Dieser Datensatz enthält den Landschaftsplan im Stadtgebiet Düsseldorf. Er befasst sich mit geschützten Landschaftsbestandteilen, Landschaftsschutzgebieten, Naturschutzgebieten, Naturdenkmälern, sowie dem Geltungsbereich des Landschaftsplans. Geschützte Landschaftsbestandteile sind gliedernde oder belebende Elemente der Kulturlandschaft. Der Baum- und Gehölzbestand eines Landschaftsausschnitts kann als Geschützter Landschaftsbestandteil gesichert werden. Landschaftsschutzgebiete sind Gebiete, die auf das allgemeine Erscheinungsbild der Landschaft abzielen. Der Charakter einer Kulturlandschaft mit den gliedernden und belebenden Elementen soll geschützt werden. Landschaftsschutzgebiete können auch ausgewiesen werden, um das Landschaftsbild für Tourismus und Erholung zu erhalten. Naturschutzgebiete sind Flächen die für Erhaltung wichtiger Lebensräume von wildlebenden Tieren und Pflanzen sehr bedeutsam sind. Es sind auch wissenschaftlich, landeskundlich, natur- oder erdgeschichtlich interessante Gebiete. Vorrangiges Ziel ist es Lebensräume schützen und so die Biologische Vielfalt (Biodiversität) zu erhalten. Naturdenkmale sind besonders seltene Exemplare, Zeugnisse der Geschichte oder Bäume die besonders prägend für ihre Umgebung sind. Sie gelten auch als "Einzelschöpfungen der Natur, deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder erdgeschichtlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist." Außer Bäumen können zum Beispiel auch geologische Formationen, Steine oder Erdschichten als Naturdenkmal ausgewiesen werden. Der Geltungsbereich des Landschaftsplans ist auf den Außenbereich im baurechtlichen Sinne beschränkt, damit er nicht mit anderen flächenhaften Satzungen (Bebauungsplänen) zu kollidiert. Der Geltungsbereich des Landschaftsplans umfasst etwa 101 Quadratkilometer (zum Vergleich: Stadtgebiet gesamt 217 Quadratkilometer).
Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten innerhalb der Stadtverwaltung Düsseldorf: Nutzungsrechte: Die Geodaten sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung (ausgenommen eine Kopie auf die eigene Festplatte zum Zwecke der Programmausführung) und das Recht der Verbreitung sowie der Bearbeitung in jeglicher Form, verbleiben beim Vermessungs- und Katasteramt der Landeshauptstadt Düsseldorf. Die kommunalen Geodaten sind ausschließlich für die interne Nutzung freigegeben. Sollen diese Geodaten an einen oder mehrere externe Auftragnehmer weitergegeben werden, muss ein Nutzungsvertrag zwischen den externen Auftragsnehmern und ihrem Amt geschlossen werden. Nutzungsbedingungen: Sofern das Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf als Urheber nicht aus dem Dokument oder dem Datensatz selbst zu erkennen ist, muss ein Quellenvermerk mit Namensnennung erfolgen inkl. der Angabe des Jahres des Datenbezuges in Klammern: Datenquelle: Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr)
In der Verwaltungskarte Nordrhein-Westfalen 1 : 250 000 (NRW250VK) wird die Verwaltungs- und die wesentliche Siedlungsstruktur dargestellt. In der Karte werden Verwaltungsgrenzen sowie die unterschiedlichen Regierungsbezirke farblich hervorgehoben. Das Kartenwerk wird aus dem Digitalen Landschaftsmodell 1 : 1 000 000 (DLM1000) des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie abgeleitet, welches allerdings für die Zwecke der Übersichtskarte im Straßen-, Gewässer- und Siedlungsbereich ausgedünnt wurde.
Web Feature Service zur Ortssuche von Adressen und Geonamen in Deutschland. Dem Dienst liegt der Datenbestand der amtlichen Hauskoordinaten Deutschland (HK-DE) der Bundesländer zugrunde. Das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) bereitet die Daten auf und betreibt den am Dienstleistungszentrum des BKG entwickelten Webdienst. Ergebnisse dieses Dienstes dürfen nicht persistent abgespeichert werden.
