Kurzzeitpflege-Einrichtungen bzw. nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI zugelassene Pflegeheime mit eingestreuten Kurzzeitpflegeplätzen innerhalb des Kreisgebietes Mettmann.
Die im Kreisgebiet befindlichen Kehrbezirke der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Die Gebiete sind mit Nummern versehen. Weiterführende Informationen enthalten die Sachinformationen (Name des Schonsteinfegers,...).