einer Planzeichnung mit Legende und textlichen Festsetzungen. Zu jedem Bebauungsplan gehört mindestens eine Begründung, in den meisten Fällen aber auch weitere Unterlagen wie ein Umweltbericht oder begleitende Gutachten und Untersuchungen. In Geoportalen wird entweder eine Übersicht über die Ausdehnung oder auch die Darstellung der Festsetzungen der Bebauungspläne dargestellt. Die Bereitstellung der Daten erfolgt entweder als Bebauungsplanumring (Geltungsbereich) mit georeferenzierten Rasterdaten (der Inhalte) oder als kompletter Inhalt (Vektor) der Bebauungspläne; beides nach dem seit 2023 geltenden Standard XPlanung. Die kompletten rechtsverbindlichen Inhalte sind jeweils als „Scan der Urkunde“ verfügbar (meist direkt downloadfähig) als pdf-Datei.
Die Bebauungspläne der Kommunen im Kreis Kleve sind vektoriell komplett erfasst und stehen im Standard XPlanund (gml) zur Verfügung. Sie sind in diesem Format direkt bearbeit- und auswertbar. Über die Informationen gelangt man an die Pläne sowie textlichen Festsetzungen und Begründungen. Ein Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung für einen bestimmten genau festgelegten Bereich des Stadtgebietes. Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Die Kommune beschließt einen Bebauungsplan als Satzung. Der Inhalt des Bebauungsplanes regelt, was in der Kommune wie und wo gebaut werden darf und welche Nutzungen bestimmten Flächen zugeordnet werden sollen. So werden zum Beispiel die Art und das Maß der baulichen Nutzung bestimmt, die Bauweise, die überbaubaren und die nicht-überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen, das erlaubte Maß der Versiegelung, die Flächen für Nebenanlagen und Garagen, die Verkehrsflächen, die Flächen für Kindergärten und Schulen oder auch Grünflächen. Ein Bebauungsplan besteht aus einer Planzeichnung mit Legende und textlichen Festsetzungen. Zu jedem Bebauungsplan gehört mindestens eine Begründung, in den meisten Fällen aber auch weitere Unterlagen wie ein Umweltbericht oder begleitende Gutachten und Untersuchungen. In Geoportalen wird entweder eine Übersicht über die Ausdehnung oder auch die Darstellung der Festsetzungen der Bebauungspläne dargestellt. Die Bereitstellung der Daten erfolgt entweder als Bebauungsplanumring (Geltungsbereich) mit georeferenzierten Rasterdaten (der Inhalte) oder als kompletter Inhalt (Vektor) der Bebauungspläne; beides nach dem seit 2023 geltenden Standard XPlanung. Die kompletten rechtsverbindlichen Inhalte sind jeweils als „Scan der Urkunde“ verfügbar (meist direkt downloadfähig) als pdf-Datei.