Im Zusammenhang mit der turnusmäßigen Luftbildbefliegung wird seit dem Bildflug 2023 ein 3D-Mesh für Nordrhein-Westfalen abgeleitet. Das 3D-Mesh von Geobasis NRW wird für die gesamte Landesfläche von NRW erzeugt. Dieser Dienst zeigt die aktuelle Verfügbarkeit, das Befliegungsdatum sowie den eindeutigen Namen der einzelnen Berechnungsgebiete an.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Die Digitalen Verwaltungsgrenzen beinhalten für ganz NRW die aus dem Basis-DLM abgeleiteten Verwaltungsgrenzen des Landes, der Regierungsbezirke, der Kreise und kreisfreien Städte sowie der Kommunen. Die Ableitung erfolgt einmal jährlich zum 01.10. und entspricht dann dem Fortführungsstand des Basis-DLMs. Bei wesentlichen Änderungen finden weitere Aktualisierungen statt. Die Digitalen Verwaltungsgrenzen sind besonders als räumliche Bezugsgrundlage für den Aufbau von Geo- und Fachinformationssystemen, als Hintergrundinformation für die Überlagerung mit fachspezifischen Daten sowie für die rechnergestützte Bearbeitung thematischer Karten geeignet. Der Dienst basiert auf den Grenzen des Datensatzes DVG2, der ca. 10% der Punkte des DVG1 enthält und eine Genauigkeit von 50 m hat.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Für die gesamte Landesfläche von Nordrhein - Westfalen stehen aus dem Basis DLM abgeleitete Verwaltungsgrenzen (geschlossene Polygone) als Vektor- und Rasterdaten in zwei Detaillierungsgraden zur Verfügung. Über die reine Umringsgeometrie hinaus beinhalten die Daten auch die Namen und Kennziffern der Verwaltungseinheiten. Die Digitalen Verwaltungsgrenzen liegen für Nordrhein-Westfalen flächendeckend vor. DVG2: Reduzierung auf ca. 10% der Punkte der DVG1 (Verwaltungsgrenzen mit allen Grenzpunkten aus dem ATKIS®-Basis-DLM, Ausdünnung und Douglas-Peucker-Algorithmus)
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Für die gesamte Landesfläche von Nordrhein - Westfalen stehen aus dem Basis DLM abgeleitete Verwaltungsgrenzen (geschlossene Polygone) als Vektor- und Rasterdaten in zwei Detaillierungsgraden zur Verfügung. Über die reine Umringsgeometrie hinaus beinhalten die Daten auch die Namen und Kennziffern der Verwaltungseinheiten. Die Digitalen Verwaltungsgrenzen liegen für Nordrhein-Westfalen flächendeckend vor.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Das Liegenschaftskataster wird in elektronischer Form im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) geführt. Eigentümerdaten sind gemäß VermKatG NRW in Übereinstimmung mit dem Grundbuch die Namen, Geburtsdaten und rechtlichen Anteilsverhältnisse der Eigentümer sowie der Erbbauberechtigten, die der Katasterbehörde bekannt gewordenen aktuellen Anschriften und die Angaben zu Verwaltern sowie die Grundbuchbezeichnung. Die Eigentümerdaten enthalten keine Geometrien (insbesondere keine Flurstücksumringe). Das Ausgabeformat ist NAS oder csv. Zur Nutzung der Eigentümerangaben ist das berechtigte Interesse darzulegen. Stand der verwendeten Daten: 01.04.2026
Die Eigentümerangaben werden nur auf Antrag mit Darlegung des berechtigten Interesses bereitgestellt. Nutzungseinschränkungen ergeben sich aus § 14 Abs. 2 und 3 VermKatG NRW. Zusätzlich sind die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes zu beachten. Verstöße können geahndet werden. Für die übrigen Daten des Liegenschaftskatasters gelten keine Beschränkungen. Die Prüfung des berechtigten Interesses sowie die erforderliche Datenselektion werden durch eine Fachkraft durchgeführt und sind gebührenpflichtig (Zeitaufwand).
Die Bebauungsplanübersicht Metropole Ruhr enthält die Umringe aller im Verbandsgebiet liegenden rechtskräftigen Bebauungspläne ergänzt um die Attribute, die durch die INSPIRE-Richtlinie gefordert sind. Hinterlegt sind Links zu den Bebauungsplänen und den Begründungen als PDF.
Nutzungsbedingungen: Datenlizenz Deutschland-Zero-2.0, Die bereitgestellten Daten und Metadaten dürfen für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung insbesondere:
1. vervielfältigt, ausgedruckt, präsentiert, verändert, bearbeitet sowie an Dritte übermittelt werden;
2. mit eigenen Daten und Daten Anderer zusammengeführt und zu selbständigen neuen Datensätzen verbunden werden;
3. in interne und externe Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen in öffentlichen und nicht öffentlichen elektronischen Netzwerken eingebunden werden. Die Präsentation der PDF Dokumente ist nur nach Absprache möglich. Die Weitergabe der PDF Dokumente an Dritte ist nicht erlaubt.
Die Bebauungsplanumringe dienen als Informationsgrundlage (kein amtlicher Nachweis). Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen durch die jeweiligen verantwortlichen Stellen erteilt werden.
Die Amtliche Basiskarte (ABK) deckt den Kartenmaßstab 1 : 5 000 als topographisches Basiskartenwerk ab. Die ABK stellt die Schnittstelle zwischen der eigentumsorientierten Liegenschaftskarte und den topographischen Landeskartenwerken dar und wird ausschließlich aus den Informationen des Liegenschaftskatasters (ALKIS) abgeleitet. Stand der verwendeten Daten: 01.01.2023.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Die in diesem Dienst zusammengefassten Kartenblätter der DTK25 sind Fortführungen der Neuaufnahme. Sie wurden in den Jahren 1936 bis 1945 fortgeführt. Der Maßstab 1:25.000 erlaubt eine noch nahezu vollständige und grundrissähnliche Beschreibung der Erdoberfläche in ihren natürlichen und durch menschliches Handeln geprägten Erscheinungsformen. Alle räumlichen Bezüge lassen sich in einer geometrischen Genauigkeit von ca. 20-25 m (entspricht ca. 1 mm in der Karte) ermitteln. - Stand: 14.7.2015
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Die Übersicht weist die Katasteramtsbezirke in NRW aus, für die flächendeckend Stützpunkte für eine Transformation von georeferenzierten Sachdaten konform zum Lagebezugswechsel des Liegenschaftskatasters in das ETRS89/UTM vorliegen. Basis hierfür sind die digitalen Verwaltungsgrenzen mit niedriger Stützpunktdichte (DVG2). Die Stützpunktdaten für die ausgewiesenen Katasteramtsbezirke stehen gesammelt für ganz NRW jeweils im CSV- und SHP-Format unter https://www.opengeodata.nrw.de/produkte/ zum Download bereit.
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Eine Geländeneigung färbt Bereiche rot ein, die eine bestimmte Mindestneigung aufweisen. Dies kann einen Hinweis auf potentielle Böschungen geben. Die Geländeneigung wird aus dem Digitalen Geländemodell 1 (DGM1) abgeleitet. Ein Pixel in der Geländeneigung entspricht 1 m² auf der Erdoberfläche.
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