Ein Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung für einen genau festgelegten Bereich des Stadtgebietes, hier mit Planstatus "In Aufstellung". Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und von der Kommune als Satzung beschlossen. Der Inhalt des Bebauungsplanes regelt die Festsetzungen der möglichen Bebauung und welche Nutzungen bestimmten Flächen zugeordnet werden sollen. Bebauungspläne bestehen als Planzeichnung mit einer Legende und textlichen Festsetzungen oder als reiner Textbebauungsplan ohne Planzeichnung. Ältere Bebauungspläne existieren auch als reine Planzeichnung ohne textliche Festsetzungen. In jedem Fall steht fest, dass mindestens eine Begründung, in den meisten Fällen jedoch auch weitere Unterlagen wie beispielsweise ein Umweltbericht oder begleitende Gutachten und Untersuchungen. Die Bereitstellung der Daten erfolgt durch die Darstellung von auf dem Standard der XPlanung basierende WMS-Ebenen. Die umfangreiche Attributierung sowie Objekte mit Referenzen auf weitere Dateien können mittels GetFeatureInfo abgefragt werden. Dieser Dienst wird über die xPlanBox bereitgestellt.
Die geologischen Naturraum- und Wanderkarten stellen die Gesteine, ihr Alter und ihre Lagerung dar; sie geben Hinweise auf ihre Entstehung und auf die Beziehungen zur Landschafts- und Kulturgeschichte. Geologische Schnitte veranschaulichen die Lagerungsverhältnisse und Mächtigkeit der Schichten. Die geologischen Wanderkarten zeigen außerdem Wanderwege und Freizeiteinrichtungen und führen zu zahlreichen erdgeschichtlichen Besonderheiten. Auf den Rückseiten der Karten sind geologische Sehenswürdigkeiten wie Klippen, Steinbrüche, Quellen und Stätten historischen Bergbaus beschrieben. Noch lieferbare Ausgaben: Geologische Karte der Attendorn-Elsper Doppelmulde 1:50.000. 1982 (3-86029-331-7); Geologische Wanderkarte des Naturparks Eggegebirge und südlicher Teutoburger Wald 1:50.000. 1988 (3-86029-332-4); Geologische Wanderkarte des Naturparks Rothaargebirge 1:50.000. 2 Bl., nur Südteil. 1994 (3-86029-334-6).
Immer bürgernah auf die Bedürfnisse vor Ort ausgerichtet. Eine Anlaufstelle für Jung und Alt. Ob Stadtteilfest oder Beratung, ein Ort für alle Belange. Überall in Hamm, überall in deiner Nähe. Die Stadt Hamm unterhält in jedem ihrer Sozialräume eine Einrichtung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Diese Einrichtungen werden von hauptamtlich beschäftigten Fachkräften geführt. Die Jugendzentren in Hamm haben eine wichtige Rolle für die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Denn hier finden sie einen Ort, an dem sie sich treffen, austauschen und gemeinsam ihre Freizeit gestalten können. Jugendzentren bieten eine bunte Palette an Angeboten, die von Sport- und Musikangeboten über Workshops und Beratung bis hin zu Veranstaltungen und Partys reichen. Sie dienen nicht nur als Treffpunkt, sondern auch als Raum für Kreativität, Bildung und Sozialisation. Jugendliche können hier neue Freundschaften knüpfen, ihre Talente entdecken und ihre Interessen ausleben. Jugendzentren sind somit ein wichtiger Bestandteil der städtischen Landschaft und tragen zur Förderung und Unterstützung junger Menschen bei.