Die Daten sind urheberrechtlich geschützt. Die Daten werden Nutzungsberechtigten nach V GeoBund und V GeoLänder geldleistungsfrei sowie Dritten gemäß V ZSGT gegen Gebühren zur Verfügung gestellt. Bitte informieren Sie sich unter nachfolgendem Link über die Details zu Nutzungsbedingungen und Quellenvermerk: https://gdz.bkg.bund.de/index.php/default/hinweise-zu-nutzungsbedingungen-und-quellenvermerken. Der Quellenvermerk ist zu beachten.
Digitale Oberflächenmodelle (DOM) beschreiben die Erdoberfläche inklusive aller festen und beweglichen Objekte. Dies sind u.a. Wälder und Bauwerke (Gebäude, Brücken und Hochspannungsleitungen) sowie der ruhende und fließende Verkehr. Das zeitlich differenzierte Digitale Oberflächenmodell (tDOM) beschreibt relative Höhenveränderungen, welche sich aus der Differenz von zwei Oberflächenmodellen verschiedener Zeitpunkte (z.B. 2020 im Vergleich zu 2018) ergeben. Hierdurch können insbesondere Veränderungen in der Topographie sehr einfach visualisiert werden. Er wird durch das Land Mecklenburg-Vorpommern, Landesamt für innere Verwaltung betrieben.
Die Verwaltungskarte Mecklenburg-Vorpommern stellt im Maßstab 1:250 000 die administrative Gliederung des Landesgebietes bis zur Gemeindeebene auf der topographischen Kartengrundlage der Übersichtskarte 1:250 000 dar. Historische Ausgaben sind ab dem Jahr 1992 verfügbar. Sie dokumentieren die Verwaltungsstrukturen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und deren Veränderungen seit der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten im Jahr 1990. Für die Neuordnung der Landkreise in den Jahren 1994 und 2011 sind Verwaltungskarten mit der Kombination der jeweils alten und neuen Kreisstruktur verfügbar.
Interne Nutzung: der Dienst darf mit eigenen Diensten und Daten sowie Diensten und Daten Dritter, soweit von diesen entsprechende Rechte eingeräumt wurden, zusammengeführt und in interne Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen eingebunden werden. Externe Nutzung: Jede externe Nutzung des Dienstes, z. B. Weitergabe analoger Auszüge zum Zweck der unmittelbaren Gewinnerzielung (Gutachten oder Exposés) oder das Einbinden in Internetpräsentationen bzw. Apps, ist genehmigungs- und ggf. geldleistungspflichtig. Kontakt zum Lizenzerwerb: geodatenservice@laiv-mv.de
Digitale Colorinfrarot-Orthophotos (DOP CIR) dokumentieren den Landschaftszustand zu einem bestimmten Zeitpunkt. Sie enthalten vollständig alle aus der "Vogelperspektive" sichtbaren Umweltinformationen im Infrarotspektrum.
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Mit der Karte des Deutschen Reiches 1:100 000 (KDR100) lag erstmalig im Jahre 1910 eine einheitliche Karte vom Gebiet des ehemaligen Deutschen Reiches vor, wobei die Erstausgabe für das heutige Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 1880 bis 1892 erfolgte. Die Karte des Deutschen Reiches 1:100 000, die sogenannte Generalstabskarte, wurde als einfarbige Ausgabe mit den Ausmaßen 0°15’ Breite und 0°30’ Länge veröffentlicht. Lieferbar sind Karten mit dem jeweils letzten Stand der Berichtigungen bzw. Nachträge, den die einzelnen Blätter unterschiedlich im Zeitraum 1904 bis 1940 aufweisen. Dowload als Atom-Feed.
Luftsichtbare Passpunkte (LuPa) sind in Luftbildern deutlich erkennbare und zur Auswertung am photogrammetrischen Auswertestationen gut einstellbare Punkte, für die Koordinaten im geodätischen Landeskoordinatensystem vorliegen. Durch photogrammetrische Auswertung können für die LuPa Koordinaten im jeweils projektbezogenen photogrammetrischen Koordinatensystem bestimmt werden. LuPa ermöglichen so den Übergang in das geodätische Landeskoordinatensystem.
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Die GDI-MV ist Bestandteil der Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE) und gliedert sich mit dieser in die europäische Geodateninfrastruktur (INSPIRE) ein. Dieser Dienst dient der Darstellung der Digitalen Verwaltungsgrenzen (DVG). Dabei gibt es einen flächenfüllenden Layer und einen Outline Layer in welchem nur die Grenzverläufe dargestellt werden. Der Dienst wird durch das Land Mecklenburg-Vorpommern, Landesamt für innere Verwaltung betrieben.