Der Datensatz umfasst die Standorte der seismologischen Stationen, die vom Landeserdbebendienst NRW (Geologischer Dienst NRW) überwacht werden. Ein Netz von 16 Messstationen erfasst die Erdbebenaktivität der Niederrheinischen Bucht und Umgebung.
Dieser Datensatz umfasst alle Gewässernamen des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) des Kreises Kleve, die aktuell in der Liegenschaftskarte dargestellt werden. Gewässernamen wurden für sowohl fließende als auch stehende Gewässer vergeben.
Im Rahmen des § 4 BJagdG zeigt dieser Datensatz die Jagdbezirke innerhalb des Ennepe-Ruhr-Kreises. Diese werden in Eigenjagdbezirke und Gemeinschaftliche Jagdbezirke gem. §7 und § 8 des BJagdG untergliedert. Der Datensatz ist wegen der fortwährenden Digitalisierung nicht abschließend.
Dieser Dienst-Layer zeigt die Standorte der seismologischen Stationen des Landeserdbebendienstes NRW (Geologischer Dienst NRW). Ein Netz von 16 Messstationen erfasst die Erdbebenaktivität der Niederrheinischen Bucht und Umgebung.
In der Liegenschaftskarte sind alle Flurstücke des Kreisgebietes dargestellt. Für die Liegenschaftskarte wird auch die Bezeichnung Flurkarte oder Katasterkarte verwendet. Die Liegenschaftskarte enthält u.a. Grenzen und Nummern der Flurstücke, Gebäude einschließlich der Hausnummern und die Bodennutzung.
Bereiche für die Bemessung des Geldbetrages je Stellplatz, der (gemäß § 51 Absatz 5, Sätze 1 und 2 BauO NRW) für die Ablösung der Pflicht zur Herstellung notwendiger Stellplätze oder Garagen an die Stadt Herne zu zahlen ist.
INSPIRE Datensatz der in ALKIS enthaltenten Gewässer. Elemente des Gewässernetzes, einschließlich Meeresgebieten (nicht in BW) und allen sonstigen Wasserkörpern und hiermit verbundenen Teilsystemen, darunter Einzugsgebiete und Teileinzugsgebiete.
Geobasisinformationen werden auf Antrag übermittelt, soweit nicht eine Rechtsvorschrift eine Übermittlung oder Veröffentlichung von Amts wegen vorschreibt. Angaben zu den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten dürfen übermittelt werden, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen darlegt. Der Darlegung eines berechtigten Interesses bedarf es nicht zur Übermittlung an öffentliche Stellen. Der Empfänger hat den Zweck der Verwendung der Geobasisinformationen der Vermessungsbehörde auf Verlangen anzuzeigen. Er darf die Geobasisinformationen insbesondere nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt worden sind.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Verkehrsnetze aus ATKIS Basis-DLM umgesetzte Daten bereit.:Das Gelände innerhalb der Straßenränder einschliesslich des Verkehrsbereichs und anderer Teile der Straße.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Verkehrsnetze aus ATKIS Basis-DLM umgesetzte Daten bereit.:Das Gelände innerhalb der Straßenränder einschliesslich des Verkehrsbereichs und anderer Teile der Straße.