Der Klimawandel hat heute schon spürbare Auswirkungen auf Städte und Gemeinden in ganz Deutschland – auch bei uns im Kreis Herford. Die zunehmende Hitzebelastung ist vor allem für ältere Menschen, kleine Kinder und Menschen mit chronischen Erkrankungen ein Problem. Aber auch alle anderen Einwohner*innen im Wittekindskreis sehnen sich im Sommer nach einem schattigen Plätzchen oder einer grünen Oase zum Abkühlen in der Mittagshitze. Die Gesundheitsplanung und das Klimaschutzmanagement des Kreises möchten mit Ihrer Hilfe eine interaktive Karte der kühlen Orte im Kreis erstellen und der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. An welchen Orten erholen Sie sich von der Hitze? In welchen Park oder in welches kühle, öffentliche Gebäude flüchten Sie sich an einem Hitzetag? Seien Sie dabei und teilen Ihr Wissen und Ihre Erfahrung mithilfe des Formulars unter https://survey123.arcgis.com/share/0ecee890de714488ae6ad2489701412b?portalUrl=https://geoportal.kreis-herford.de/gis ! Fragen zu den „kühlen Orten" oder zu Ihrer Eintragung – aber auch zu Tipps zum richtigen Verhalten bei Hitze, können Sie an klimaschutz@kreis-herford.de senden.
Beschreibung: Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) betreibt im Fachinformationssystem Energieatlas NRW das Solarkataster NRW. Dort sind für ganz Nordrhein-Westfalen die Flächen dargestellt, die nach dem Erneuerbare Energien Gesetz 2023 für eine Ausschreibung nach EEG2023 §37 für Freiflächensolaranlagen grundsätzlich in Frage kommen (www.solarkataster.nrw.de). Von diesen Flächen wurden noch keine Teile durch Ausschlussbereiche entfernt. Die Kulisse gliedert sich – anders als nach dem alten EEG - in Flächen für „normale“ Freiflächensolaranlagen (EEG2023 §37 Abs. 1 Nr. 2), wie beispielsweise auf Randstreifen von Autobahn- und Schienenwegen, Halden und Deponien und landwirtschaftlichen Flächen in benachteiligten Gebieten, und „besondere“ Freiflächensolaranlagen (EEG2023 §37 Abs. 1 Nr. 3), wie beispielsweise auf einer Überdachung über Parkplätzen oder als Agri-Photovoltaik auf landwirtschaftlichen Acker- und Grünlandflächen außerhalb der benachteiligten Gebiete. Datengrundlagen sind das ATKIS-BASIS-DLM sowie die Kulisse der benachteiligten Gebiete.
In den Jahren 1952-1956 wurden im Bereich der ostfriesischen Küste, auf den Inseln, dem Watt und dem Festland eine größere Anzahl von Bohrungen niedergebracht. Um die Entstehungsgeschichte des Gebietes aufhellen zu können, soweit es durch die Vegetation möglich ist, und um das Alter der Transgression zu bestimmen, wurden im ganzen 13 Torfprofile mit je einem kleinen Stück im Liegenden und Hängenden botanisch untersucht. Nachfolgend sind die Ergebnisse zusammengefasst: Das Relief der pleistozänen Flugsanddecke im heutigen ostfriesischen Küstengebiet ist bereits vor dem Beginn des Postglazials geformt worden. Geringfügige Sandverwehungen haben bis zum Anfang des Atlantikums stattgefunden. Das zeigt, dass bis zu der Zeit die Vegetationsdecke stellenweise noch nicht geschlossen war. Auf den hoch liegenden Teilen dieser Flugsanddecke entstanden im Boreal feuchte Calluna-Heiden. Sie entwickelten sich weiter über verschiedene Stadien bis zu oligotrophem Sphagnumhochmoor. In den tiefer liegenden Gebieten kam es zur Ausbildung von topogenen Niederungsmooren und Bruchwäldern. Stellenweise entstanden Sphagneten von mesotrophem Gepräge. Als Grundlage für die pollenanalytische Gliederung diente das Standardprofil Tannenhausen. Die bekannten waldgeschichtlichen Zonen des Postglazoals wurden in den Diagrammen wieder gefunden und diejenigen vom Atlantikum bis zum Subatlantikum durch eine Anzahl von Leitlinien noch weiter unterteilt. Einige dieser Leitlinien und Zonengrenzen sind mittels der C14-Methode absolut eindatiert worden. Die verwertbaren Transgressionskontakte ließen sich im Hochmoor des Juister Wattes und westlich des Hilgenrieder Tals auf rund 200 v. Chr. datieren in den tief liegenden Tälern und Rinnen bereits auf den ersten Teil Atlantikums. Aus der Beschaffenheit der Transgressionskontakte aller überschlickter Torfprofile und der Einschwemmungshorizonte von minerogenem Sediment wurden Rückschlüsse auf den Verlauf der Transgression gezogen. Diese fand zunächst im Brackwasser statt, teilweise unter ruhigen Bedingungen, teilweise unter kräftiger Aufarbeitung. Erst viel später geriet das Gebiet in den marinen Bereich. Alter und Beschaffenheit der Transgressionskontakte zeigen, dass an mehreren Stellen Torf erodiert worden ist. Dadurch kann ein zu früher Beginn der Transgression vorgetäuscht werden. Deshalb ist es wichtig, nur sorgfältig ausgewählte, vollständige Profile zugrunde zu legen.
