Der Layer „Ausschluss Flächen“ stellt für die Kommune Geldern, die auszuschließenden Flächen für raumbedeutsame Freiflächenphotovoltaikanlagen entsprechend Landesentwicklungsplans dar. Die Daten stammen vom Energieatlas des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen und sind pro Kommune ausgewertet.
Diese Anwendung beschreibt den Bildungscampus in Herford mit Hilfe von Audio-Dateien. Es wurde im Mai 2023 anlässlich eines Tages der offenen Tür entwickelt. An ausgewählten Standorten werden QR-Plaketten installiert, worüber man mehr Informationen vor Ort erhalten kann.
Übersicht über die fließenden und stehenden Gewässer auf dem Bottroper Stadtgebiet (Gewässerläufe,Überschwemmungsgebiete,Regenrückhaltebecken, stehende Gewässer,Unterhaltung Gewässerläufe,Wasserstraßen) - Hauptläufe ohne Topographie - Hinweis: Verrohrungen, Durchlässe und Brücken sind nicht gesondert dargestellt. Bei der Darstellung handelt es sich um die Reine Linienführung.
Im Basis-DLM wird die Landschaft durch objektstrukturierte Vektordaten dargestellt. Dabei werden die Objekte, z. B. linienhafte Strukturen (Straßen, Schienenbahnen, Gewässer) oder flächenhafte Landschaftsteile (Siedlungsgebiete, Vegetations- und Wasserflächen) nach ihrer Form und Lage durch Koordinaten definiert und durch Attribute (z. B. Straßenklassifizierung, Art der Vegetation) beschrieben.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)“ bzw. „cc-by/4.0” (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „LGLN“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: LGLN (2024) Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)
Die Karte zeigt die Lärmbelastung entsprechend den Anforderungen der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990. Dargestellt ist der A-bewertete Beurteilungspegel für den Beurteilungszeitraum Nacht (von 22 Uhr – 6 Uhr). Die RLS 90 war bis vor kurzem für die Planungsgenehmigung nach deutschem Recht maßgeblich und wurde durch die RLS 19 abgelöst.
Die Karte zeigt die Lärmbelastung entsprechend den Anforderungen der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990. Dargestellt ist der A-bewertete Beurteilungspegel für den Beurteilungszeitraum Tag (von 6 Uhr – 22 Uhr). Die RLS 90 war bis vor kurzem für die Planungsgenehmigung nach deutschem Recht maßgeblich und wurde durch die RLS 19 abgelöst.
Der Layer „Vorrang Flächen“ stellt für die Kommune Weeze die vorzugsweise zu nutzende Fläche für raumbedeutsame Freiflächenphotovoltaikanlagen entsprechend Landesentwicklungsplans dar. Die Daten stammen vom Energieatlas des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen und sind pro Kommune ausgewertet.
Der Layer „Vorrang Flächen“ stellt für die Kommune Uedem, die vorzugsweise zu nutzende Fläche für raumbedeutsame Freiflächenphotovoltaikanlagen entsprechend Landesentwicklungsplans dar. Die Daten stammen vom Energieatlas des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen und sind pro Kommune ausgewertet.
Der Layer „Vorrang Flächen“ stellt für die Kommune Wachtendonk, die vorzugsweise zu nutzende Fläche für raumbedeutsame Freiflächenphotovoltaikanlagen entsprechend Landesentwicklungsplans dar. Die Daten stammen vom Energieatlas des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen und sind pro Kommune ausgewertet.
Der Layer „Vorrang Flächen“ stellt für die Kommune Goch, die vorzugsweise zu nutzende Fläche für raumbedeutsame Freiflächenphotovoltaikanlagen entsprechend Landesentwicklungsplans dar. Die Daten stammen vom Energieatlas des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen und sind pro Kommune ausgewertet.