Öffentlicher Ort in einem Stimmbezirk, an dem politische Wahlen durchgeführt werden. Der Raumbezug wird durch FB 62.12 (Geoinformationssysteme) hergestellt.
Nutzungsbedingungen: Die Bebauungsplanübersicht dient als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen erteilt werden.