Ein Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung für einen genau festgelegten Bereich des Stadtgebietes, hier mit Planstatus "In Aufstellung". Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und von der Kommune als Satzung beschlossen. Der Inhalt des Bebauungsplanes regelt die Festsetzungen der möglichen Bebauung und welche Nutzungen bestimmten Flächen zugeordnet werden sollen. Bebauungspläne bestehen als Planzeichnung mit einer Legende und textlichen Festsetzungen oder als reiner Textbebauungsplan ohne Planzeichnung. Ältere Bebauungspläne existieren auch als reine Planzeichnung ohne textliche Festsetzungen. In jedem Fall steht fest, dass mindestens eine Begründung, in den meisten Fällen jedoch auch weitere Unterlagen wie beispielsweise ein Umweltbericht oder begleitende Gutachten und Untersuchungen. Die Bereitstellung der Daten erfolgt durch die Darstellung des Geltungsbereiches (Bebauungsplanumring) oder durch die Darstellung mittels Vektordaten (Inhalt wird durch raumbezogene Objekte beschrieben) nach dem seit 2023 geltenden Standard XPlanung. Mindestens zur Verfügung gestellt werden der rechtsverbindliche Bebauungsplan als „Scan der Urkunde“ und die Begründung sowie die textlichen Festsetzungen als computerlesbare Version jeweils als PDF-Dokument.
Im Jahre 1948 wurde durch die Forschungsstelle Norderney eine botanische Kartierung der ostfriesischen Küste vorgenommen, in welcher vor allem die Ausbreitung der zwanzig Jahre früher angepflanzten Spartina townsendii festgehalten werden sollte. Die Untersuchung diente weiterhin dem Ziel, zur Klärung der bis heute umstrittenen Bedeutung von Spartina im Küstenschutz und in der Landgewinnung beizutragen. Die botanischen Aufnahmen des Küstengebietes zwischen Knock und Bensersiel (1948) führten zu folgenden Ergebnissen: 1. Den Rückgang der Spartina-Anpflanzungen haben an der ostfriesischen Küste zunächst nur wenige Exemplare (312 =1,7 %) überlebt. Diese Pflanzen haben sich aber seit 1932 fast explosionsartig vermehrt und bilden jetzt (1948) in der Leybucht eine Wiese von fast 258 ha und bei Neßmersiel eine Wiese von 26 ha. Das gesamte von Spartina durchsetzte Gebiet beträgt in diesem Küstenabschnitt aber fast 1000 ha, d. h. etwas weniger als die Hälfte des gesamten Deichvorlandes einschließlich der Quellerzone. 2. Spartina townsendii ist an der ostfriesischen Küste für die Landgewinnung wertlos, da sie fast nur in der Zone gedeiht in der auch die klassischen Landgewinner Queller (Salicornia stricta) und Andel (Puccinellia maritima) wachsen. Spartina wirkt eher schädigend für die Landgewinnung, weil sie einen vom wässrigen Schlickbrei bedeckten, schlecht durchlüfteten Boden liefert und dadurch die raschere Auflandung mit guter Bodenlüftung durch die Andelwiese verhindert. 3. Spartina ist, wo sie in größeren Horsten und Beständen vorkommt, gegen Abbruch wegen tiefer Bewurzelung sehr widerstandsfähig. 4. Spartina kann vor scharliegenden Deichen selbst bei geringer Überflutungshöhe (< 1,0 m) infolge der dort im Allgemeinen höheren Stromgeschwindigkeiten und vor allem des Eisgangs nicht wachsen. 5. Spartina hat unter den einheimischen Vorlandpflanzen nur einen einzigen wirksamen Konkurrenten, der sie auf günstigen Standorten zurückhalten kann: Aster tripolium. In der Leybucht z. B. bildet sich eine besondere Mischgesellschaft, das Spartinetum townsendii asteretosum aus. 6. Spartina ist in den Schloten weit in den alten Heller – stellenweise bis zum Deichfuß – vorgedrungen und hat den unteren Teil der ehemaligen Andelwiese vernichtet, der heute von reinen Spartina-Eiesen (Spartinetum townsendii typicum) eingenommen wird. 7. Die künftige Landgewinnungspraxis muss Spartina in alle Planungen miteinbeziehen, da eine Ausrottung des Schlickgrases unmöglich ist. 8. In Zukunft muss mit größerer Sorgfalt als bisher die Ökologie einer fremden Pflanze, die in ein bestehendes Ökosystem eingefügt werden soll, vorher untersucht werden.
