Im Rahmen des § 4 BJagdG zeigt dieser Datensatz die Jagdbezirke innerhalb des Ennepe-Ruhr-Kreises. Diese werden in Eigenjagdbezirke und Gemeinschaftliche Jagdbezirke gem. §7 und § 8 des BJagdG untergliedert. Der Datensatz ist wegen der fortwährenden Digitalisierung nicht abschließend.
Bereiche für die Bemessung des Geldbetrages je Stellplatz, der (gemäß § 51 Absatz 5, Sätze 1 und 2 BauO NRW) für die Ablösung der Pflicht zur Herstellung notwendiger Stellplätze oder Garagen an die Stadt Herne zu zahlen ist.
Dieser Dienst-Layer zeigt die Standorte der seismologischen Stationen des Landeserdbebendienstes NRW (Geologischer Dienst NRW). Ein Netz von 16 Messstationen erfasst die Erdbebenaktivität der Niederrheinischen Bucht und Umgebung.
INSPIRE-konformer Datensatz für Hydro-Netzwerk gemäß INSPIRE-Datenspezifikation, abgeleitet aus dem ATKIS Basis-DLM-Datenbestand. Die Daten sind ausschließlich über Dienste (WMS und WFS) verfügbar.
Nutzungsbedingungen: Der Datensatz/Dienst steht unter der folgender Lizenz: Creative Commons Namensnennung 4.0 (CC BY 4.0). Die Namensnennung hat in folgender Weise zu erfolgen: "Datenquelle: Bayerische Vermessungsverwaltung – www.geodaten.bayern.de".
Die Katalogdaten dienen der Übersetzung der in den Geobasisdaten verwendeten Schlüssel (z. B. Gemeindeschlüssel). Die Katalogdaten werden zentral im Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen gepflegt und stehen kostenfrei zum Download zur Verfügung.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Verkehrsnetze aus ATKIS Basis-DLM umgesetzte Daten bereit.:Das Gelände innerhalb der Straßenränder einschliesslich des Verkehrsbereichs und anderer Teile der Straße.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Verkehrsnetze aus ATKIS Basis-DLM umgesetzte Daten bereit.:Das Gelände innerhalb der Straßenränder einschliesslich des Verkehrsbereichs und anderer Teile der Straße.
INSPIRE Datensatz der in ALKIS enthaltenten Gewässer. Elemente des Gewässernetzes, einschließlich Meeresgebieten (nicht in BW) und allen sonstigen Wasserkörpern und hiermit verbundenen Teilsystemen, darunter Einzugsgebiete und Teileinzugsgebiete.
Geobasisinformationen werden auf Antrag übermittelt, soweit nicht eine Rechtsvorschrift eine Übermittlung oder Veröffentlichung von Amts wegen vorschreibt. Angaben zu den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten dürfen übermittelt werden, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen darlegt. Der Darlegung eines berechtigten Interesses bedarf es nicht zur Übermittlung an öffentliche Stellen. Der Empfänger hat den Zweck der Verwendung der Geobasisinformationen der Vermessungsbehörde auf Verlangen anzuzeigen. Er darf die Geobasisinformationen insbesondere nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt worden sind.
Der Web Map Service Fluren und Gemarkungen umfasst alle Flur - und Gemarkungsgrenzen einschließlich der Namen und Kennzeichen des Landes Brandenburg. Der Datenbestand wird aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) abgeleitet.