Von ganz Hessen liegen Luftbilder meist im Maßstab 1:13 000 oder 1:24 000 im Format 23 cm x 23 cm als Senkrechtaufnahmen im Landesluftbildarchiv vor. Die ältesten Aufnahmen sind aus dem Jahr 1934. Historische Luftbilder finden u.a. in folgenden Fällen Anwendung:Planungsgrundlage für Land- und Forstwirtschaft, Ermittlungen von Umwelt-, Sturm- oder Hochwasserschäden, Bodenkundliche Erhebungen, Aufgaben im Bereich des Naturschutzes, zum Beispiel Altlastenermittlung, Bestimmung von Geländeformen und -höhen mittels stereoskopische Auswertung, Zeitdokumentationen (Erstellung von Zeitreihen), Dokumentation und Beweissicherung, Archäologische Forschungshilfe, Kampfmittelbeseitigung, Repräsentatives Geschenk. Standardmäßig werden die Luftbilder als Repro-Scan in einer Auflösung von 2000 dpi gescannt und im Format TIFF ohne Georeferenzierung gespeichert. Die Lieferung erfolgt per Downloadlink. Für die Bereitstellung der Daten werden Gebühren nach Zeitaufwand gemäß Kostenordnung zzgl. 19 % Umsatzsteuer erhoben. Alternativ können die Luftbildvergrößerungen auf hochwertigem Fotopapier ausgedruckt werden. Zu den Gebühren für den Zeitaufwand werden Materialkosten zzgl. 19 % Umsatzsteuer berechnet.
Ein Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung für einen genau festgelegten Bereich des Stadtgebietes. Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und von der Kommune als Satzung beschlossen. Der Inhalt des Bebauungsplanes regelt die Festsetzungen der möglichen Bebauung und welche Nutzungen bestimmten Flächen zugeordnet werden sollen. Bebauungspläne bestehen als Planzeichnung mit einer Legende und textlichen Festsetzungen oder als reiner Textbebauungsplan ohne Planzeichnung. Ältere Bebauungspläne existieren auch als reine Planzeichnung ohne textliche Festsetzungen. In jedem Fall steht fest, dass mindestens eine Begründung, in den meisten Fällen jedoch auch weitere Unterlagen wie beispielsweise ein Umweltbericht oder begleitende Gutachten und Untersuchungen. Die Bereitstellung der Daten erfolgt durch die Darstellung des Geltungsbereiches (Bebauungsplanumring), durch die Darstellung georeferenzierter Rasterpläne (digitale Bilder mit Raumbezug) oder durch die Darstellung mittels Vektordaten (Inhalt wird durch raumbezogene Objekte beschrieben) nach dem seit 2023 geltenden Standard XPlanung. Mindestens zur Verfügung gestellt werden der rechtsverbindliche Bebauungsplan als „Scan der Urkunde“ und die Begründung sowie die textlichen Festsetzungen als computerlesbare Version jeweils als PDF-Dokument.